6 Wochen krank, 1 Tag arbeiten, wieder krank – Was passiert mit dem Krankengeld?
Manche Erkrankungen können viel länger dauern als erwartet. In diesen Fällen greift das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung. Es übernimmt 70 Prozent deines letzten Bruttogehalts. Doch was passiert, wenn man 6 Wochen krank war, 1 Tag arbeitet und dann wieder krank ist? Wir geben dir praktische Antworten auf diese und andere Fragen.
Inhaltsverzeichnis
- Das kann passieren, wenn du nach sechs Wochen Krankheit kurz arbeitest und danach wieder krank bist
- Beispiel aus der Praxis
- Erst krank, dann Urlaub, dann wieder krank: Was du wissen musst
- Deine Gesundheit geht immer vor
- Geh zur Arztpraxis, bevor du wieder arbeiten gehst
- Bist du häufiger länger krank? Dann solltest du auf Ursachensuche gehen und Prävention betreiben
- Fazit: Nach sechs Wochen Krankschreibung Regelungen beachten
- Häufige Fragen zum Krankengeld
Wenn du krank bist, hast du 6 Wochen lang Anspruch auf Lohnfortzahlung. Das heißt, du bekommst weiterhin dein volles Gehalt von deinem Arbeitgeber ausgezahlt.
Sowohl Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte als auch Auszubildende sowie geringfügig Beschäftigte (Minijobber) profitieren von dieser Regelung. Die einzigen Voraussetzungen sind, dass du einen gültigen Arbeitsvertrag hast und mindestens vier Wochen bei deinem Arbeitgeber beschäftigt bist.
Ob Erkältung, Grippe oder Magen-Darm – in den meisten Fällen überschreiten Erkrankungen die Dauer von sechs Wochen nicht. Aber was, wenn du wegen einer Krankheit arbeitsunfähig bist, und zwar richtig lange?
In dem Fall gibt es verschiedene Aspekte zu beachten. Dazu zählt beispielsweise, wie hoch das Krankengeld ist, was mit dem Krankengeld bei neuer Diagnose passiert und wie lange die Krankenkasse Krankengeld zahlt.
Das kann passieren, wenn du nach sechs Wochen Krankheit kurz arbeitest und danach wieder krank bist
Nach 6 Wochen Krankheit tritt in der Regel das Krankengeld ein, das deine gesetzliche Krankenkasse zahlt. Es beträgt 70 % deines Bruttogehalts. Normalerweise hast du bis zu 72 Wochen lang Anspruch darauf.
Doch was ist, wenn du 6 Wochen krank warst, 1 Tag arbeitest und dann wieder krank bist? Rutschst du dann trotzdem ins Krankengeld? Oder hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit gilt der Grundsatz der Fortsetzungserkrankung. Das bedeutet, wenn zwischen den Krankheitsphasen keine vollständige Arbeitsfähigkeit lag (du also nur einen Tag gearbeitet hast) und es sich um dieselbe Erkrankung handelt, hast du keinen erneuten Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Stattdessen tritt meist ab dem ersten Tag der erneuten Arbeitsunfähigkeit der Anspruch auf Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft.
Krankengeld bei neuer Diagnose – was gilt?
Wenn es eine neue, unterschiedliche Krankheit ist beginnt der Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber grundsätzlich neu. Das heißt, du hast wieder einen Anspruch auf bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch deinen Arbeitgeber, sofern du wegen dieser neuen Krankheit arbeitsunfähig bist.
Aber Vorsicht: Kehrst du zwischen langen Krankheitsphasen wiederholt zur Arbeit zurück, kann das Konsequenzen haben. Der Arbeitgeber kann beispielsweise infrage stellen, ob du in der Lage bist, deine vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen. Sollte das nicht der Fall sein, kann es unter anderem sein, dass er dir kündigen kann.
Es ist wichtig, dass du dich hier genau informierst. Als Krankenkasse steht die mkk – meine krankenkasse an deiner Seite, wenn es um deinen Krankengeldanspruch geht.
Beispiel aus der Praxis
Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgericht (AZR 505/18) hat eine Frau, die krank war und nicht arbeiten konnte, kein weiteres Geld von ihrer Arbeitgeberin bekommen, weil sie schon sechs Wochen lang Geld erhalten hatte, als sie wegen einer anderen Krankheit nicht arbeiten konnte.
Normalerweise bekommt man, wenn man krank ist und nicht arbeiten kann, für einen Zeitraum von sechs Wochen lang weiter Geld. Wenn man während dieser Zeit wegen einer anderen Krankheit wieder krank wird, zählt das trotzdem in die sechs Wochen mit rein.
In diesem Fall war die Frau zuerst wegen einer psychischen Krankheit und dann wegen einer Operation krank. Sie dachte, sie sollte für die Zeit nach der Operation wieder Geld bekommen, weil die Arbeitsunfähigkeit infolge von verschiedenen Krankheiten auftrat.
Aber das Gericht sagte, dass es auf die Zeit ankommt und dass die sechs Wochen schon vorbei waren. Deshalb bekam sie kein weiteres Geld von der Arbeitgeberin.
Was hier passiert ist, nennt man „einheitlicher Verhinderungsfall“. Es bedeutet, dass mehrere Krankheiten hintereinander als eine lange Krankheitsperiode angesehen werden können, für die du insgesamt bis zu sechs Wochen Geld von deinem Arbeitgeber bekommst.
Dies kann dazu führen, dass man nicht erneut Anspruch auf Lohnfortzahlung hat, wenn man nach einer Krankheit wieder arbeitsunfähig wird.
Erst krank, dann Urlaub, dann wieder krank: Was du wissen musst
Es kann vorkommen, dass Arbeitnehmende zunächst krankgeschrieben sind, dann in den Urlaub gehen und nach dem Urlaub erneut krank werden. Was gilt in solch einem Fall, insbesondere im Hinblick auf die Lohnfortzahlung und das Krankengeld?
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer erst krank ist, dann Urlaub nimmt und anschließend wieder krank wird, setzt die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber nach der Rückkehr aus dem Urlaub erneut ein. Es ist wichtig, dass die Krankheitszeiträume durch ärztliche Atteste belegt sind.
Urlaubstage und Krankengeld
Krankentage während des Urlaubs können unter bestimmten Umständen als Krankentage und nicht als Urlaubstage angerechnet werden. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmende ihre Urlaubstage später nachholen können. Voraussetzung ist, dass sie die Krankheit unverzüglich ihrem Arbeitgeber melden und ein ärztliches Attest vorlegen.
Krankengeld bei gleicher Krankheit mit Unterbrechung
Wenn die Krankheit nach dem Urlaub erneut auftritt und es sich um dieselbe Krankheit handelt, kann es zu einer Unterbrechung im Krankengeld kommen. Hier ist es wichtig, die Unterbrechung und die Dauer der Krankheitszeiträume genau zu dokumentieren.
Rückwirkendes Krankengeld – Beispiel
In Fällen, in denen die Krankmeldung verspätet eingereicht wurde oder die Krankheitszeiträume nicht lückenlos nachgewiesen werden können, kann es zu Problemen bei der rückwirkenden Auszahlung des Krankengeldes kommen.
Ein Beispiel hierfür wäre ein Arbeitnehmer, der vom 1. bis 10. Mai krankgeschrieben ist, im Urlaub keine Krankmeldung vornimmt und erst am 21. Mai erneut krankgeschrieben wird. Hier könnte es Schwierigkeiten geben, rückwirkend für die gesamte Krankheitsdauer Krankengeld zu erhalten.
Neue Krankheitsphase
Wenn die erneute Krankheitsphase nach dem Urlaub beginnt, wird diese in der Regel als neue Krankheitsperiode betrachtet. Das bedeutet, dass die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu 6 Wochen wieder greift, bevor gegebenenfalls das Krankengeld der Krankenkasse einsetzt.
Diese Regelungen stellen sicher, dass Arbeitnehmer auch im Fall von wechselnden Krankheits- und Urlaubszeiten finanziell abgesichert sind. Es empfiehlt sich jedoch, bei Unsicherheiten den Arbeitgeber oder die Krankenkasse direkt zu konsultieren.
Deine Gesundheit geht immer vor
Unabhängig von Überlegungen zu Krankengeld oder Lohnfortzahlung solltest du immer zuerst an deine Gesundheit denken. Eine zu frühe Rückkehr in den Job kann die Genesung beeinträchtigen.
Wichtig ist auch, dass du offen mit deinem Arbeitgeber sprichst und ihn über deinen Gesundheitszustand sowie mögliche Bedenken bei der Rückkehr an die Arbeit informierst.
Du hast als Arbeitnehmer im Krankheitsfall bestimmte Pflichten
Laut dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) besteht im Krankheitsfall eine sogenannte „Anzeigepflicht“ für Arbeitnehmer. Du musst deinem Arbeitgeber demnach „unverzüglich“ mitteilen, wenn du krank bist und wann du voraussichtlich wieder arbeitsfähig sein wirst.
Geh zur Arztpraxis, bevor du wieder arbeiten gehst
Fällst du längere Zeit im Beruf aus, solltest du immer den Rat einer Ärztin oder eines Arztes einholen, bevor du wieder in den Beruf zurückkehrst. Deine Ärztin oder dein Arzt kann am besten beurteilen, ob du gesundheitlich fit für deinen Job bist. Der Gang zur Arztpraxis ist Teil deiner Anzeigepflicht nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz.
Schließlich hängt von der Krankschreibung auch ab, ob du eine Lohnfortzahlung erhältst, also ob dein Arbeitgeber deinen vollen Lohn weiterzahlen muss, oder ob du Krankengeld von deiner gesetzlichen Krankenversicherung erhältst.
Bist du häufiger länger krank? Dann solltest du auf Ursachensuche gehen und Prävention betreiben
Bist du immer wieder für längere Zeit krank, ist das nicht nur für die Bestimmung von Krankengeld oder Lohnfortzahlung kompliziert, sondern können auch ein Zeichen für dich sein, dass du dich dringend um deine Gesundheit kümmern solltest.
Längere Krankheitsphasen können zudem auch psychologische Auswirkungen haben und zum Beispiel Depressionen oder Angsterkrankungen begünstigen.
Um das zu vermeiden, solltest du regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen und auf die Empfehlungen deiner Ärztinnen und Ärzte achten. Eine gesunde Ernährung sowie regelmäßige Bewegung können dir auch dabei helfen, fit zu bleiben.
Unser Tipp: Unter anderem Schwimmen ist gesund, da du den gesamten Körper dafür nutzt – und das auf eine gelenkschonende Art und Weise. Aber auch Wandern, Nordic Skating und Plogging können Spaß machen und sind gleichzeitig gut für deine Fitness.
Fazit: Nach sechs Wochen Krankschreibung Regelungen beachten
Bei einer Krankmeldung spielt es für deine Bezüge eine wichtige Rolle, ob du länger oder kürzer als sechs Wochen krankgeschrieben bist. Auch ob du nach einer kurzen Arbeitszeit wieder krank wirst, wirkt sich auf deine Finanzen aus.
Das Krankengeld fällt mit 70 Prozent vom letzten Bruttolohn deutlich geringer aus als die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dennoch solltest du vor allem auf deine Gesundheit achten.
Sprich vor der Rückkehr in den Job mit deinen Ärztinnen und Ärzten. Gerade bei langfristigen und chronischen Erkrankungen ist es wichtig, sie in den Griff zu bekommen.
Wir sind als Krankenkasse für dich da, wenn du Fragen rund um dein Krankengeld hast.
Fragen und Antworten rund um das Krankengeld
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Wann fällt man ins Krankengeld?
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Man fällt ins Krankengeld, wenn man länger als 6 Wochen krankgeschrieben ist. Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld. Wichtig ist, dass eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorliegt und regelmäßig erneuert wird.
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Welchen Anspruch auf Krankengeld haben Bezieher von Arbeitslosengeld I und Bürgergeld?
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Alle Arbeitnehmer, die aufgrund einer Krankheit länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, haben Anspruch auf Krankengeld. Das gilt auch für Bezieher von Arbeitslosengeld I. Die Höhe des Krankengelds richtet sich dann nach den Leistungen der Agentur für Arbeit (ggf. abzüglich Pflegezuschlag).
Falls du ausschließlich Bürgergeld beziehst und arbeitsunfähig bist, erhältst du kein Krankengeld, sondern weiterhin das Bürgergeld.
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Bekomme ich in einem Minijob Krankengeld?
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Nein, Minijobber haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Wenn das Arbeitsverhältnis jedoch mindestens vier Wochen besteht, erhalten sie Entgeltfortzahlung durch ihren Arbeitgeber für die ersten 6 Wochen ihrer Arbeitsunfähigkeit.
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Sind Familienversicherte beim Krankengeld eingeschlossen?
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Nein, als Familienversicherter erhältst du kein Krankengeld, da du bei Arbeitsunfähigkeit keinen Verdienstausfall hast.
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Bekomme ich Krankengeld, wenn ich eine Rente beziehe?
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Dies ist abhängig von der Art der Rente.
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Erhalte ich auch als Selbstständiger Krankengeld?
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Selbstständige haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Falls du als Selbstständiger freiwillig bei uns krankenversichert bist, kannst du zusätzlich unseren Wahltarif mkk PRO Krankentagegeld abschließen.
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Wie lange wird das Krankengeld gezahlt?
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Für die gleiche Krankheit erhältst du höchstens für 78 Wochen Krankengeld. Nach einem Zeitraum von 3 Jahren ab dem erstmaligen Auftreten der Krankheit kannst du für dieselbe Krankheit erneut Krankengeld bekommen.
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Wie wird das Krankengeld ausgezahlt?
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Das Krankengeld wird immer rückwirkend gezahlt. Die Auszahlung erfolgt bis zu dem Tag, an dem der Arzt deine Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat.
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In welchen Fällen ruht mein Anspruch auf Krankengeld und ich erhalte keine Zahlung?
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Der Anspruch auf Krankengeld ruht zum einen, sobald du Anspruch auf andere Leistungen hast. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn du Arbeitsentgelt, Arbeitslosengeld, Übergangsgeld und Renten wegen Alters oder Erwerbsminderung beziehst.
Deine Krankschreibung muss bei Verlängerung immer nahtlos bescheinigt werden. Für Lücken im Arbeitsunfähigkeitsnachweis besteht kein Anspruch auf Krankengeld.
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Was ist die AU-Begutachtung durch den Medizinischen Dienst?
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Die Krankenkassen und Arbeitgeber haben die Möglichkeit, deine Arbeitsunfähigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) kurzfristig überprüfen zu lassen. Auf diese Weise sollen mögliche Maßnahmen (wie z. B. Prävention oder Rehabilitation) frühzeitig ergriffen werden.
Weitere Informationen zum Medizinischen Dienst der Krankenversicherung findest du unter www.mdk.de.
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Habe ich Anspruch auf Krankengeld, wenn mein Kind krank ist? Wohin sende ich in diesem Fall den Krankenschein?
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Das Krankengeld zahlt die Krankenkasse des Elternteils, der das Kind während der Erkrankung betreut hat. Dorthin sendest du bitte auch den Krankenschein deines Arztes.
Bitte beachte: Der Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes ist grundsätzlich für jedes Kalenderjahr und für jedes Kind auf 10 Arbeitstage, bei alleinerziehenden Versicherten auf 20 Arbeitstage beschränkt.
Besonderheit durch die Corona-Pandemie: Im Jahr 2023 stehen für die Betreuung deines Kindes wegen der andauernden Pandemie mehr Kinderkrankentage zur Verfügung. Demnach erhalten
- Elternpaare pro Elternteil und Kind 30 Tage
- Alleinerziehende 60 Tage pro Kind
- Paare und Alleinerziehende mit zwei Kindern maximal 120 Tage
- Elternpaare oder Alleinerziehende bei mehr als zwei Kindern maximal 130 Tage.
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Was gilt beim Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit?
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Dein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit und dauert bis zu sechs Wochen, sofern du unverschuldet wegen Krankheit nicht arbeiten kannst.
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Wie lange muss man zwischen 2 gleichen Krankheiten arbeiten?
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Es gibt keine Vorschrift, wie lange man zwischen 2 gleichen Krankheiten wieder arbeiten muss. Bist du jedoch 6 Wochen krank, gehst 1 Tag arbeiten und bist danach wieder mit derselben Krankheit krank, wirst du mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Entgeltfortzahlung mehr bekommen, sondern Krankengeld.
Nur wenn zwischen 2 Arbeitsunfähigkeiten wegen derselben Krankheit mindestens ein halbes Jahr (6 Monate) liegt, hast du erneut einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das ist übrigens auch dann der Fall, wenn du innerhalb der 6 Monate aufgrund einer anderen Erkrankung arbeitsunfähig bist.
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Wie oft kann man 6 Wochen krank sein?
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Dein Arbeitgeber muss es akzeptieren, wenn du bis zu 30 Tage pro Jahr arbeitsunfähig bist und so Fehltage entstehen. Bist du jedoch länger als 6 Wochen pro Jahr krank, gilt das als unzumutbar für den Arbeitgeber und das Krankengeld greift.
Bei einer längeren Krankheitsphase von mehr als 6 Wochen kann der Arbeitgeber unter Umständen auch eine Kündigung aussprechen. Wichtig ist deshalb, dass du genau kommunizierst, woran du leidest und wie lange du voraussichtlich ausfallen wirst.
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Wann beginnt die Lohnfortzahlung von neuem?
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Wenn du nach einer Arbeitsunfähigkeit wieder arbeiten gehst und dann wieder krank wirst und es sich um eine andere Erkrankung als die vorangegangene handelt, kann es einen Anspruch auf sechswöchige Entgeltfortzahlung geben.
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Kann eine Folgebescheinigung eine andere Diagnose haben?
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Eine Folgebescheinigung kann auch eine andere Diagnose beinhalten. Wichtig ist vor allem, dass du diese Bescheinigung rechtzeitig vorlegst.
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Nach Krankengeld wieder arbeiten: Was gilt dann?
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Sobald du nach einer Periode des Krankengeldbezugs wieder arbeitest, bist du in der Regel wieder über deinen Arbeitgeber versichert. Das bedeutet, dass im Falle einer erneuten Arbeitsunfähigkeit prinzipiell erneut ein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber entstehen kann.
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Wie lange muss man arbeiten, um wieder Krankengeld zu bekommen?
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Hier gibt es keine festgelegte Dauer, die du arbeiten musst, um erneut Anspruch auf Krankengeld zu haben. Wenn du nach einer Krankheitsphase wieder arbeitest und dann wegen einer anderen Krankheit erneut arbeitsunfähig wirst, hast du direkt Anspruch auf Lohnfortzahlung durch deinen Arbeitgeber. Der Anspruch auf Krankengeld bei derselben Krankheit setzt wieder ein, wenn du nach Ablauf der sechs Wochen Lohnfortzahlung weiterhin krankgeschrieben bist.
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Nach Krankengeld wieder arbeiten, dann wieder krank: Was passiert in dem Fall?
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Falls es sich um eine neue Erkrankung handelt, beginnt der Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber neu. Bei einer Fortsetzungserkrankung tritt der Anspruch auf Krankengeld unmittelbar wieder in Kraft.
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Kann man nach langer Krankheit wieder arbeiten ohne Wiedereingliederung?
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Es ist möglich, ohne ein formelles Wiedereingliederungsprogramm zurück in den Beruf zu gehen. Allerdings ist eine stufenweise Wiedereingliederung oft sinnvoll, um die Belastung anzupassen und einen erneuten Ausfall zu vermeiden.
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Arbeiten während Krankengeldbezug: Ist das erlaubt?
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Während du Krankengeld beziehst, ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, teilweise zu arbeiten. Dafür gibt es folgende Regeln:
- Teilzeitbeschäftigung während der Krankheit: Wenn du während deiner Krankschreibung in der Lage bist, teilweise zu arbeiten, kannst du das unter Umständen tun. Dies muss aber mit deiner Ärztin bzw. deinem Arzt abgesprochen und von der Krankenkasse genehmigt werden.
- Einkommensgrenzen beachten: Wenn du während des Krankengeldbezugs arbeitest, darfst du bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Das erlaubte Maß an Arbeit und Einkommen hängt von deinem individuellen Fall ab und sollte im Vorfeld mit der Krankenkasse abgeklärt werden. Das zusätzliche Einkommen kann auf das Krankengeld angerechnet werden und dieses reduzieren.
- Informationspflicht: Du bist verpflichtet, jede Aufnahme von Arbeit und jedes Einkommen sofort deiner Krankenkasse zu melden. Dies gilt auch für geringfügige Beschäftigungen oder Selbstständigkeit.
- Ziel der Maßnahme: Arbeiten während des Krankengeldbezugs sollte immer das Ziel haben, deine Gesundheit zu verbessern und deine Rückkehr in den regulären Arbeitsprozess zu unterstützen. Es darf nicht dazu führen, dass sich dein Gesundheitszustand verschlechtert.