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Mindestlohn

Einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland seit 2015. Damit wurde eine Lohnuntergrenze eingeführt, die nicht unterschritten werden darf. Über die Anpassung des Mindestlohns entscheidet alle zwei Jahre eine unabhängige Kommission der Tarifpartner, die sich aus Vertretern der Arbeitgeberverbände sowie den Gewerkschaften zusammensetzt und außerdem von Wissenschaftlern beraten wird.

Abweichend hiervon hat die Bundesregierung mit dem "Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung" zum 01.10.2022 eine Erhöhung von brutto 10,45 Euro je Zeitstunde auf 12,00 Euro vorgenommen. Zukünftige Anpassungen des Mindestlohns erfolgen jedoch unverändert auf Vorschlag der Mindestlohnkommission – erstmals wieder bis zum 30.06.2023 mit Wirkung ab 01.01.2024.

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