Nutzung von Gesundheitsdaten

Das Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten vom 22.03.2024 (BGBl. I 2024 Nr. 102) ermöglicht es Krankenkassen, die Versorgung von Kundinnen und Kunden individueller zu gestalten. Diese Gesetzesänderung erlaubt uns, einen weiteren Schritt zu gehen, um allen Versicherten eine bestmögliche Unterstützung im Krankheitsfall zu bieten. Oder besser noch: Beschwerden frühzeitig zu erkennen oder ihnen vorzubeugen.

Um das zu erreichen, ist eine gute Datenlage notwendig. Deshalb dürfen wir seit der Gesetzesänderung automatisierte Auswertungen von bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten und Sozialdaten (einschließlich Gesundheitsdaten) vornehmen.

Dafür haben wir folgende Produkte entwickelt.

  • Versorgungsradar VeRA 1.0

VeRA ist ein Datenmodell, das die Wahrscheinlichkeit berechnet, ob jemand durch Krankheit oder Unfall plötzlich auf fremde Hilfe angewiesen sein wird. Im Rahmen des Projekts VeRa werden für Kundinnen und Kunden ab 60 Jahren Informationen zum Krankenhausaufenthalt sowie Informationen zu den Diagnosen in einem von uns entwickelten Datenmodell geprüft. Aus dem Datenmodell können wir ermitteln, ob es bei den Betroffenen ein erhöhtes oder hohes Risiko gibt, um nach dem Krankenhausaufenthalt pflegebedürftig zu werden. Sollten wir bei der Auswertung feststellen, dass das Ergebnis für bestimmte Personen positiv ausfällt, werden wir diese unverzüglich informieren. Gleichzeitig werden wir eine geeignete Beratung empfehlen, die das individuelle Problem zum Inhalt hat.

  • Versorgungsradar VeRa 2.0

Bei VeRa 2.0 handelt es sich um die Weiterentwicklung der ersten Version des Versorgungsradars. Bei diesem Datenmodell steht im Mittelpunkt, frühzeitig zu erkennen, ob eine Pflegebedürftigkeit besteht. Auf diesem Weg möchten wir Versicherten mit Hilfebedarf schnellstmöglich eine bedarfsgerechte Versorgung ermöglichen.

Ambulante und stationäre Behandlungsdaten sind die Datenbasis für VeRa 2.0. Dazu zählen Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte, Arztbesuche, ärztliche Verordnungen (Hilfs- und Arzneimittel), Präventionsmaßnahmen, Arbeitsunfähigkeiten, häusliche Krankenpflege oder die Teilnahme an Disease Management Programmen (DMP).

Diese Daten helfen dabei herauszufinden, ob bei jemandem Pflegebedürftigkeit besteht. Zielgruppe sind Personen, die zwar Hilfe benötigen, aber beispielsweise noch nicht wissen, dass ihnen Pflegeleistungen zustehen.

VeRa 2.0 wurde entwickelt, um Betroffene bedarfsgerecht und frühzeitig beraten zu können, mit dem Ziel, schleichend eintretende Pflegebedürftigkeit zu erkennen. Wenn das Versorgungsradar eine potenzielle Pflegebedürftigkeit erkennt, erhalten Betroffene einen Brief per Post.

In diesem Schreiben informiert die mkk – meine krankenkasse allgemein über die Möglichkeiten und Leistungen der Pflegekasse. Alle angeschriebenen Betroffenen können jederzeit selbst entscheiden, ob sie Leistungen der Pflegekasse beantragen möchten.

Widerspruch gegen Datennutzung

Du möchtest der Verarbeitung deiner Daten widersprechen? Dann nutze dafür das Formular oder schreibe eine E-Mail mit dem Betreff "Widerspruch zur Datennutzung nach §25b SGB V". Bitte vergesse nicht, deinen vollständigen Namen und deine Krankenversicherten-Nummer anzugeben.

Weitere Kontaktwege findest du unter diesem Link

Unabhängig davon, ob du dich für oder gegen einen Widerspruch entscheidest, werden wir dich weder bevorzugen noch benachteiligen.

Die Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten erfolgt in Einklang mit den anwendbaren Rechtsvorschriften (insb. der DSGVO und dem SGB X). Informationen, wie wir deine personenbezogenen Daten und Sozialdaten verarbeiten, findest du in unseren Datenschutzbestimmungen.

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