Zuzahlungen
Leistung | Zuzahlung |
Arznei- und Verbandmittel | 10 % der Kosten, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro, nicht mehr als die tatsächlichen Kosten |
Fahrkosten | 10 % der Kosten, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro, nicht mehr als die tatsächlichen Kosten |
Haushaltshilfe | 10 % der Kosten kalendertäglich, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro, nicht mehr als die tatsächlichen Kosten |
Häusliche Krankenpflege | 10 % der Kosten und 10 Euro je Verordnung* |
Heilmittel | 10 % der Kosten und 10 Euro je Verordnung |
Hilfsmittel | 10 % der Kosten, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro, nicht mehr als die tatsächlichen Kosten |
Krankenhausbehandlung, Anschlussrehabilitation | 10 Euro täglich** |
Stationäre Vorsorge-, Stationäre Rehabilitations-, Ambulante Rehabilitationsleistungen | 10 Euro kalendertäglich bzw. 10,00 Euro je Behandlungstag (bei ambulanten Rehabilitationsleistungen) |
Zahnersatz | siehe Zahnersatz |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | 10 % der Kosten, höchstens 10,00 EUR für den gesamten Monatsbedarf |
Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs sind von den Zuzahlungen befreit (Ausnahme Fahrkosten, Zahnersatz und grds. kieferorthopädische Behandlung). Einige Arzneimittel mit einem Abgabepreis bis zum Festbetrag sind auch für Versicherte nach Vollendung des 18. Lebensjahres zuzahlungsfrei. Informationen dazu erhalten Sie beim Arzt oder Apotheker.
* maximal für 28 Tage der Leistungsinanspruchnahme
** maximal für 28 Kalendertage