Ihr Internet Browser wird nicht unterstützt
Um alle Funktionen dieser Webseite korrekt nutzen zu können, verwenden sie bitte einen anderen Internet Browser.

Die Selbsthilfe

Die Selbsthilfe ist ein wichtiges und ergänzendes Element im Gesundheits- und Sozialsystem. Deshalb unterstützen wir, die Krankenkasse mkk, Selbsthilfe-Initiativen mit Gesundheitsbezug.

Wir unterstützen gerne

Selbsthilfegruppen und -organisationen sowie Selbsthilfekontaktstellen leben durch die Eigeninitiative und die Eigenverantwortung ihrer Mitglieder. Diese unterstützen wir mit einem fest definierten Betrag, der jährlich angepasst wird. Die Grundlage hierfür bildet der § 20h SGB V. Die Fördermittel sollen die Weiterentwicklung dieser wichtigen Selbsthilfe unterstützen.

Wen unterstützen wir?

  • Landeseinrichtungen der Selbsthilfe

  • Bundeseinrichtungen der Selbsthilfe

  • Projektförderung regionaler Selbsthilfegruppen

Wichtige Informationen

Finanzierung der Selbsthilfe

  • Grundlage der Finanzierung bilden die Grundsätze und Rahmenvorgaben im "Leitfaden zur Selbsthilfeförderung".

Ein neuer "Leitfaden zur Selbsthilfeförderung" mit Fassung vom 21.10.2022 tritt der Leitfaden zum 01.01.2023 in Kraft. Hier wurden u. a. gesetzliche Neuregeungen bezüglich des Digitalen Versorgungsgesetzes (§20h SGB V) umgesetzt.

  • Demzufolge werden künftig im Rahmen der Selbsthilfeförderung sowohl die Nutzung analoger als auch digitaler Angebote gleichberechtigt unterstützt.
  • Dabei müssen aktuelle Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit beachtet werden.
  • Ab 01.01.2024 stellen die Gesetzlichen Krankenversicherungen einen Betrag von 1,28 € pro Versicherten für die Unterstützung der Selbsthilfe zur Verfügung

Strukturen der Förderung

Es gibt unterschiedliche Förderwege:

  1. Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung: gemeinsame Förderung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Verbände. Im Rahmen einer Pauschalförderung werden diese Selbsthilfestrukturen im Sinne einer Basisfinanzierung institutionell bezuschusst.
  2. Krankenkassenindividuelle Förderung: Krankenkassen und ihre Verbände fördern Aktivitäten und Projekte im Rahmen der Projektförderung.

Wir, die mkk, beteiligen uns:

  1. ... am Umlageverfahren über den Landes- und Bundesorganisationen des BKK-Systems
  2. ... an der Projektförderung regionaler Selbsthilfegruppen - im Jahr 2023 haben wir insgesamt 72 regionale Selbsthilfeprojekte unterstützt.

Voraussetzungen der Förderung

Die Förderung der Selbsthilfe richtet sich nach dem Leitfaden zur Selbsthilfeförderung.

Charakteristisch für das Selbsthilfe-Prinzip:
  • ... ist der regelmäßige und selbstbestimmte Austausch zwischen Betroffenen oder deren Angehörigen in Gruppen.
  • In der gemeinsamen Auseinandersetzung mit Alltagssituationen und Problemen im Umgang mit der chronischen Erkrankung oder Behinderung wird die eigene Kompetenz gestärkt.
  • Und genau darum geht es - die persönliche Lebensqualität durch Kompetenz zu verbessern
Beispiele für organisatorische Voraussetzungen:
  • Die Selbsthilfegruppe arbeitet kontinuierlich in der Gruppenarbeit und ist verlässlich erreichbar.
  • Die Gruppen hat mindestens 6 Mitglieder
  • Die Selbsthilfegruppe ist offen für neue Mitglieder
  • Die Gruppenmitglieder und die Gruppenleitung arbeiten ehrenamtlich

Gefördert werden können Projekte von Selbsthilfegruppen, die zeitlich befristet sind, sich gegenseitige Hilfe und Unterstützung anbieten, einen Erfahrungsaustausch ermöglichen und/oder die persönliche Lebensqualität verbessern.

Beispiele für zeitlich abgrenzbare Aktivitäten, die finanziell unterstützt werden:
  • Selbsthilfetage
  • Gruppenspezifische Informationsmaterialien
  • Fachworkshops oder Fachtagungen (Bei bundesweiter bzw. landesweiter Ausrichtung der Workshops oder Tagungen sind die Kosten über den Bundesverband bzw. den Landesverband zu beantragen)

Projektförderung regionaler Selbsthilfegruppen durch die mkk

Die kassenindividuelle Selbsthilfeförderung der mkk erfolgte grundsätzlich als Fehlbetragsfinanzierung* und beträgt maximal 750,00 € je Projekt. Unterschiedliche Förder-Arten können Sie im Leitfaden Selbsthilfe nachlesen.

* Durch eine Fehlbetragsfinanzierung wird der Fehlbedarf zwischen den anerkannten förderfähigen Ausgaben einerseits und den Eigenmitteln und sonstigen Einnahmen andererseits ausgeglichen. Sollten doch Mehreinnahmen oder Einsparungen erfolgen, müssen Fördergelder entsprechend zurückgezahlt werden.

Unsere bereitgestellten Fördermittel für die Selbsthilfe

Jahr Pauschalförderung Projektförderung
2021 536.709,52 € 196.357,44 €
2022 540.078,95 € 197.589,86 €
2023 561.605,63 € 205.464,47 €

Sie möchten einen Antrag auf Selbsthilfeförderung stellen?

Dann können Sie sich den Antrag herunterladen, ausfüllen und gerne an uns zurücksenden.

nach oben