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Härtefälle

Der sog. Härtefall gilt nur für Zuzahlungen gesetzlich Versicherter zum Zahnersatz. Eine vollständige Befreiung von den Zuzahlungen gibt es für die anderen Leistungsarten nur für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Andere Versicherte leisten Zuzahlungen bis zu ihrer individuellen Belastungsgrenze.

Junges Paar hält geöffnete Geschenkbox

Leistungen nach Themen

Damit Sie sich in unseren Leistungsseiten der mkk schnell zurechtfinden, haben wir verschiedene Leistungen in einem Themenfeld zusammengefasst. Folgen Sie einfach den Übersichtsseiten und finden Sie alles Wissenswerte in den zugehörigen Leistungen.

Diverse junge Leute sprechen miteinander

Ratgeber Gesundheit

Was Gesundheit bedeutet und wie Sie sie stärken können, beschreiben wir ausführlich auf unseren Ratgeberseiten und haben vielen Tipps zur praktischen Umsetzung im Alltag.

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