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25.01.2018 Vorsorge und Prävention

Meningokokken B - Impfung

Die Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union (mkk) erstattet die Impfung gegen Meningokokken B, auch wenn die Ständige Impfkommission sich gerade dagegen ausgesprochen hat, die Impfung zu einer Standardimpfung für alle Kinder zu erklären.

Eine Gehirnhautentzündung ist heimtückisch: Sie beginnt wie ein normaler grippaler Infekt mit Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit und Fieber. Dann aber geht es rasant. Die von Meningokokken-Bakterien ausgelöste Krankheit kann zwei bis vier Tage nach der Ansteckung innerhalb weniger Stunden zu einer lebensgefährlichen Entzündung der Hirnhäute (Meningitis) oder einer Blutvergiftung (Sepsis) führen. Da die ersten Anzeichen so unspezifisch sind, ist es auch für Ärzte schwer, früh eine Diagnose zu stellen. Übertragen werden die Bakterien durch Tröpfchen, das heißt beim Sprechen, Husten, Händeschütteln. Kinder unter fünf Jahren und Jugendliche sind besonders gefährdet. Aktuell endete eine Infektion mit Meningokokken B bei einem Kita-Kind in Hessen tödlich.

Seit 2013 gibt es in Deutschland einen Impfstoff gegen Meningokokken B. Schon damals hatte die Impfkommission entschieden, nicht allen Kindern die Immunisierung standardmäßig zu empfehlen. Diese Empfehlung wurde jetzt im neuesten Epidemiologischen Bulletin erneuert. Begründung: Meningokokken-B-Erkrankungen führen zwar häufig zu schweren Verläufen, insgesamt sei die Krankheitslast in Deutschland aber niedrig und weiterhin abnehmend. Die Impfkommission will zunächst weiter Daten zu Sicherheit, Effektivität und Schutzdauer sichten. Die mkk erstattet die Kosten für die Impfung gegen Meningokokken B. „Wer sein Kind impfen lassen möchte, sollte sich von seinem Kinderarzt beraten lassen“, erklärt Anke Sayatz, Impfexpertin der mkk. Das Infektionsrisiko sei in den ersten beiden Lebensjahren am höchsten. Die Impfung ist ab einem Alter von zwei Monaten möglich.

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