22.08.2017 Versorgung und Leistung

mkk erstattet nur Kosten von Vertragsärzten mit Zusatzausbildung

(Berlin, 22. August 2018) Komplementärmedizinische Leistungen wie Homöopathie und Anthroposophie werden von der Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union (mkk) nur erstattet, wenn Vertragsärzte mit Zusatzausbildung sie erbracht haben. Leistungen von Heilpraktikern werden nicht bezahlt. Das verdeutlicht die mkk im Rahmen der aktuellen Debatte um die Reform des Heilpraktikerberufs.

Zur Debatte um den Beruf des Heilpraktikers

Die mkk begrüßt es, wenn sich Kunden eigenverantwortlich und aktiv mit ihrem persönlichen Weg für ein gesundes Leben auseinandersetzen. Unter anderem deshalb bietet die Krankenkasse überdurchschnittliche komplementärmedizinische Leistungen an - sei es Osteopathie, anthroposophische Medizin oder Homöopathie. Gerade die Beteiligung gesetzlicher Krankenkassen ist Garant für eine qualitätsgesicherte medizinische Versorgung. Um die Qualität von komplementär-medizinischen Behandlungen ihrer Kunden sicher zu stellen, übernimmt die mkk nur Kosten von Vertragsärzten, die eine Zusatzqualifikation erworben haben. "Wir erstatten beispielsweise die Kosten homöopathischer Behandlungen nur, wenn sie von einem Arzt ausgeführt werden, der neben seinem Medizinstudium eine - oft mehrjährige - Zusatzausbildung in Homöopathie gemacht hat", betont Markus Kamrad, Leiter der Unternehmenskommunikation der mkk. Die Krankenkasse hat eigens dafür zwei Integrationsverträge mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e. V. und der Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte Deutschland e. V. abgeschlossen. Der "Münsteraner Kreis" hat in einem Memorandum die mangelnde Ausbildung der Heilpraktiker kritisiert. Als Lösung schlägt er vor, entweder den Heilpraktikerberuf ganz abzuschaffen oder ihn im Rahmen einer "Kompetenzlösung" mit einer verpflichtenden Grundausbildung aus dem Bereich der nichtakademischen Gesundheitsberufe zu koppeln. Kontakt: Ellen Zimmermann
nach oben