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Rentenzuschläge ab 1. Juli 2024

Zum 01.07.2024 trat das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz in Kraft, welches einen Zuschlag der Entgeltpunkte für bestimmte Renten vorsieht. Diese Regelung betrifft Erwerbsminderungsrenten oder Renten wegen Todes, die zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 begonnen haben.

Aufgrund der kurzfristigen Anpassung wird die Umsetzung in zwei Schritten erfolgen: Ab Juli 2024 wird ein monatlicher Rentenzuschlag vom Renten Service der Deutschen Post AG berechnet und ausgezahlt und ab Dezember 2025 wird der Zuschlag als regulärer Bestandteil der monatlichen Rentenzahlung erfolgen.

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden auch auf den Zuschlag erhoben.

  • Für Pflichtversicherte werden die Beiträge wie gewohnt von der Deutschen Rentenversicherung abgeführt.
  • Freiwillig versicherte Rentenbezieher müssen jedoch den Beitragszuschlag ihrer Krankenkasse mitteilen, da die Deutsche Rentenversicherung keine automatische Mitteilung an die Krankenkassen erstellt.

Du bist freiwilliges Mitglied der mkk und erhältst einen Zuschlag? Dann reiche uns bitte zur rechtzeitigen Berechnung der Beiträge den Bescheid über den Rentenzuschlag bei uns ein.

Du bist familienversichert und erhältst einen Zuschlag? Bei der Einkommensüberprüfung für die kostenlose Familienversicherung werden die Rentenzuschläge als Einkommen berücksichtigt. Bitte reiche den Bescheid über den Rentenzuschlag bei uns ein, sobald du ihn erhalten hast.

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