23.05.2017 Versorgung und Leistung
Trotz Debatte: Keine Einschränkung bei Naturheilkunde bei der mkk
(Berlin, den 23. Mai 2017) Die Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union (mkk) bezahlt im Rahmen ihrer Satzungsleistungen ihren Kunden weiterhin zusätzliche komplementärmedizinische Leistungen, wie Osteopathie, anthroposophische Medizin oder Homöopathie. Dies gilt auch angesichts der aktuellen Kontroverse bezüglich einer Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen, angetrieben etwa durch Äußerungen der Kassenärztlichen Vereinigung oder des Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses. "Wir möchten Menschen, die sich aktiv und eigenverantwortlich mit ihrer Gesundheit auseinandergesetzt haben, so aufgeschlossen wie möglich dabei unterstützen", sagt dazu Markus Kamrad, Leiter der Unternehmenskommunikation.
Trotz Debatte: Keine Einschränkung bei Naturheilkunde bei der mkk
Es gebe aktuell keine Pläne, die diesbezüglichen Satzungsleistungen einzuschränken oder zeitlich zu begrenzen, wie dies einige Kassen getan haben. Der Gesetzgeber hat die sogenannten Satzungsleistungen ausdrücklich dafür vorgesehen, dass gesetzliche Krankenkassen jenseits des vorgeschriebenen Katalogs sinnvolle Zusatzangebote unterbreiten können. Alle diese Satzungsleistungen wurden vom Bundesversicherungsamt geprüft. Auch hat der Gesetzgeber den besonderen Therapieformen, wie etwa anthroposophischer Medizin oder Homöopathie, im Sozialgesetzbuch ausdrücklich Raum gelassen (SGB V, §2, Abs. 1). Um die Qualität zu sichern ist die mkk dem Vertrag des Deutschen Zentralvereins Homöopathischer Ärzte e.V. und des Deutschen Apothekerverbands e.V. beigetreten. Es werden nur die Kosten von Vertragsärzten erstattet, nicht die von Heilpraktikern. Details zu den diesbezüglichen Satzungsleisten finden sich unter https://www.meine-krankenkasse.de/naturheilkunde/ Kontakt: Sylvie Renz