Mutterschutz: Rechte, gesetzliche Regelungen und Veränderungen

Eine Fehlgeburt ist ein emotionaler Einschnitt, der Frauen und ihre Familien meist vor große Herausforderungen stellt. Oft brauchen die Betroffenen Zeit, um das Erlebte zu verarbeiten und auch der Körper braucht Zeit, um sich zu regenerieren.

Tabu brechen: Fehlgeburten sichtbar machen

Jede zehnte Frau weltweit erlebt mindestens einmal in ihrem Leben eine Fehlgeburt​. Trotzdem wissen viele nicht, wie häufig Fehlgeburten tatsächlich sind, denn es wird kaum darüber gesprochen.

Laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag der mkk - meine krankenkasse aus dem November 2024 wissen aber nur wenige Menschen, wie häufig Fehlgeburten tatsächlich vorkommen und was das für die Betroffenen bedeutet.

90 Prozent der Befragten halten es für wichtig oder sehr wichtig, dass Betroffene öffentlich über Fehlgeburten sprechen können. Das ist besonders Frauen und jüngeren Menschen wichtig.

Mutterschutz in Deutschland

Berufstätige Frauen, die ein Baby erwarten, haben in Deutschland Anspruch auf Mutterschutz. Dieser Schutz umfasst eine bestimmte Zeitspanne rund um die Geburt: Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen danach dürfen sie nicht arbeiten. 

Diese Phase soll werdenden und frisch gebackenen Müttern helfen, sich zu schonen und zu regenerieren. Doch nach einer Fehlgeburt sieht das Gesetz deutliche Unterschiede vor.

Mutterschutzanspruch nach Fehlgeburt: Die aktuelle Rechtslage

Im rechtlichen Sinne wird eine Fehlgeburt nicht wie eine Geburt behandelt und löst deshalb keine Mutterschutzfristen aus. Das bedeutet, dass Frauen nach einer Fehlgeburt keine festgelegte Schutzzeit haben.1

Allerdings gilt ab der 12. Schwangerschaftswoche eine besondere Kündigungsfrist, um betroffene Frauen in dieser schweren Zeit vor weiteren Belastungen zu schützen.

1 Stand: 03.02.2025

Frühe Fehlgeburt (vor der 24. Schwangerschaftswoche)

Frauen, die eine Fehlgeburt in einem frühen Stadium erleben, haben keinen Anspruch auf die Mutterschutzfrist. Sie können in der Regel nur dann zu Hause bleiben, wenn eine Ärztin oder ein Arzt sie krankschreibt.

Auf eine Krankschreibung besteht allerdings kein gesetzlicher Anspruch. Die Betroffenen sind hier abhängig von der individuellen Entscheidung der Ärztin oder dem Arzt.

Ohne diese Unterstützung müssen Betroffene oft schon kurz nach dem Verlust wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren – eine Situation, die für viele emotional und körperlich kaum vorstellbar ist.

Totgeburt (ab der 24. Schwangerschaftswoche) und bei verstorbenen Säuglingen über 500 Gramm

Endet die Schwangerschaft nach der 24. Woche mit einer Totgeburt oder wiegt der verstorbene Säugling mehr als 500 Gramm, gilt der reguläre Mutterschutz nach der Entbindung. 

In der Schutzfrist dürfen Arbeitgeber Frauen in der Regel nicht beschäftigen. Während dieser Zeit erhalten Frauen Mutterschaftsgeld sowie einen Zuschuss vom Arbeitgeber.

Warum ein gestaffelter Mutterschutz wichtig ist

Ein gestaffelter Mutterschutz würde es ermöglichen, individuell auf die Bedürfnisse und den Gesundheitszustand der Betroffenen einzugehen. Er würde nicht nur körperliche, sondern auch seelische Erholung fördern und den Betroffenen das Gefühl geben, in einer schwierigen Zeit unterstützt zu werden. 

Eine solche Regelung wäre ein wichtiger Schritt, um das Thema Fehlgeburt gesellschaftlich sichtbarer zu machen und den Betroffenen mehr Anerkennung und Schutz zu bieten.

Eine Petition an den Deutschen Bundestag setzt sich für einen gestaffelten Mutterschutz nach einer Fehlgeburt ein. Ziel ist es, betroffenen Frauen Zeit und Raum zu geben, das Erlebte zu verarbeiten, ohne sofort in den Berufsalltag zurückkehren zu müssen. 

Andrea Galle, Vorständin der mkk - meine krankenkasse, ist eine der Erstunterzeichnerinnen der Petition Initiative zum gestaffelten Mutterschutz bei Fehl- und Totgeburten. Die Initiative war erfolgreich. Am 30. Januar 2025 verabschiedete der Bundestag ein neues Gesetz. Die Regelungen sollen am 1. Juni 2025 in Kraft treten.

Welche Mutterschutzfristen ab 1. Juni 2025 gelten

Der gestaffelte Mutterschutz sieht vor, dass Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, Anspruch auf eine Schutzfrist haben.

Je länger die Schwangerschaft gedauert hat, desto länger dauert auch die Schutzfrist bei einer Fehlgeburt.

  • Fehlgeburt ab der 13. Woche: bis zu 2 Wochen Mutterschutz
  • Fehlgeburt ab der 17. Woche: bis zu 6 Wochen Mutterschutz
  • Fehlgeburt ab der 20. Woche: bis zu 8 Wochen Mutterschutz

Ab der 24. Schwangerschaftswoche sollen dann - wie bisher - die Schutzfristen wie bei einer Entbindung gelten. 

Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, müssen nicht in Mutterschutz gehen. Sie können selber entscheiden, ob sie sich alternativ krankschreiben lassen oder arbeiten wollen.

Gestaffelter Mutterschutz

Grafik, die die Schutzfristen des Mutterschutz aufzeigt

Fazit: Zeit für Veränderung

Es war dringend an der Zeit, dass Mutterschutz nach einer Fehlgeburt reformiert wird, um den Betroffenen die Unterstützung zu geben, die sie brauchen. Ein gestaffelter Mutterschutz ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig ist es essenziell, das Thema Fehlgeburt aus der Tabuzone zu holen und Betroffene durch Hilfsangebote und offene Kommunikation zu stärken.

In unserem Ratgeber findest du weitere Informationen und Unterstützung rund um das Thema Fehlgeburt.

FAQ: Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Mutterschutz bei Fehlgeburt

Wann greift der Mutterschutz nach einer Fehlgeburt?

Bei einer Totgeburt nach der 24. Schwangerschaftswoche gilt der reguläre Mutterschutz von acht Wochen. Davor gibt es keine gesetzliche Regelung, eine Krankschreibung ist jedoch möglich.

Warum ist ein gestaffelter Mutterschutz wichtig?

Ein gestaffelter Mutterschutz wird es Frauen unabhängig von der Schwangerschaftswoche ermöglichen, sich körperlich und seelisch zu erholen.
 

Wo finde ich Unterstützung?

Psychologische Beratung, Selbsthilfegruppen und Hebammen bieten wertvolle Unterstützung. In dieser Tabelle findest du eine Liste von Unterstützungsangeboten bei einer Fehlgeburt.

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