Mutterschutz: Das ändert sich für Frauen nach Fehlgeburten
Frauen, denen es nicht möglich ist, eine Schwangerschaft bis zum Ende auszutragen, erhalten nun die Chance, sich vom Verlust zu erholen. Sie haben ab der 13. Schwangerschaftswoche ein Anrecht auf gestaffelten Mutterschutz. Der Bundestag hat gestern Abend das Mutterschutzgesetz entsprechend geändert.
Künftig richten sich die Schutzfristen für Frauen nach der Dauer der Schwangerschaft. Wer zwischen der 13. und 16. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleidet, hat zwei Wochen Anspruch. Von der 17. bis einschließlich 19. Schwangerschaftswoche sind es sechs Wochen. Der Schutz erhöht sich auf acht Wochen bis zur 23. Schwangerschaftswoche.
“Endlich wurde die Schutzlücke geschlossen”, sagt Andrea Galle, Vorständin der mkk – meine krankenkasse. Bislang mussten sich Frauen, die vor der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten, aktiv um eine Krankschreibung bemühen – oftmals ohne Garantie, diese auch zu bekommen. Der gestaffelte Mutterschutz bietet betroffenen Frauen die Möglichkeit, sich zu erholen und so auch mögliche gesundheitliche Komplikationen zu vermeiden.
Über mehrere Jahre hatten sich Aktivistinnen und Aktivisten für die Gesetzesänderung eingesetzt. Den Bundestag erreichten mehrere Petitionen und eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Die parteiübergreifende Initiative zum gestaffelten Mutterschutz erhielt Unterstützung vom Bundesrat. Auch Krankenkassen engagierten sich öffentlich.
Laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage der mkk – meine krankenkasse unterstützen 9 von 10 Befragten den gestaffelten Mutterschutz.
Die Inanspruchnahme des gestaffelten Mutterschutzes beruht auf Freiwilligkeit. Das heißt, Betroffene können sich im Fall der Fälle entweder auf den neu geregelten gesetzlich vorgegebenen Mutterschutz berufen. Sie haben aber auch weiterhin die Möglichkeit, sich krankschreiben zu lassen.
“Es ist enorm wichtig, dass sich Frauen freiwillig entscheiden können”, sagt Andrea Galle. “Denn auch die durch eine frühe Fehlgeburt erlebten physischen und psychischen Beeinträchtigungen müssen verarbeitet werden. Das neue Gesetz ermöglicht nun, selbst über die Frage zu bestimmen, ob man schnell wieder arbeiten geht oder zu Hause bleibt.”