Elektronischer Medikationsplan: Vorteile und Funktionen
Morgens eine Tablette, abends zwei oder drei. Wer dauerhaft unterschiedliche Medikamente nimmt, fragt sich womöglich: Vertragen sich die Wirkstoffe überhaupt? Das Risiko unerwünschter Wechselwirkungen nimmt zu, je mehr Arzneimittel man regelmäßig einnimmt. In Deutschland nehmen rund 25 von 100 Menschen drei oder mehr Arzneimittel jeden Tag. Damit alle behandelnden Ärztinnen und Ärzte die Gesamtmedikation im Blick haben, ist der elektronische Medikationsplan (eMP) ein guter Helfer.
Die Hausärztin verschreibt ein Medikament, der Kardiologe ein weiteres, der Diabetologe ein drittes. Niemand von ihnen hat die vollständige Medikation der Patientin oder des Patienten im Blick, keiner kontrolliert die Arzneimittel auf gegenseitige Wechselwirkungen.
Hier kann der elektronische Medikationsplan (eMP) nützlich sein. Er enthält Informationen, die bedeutend für die Behandlung sind. Denn es ist wichtig, dass alle wissen, was in welcher Dosierung verschrieben wurde. Der elektronische Medikationsplan lässt sich ohne großen Aufwand erstellen und auf der elektronischen Gesundheitskarte abspeichern.
Gut zu wissen
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Wer hat Anspruch auf den elektronischen Medikationsplan?
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Den eMP kann jede Kundin und jeder Kunde in Anspruch nehmen, die oder der folgende Bedingungen erfüllt:
- Wenn mindestens drei Medikamente verordnet wurden, die systemisch, also auf den gesamten Körper, wirken
- und voraussichtlich länger als 28 Tage eingenommen werden.
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Wer legt den elektronischen Medikationsplan an?
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Der eMP kann in einer Arztpraxis, Zahnarztpraxis oder Apotheke angelegt werden, sofern du als Patientin oder Patient einwilligst. Notwendig dafür sind die elektronische Gesundheitskarte und eine PIN, die du von der mkk erhältst.
Der E-Medikationsplan wird dann im Praxisverwaltungssystem erstellt und auf die Gesundheitskarte übertragen. Auf Wunsch erhältst du einen Papierausdruck.
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Welche Daten werden gespeichert?
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Der elektronische Medikationsplan enthält Informationen, die von Bedeutung sind:
- Name und Geburtsdatum
- die Medikation (verschreibungspflichtige und rezeptfreie Arzneimittel und deren Wirkstoffe)
- Informationen zur Anwendung (Dosis, Häufigkeit, Zeitpunkt der Einnahme)
- Informationen, die für die Verordnung relevant sind etwa Allergien, Unverträglichkeiten oder eine Schwangerschaft
- Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel, die selbst gekauft wurden
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Wer liest die Daten und wer hat Zugriff auf sie?
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Nur Angehörige bestimmter Berufe dürfen den E-Medikationsplan lesen: Ärzte, Psychotherapeuten und Apotheker. Sie können auch Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte speichern. Der Patient, die Patientin, bestimmt, wer die Daten sehen darf und wer welche hinzufügen kann.
Der eMP erleichtert die Zusammenarbeit von Ärzten, Zahnärzten, Therapeuten und Apothekern und hilft, Wechselwirkungen zu vermeiden. Es ist sinnvoll, bei jedem Arzt- oder Apothekerbesuch darauf hinzuweisen, dass man einen E-Medikationsplan hat, damit dieser aktualisiert werden kann.
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Wie ist der eMP geschützt?
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Der eMP kann nur gelesen, verändert oder gespeichert werden, wenn sie vorab die 6-stellige PIN Ihrer elektronischen Gesundheitskarte eingeben, Auf Wunsch können Ärzte diese Sicherheitsstufe deaktivieren. Die PIN erhältst du von der mkk.
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Kann der eMP auch in die elektronische Patientenakte (ePA) integriert werden?
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Auf Wunsch importiert der Arzt oder die Ärztin den elektronischen Medikationsplan auch in die elektronische Patientenakte.
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Wie lange bleiben die Daten gespeichert?
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Gespeicherte Medikationen bleiben im Datensatz, auch wenn sie länger nicht verordnet wurden. So lässt sich später nachvollziehen, welche Arzneimittel wann eingenommen wurden.