Familienangehörige kostenfrei mitversichern
In Deutschland sind wir in der komfortablen Situation, dass Familienangehörige kostenfrei mitversichert werden können. Was sind hierfür die Voraussetzungen?

Der größte Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist die kostenfreie Mitversicherung von Angehörigen. Vor allem Familien mit Kindern wissen das zu schätzen.
Wenn Paare verheiratet bzw. verpartnert und nicht hauptberuflich erwerbstätig tätig sind, können sie beitragsfrei mitversichert werden. Wenn die Familienversicherten ein Einkommen haben, darf es 556 Euro nicht überschreiten.

Kinder sind von Geburt kostenfrei mitversichert und erhalten eine eigene Gesundheitskarte. In der Regel dauert der Versicherungsschutz bis die Kinder 18 Jahre alt sind. Wenn sie nicht beschäftigt sind bis 23 und bis 25 Jahre, wenn sie eine Schul- oder Berufsausbildung machen.
Wird die Schul- oder Berufsausbildung durch eine gesetzliche Dienstpflicht, den freiwilligen Wehrdienst oder einen vergleichbaren Freiwilligendienst des Kindes unterbrochen, gilt die Versicherung für den Dienstzeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus.
Wie melde ich meine Familienangehörigen an? Wo finde ich noch weitere Informationen? Auf unseren Familienseiten findest du alles.