Beitragssatzanpassung
Zum 1. Januar 2025 wird die mkk – meine krankenkasse ihren Beitragssatz anpassen. Der Zusatzbeitrag steigt um 1,0 Prozent und somit unser Beitragssatz auf 18,1 Prozent. Er wird in der Regel zur Hälfte vom Arbeitgeber finanziert, sodass sich der Anteil für Kundinnen und Kunden an dieser Anpassung auf 0,50 Prozent reduziert. Neben der mkk sind viele weitere Krankenkassen betroffen, die ebenfalls zum Jahreswechsel ihren Beitragssatz erhöhen müssen. Unterschiedliche Gründe haben zu dieser Entwicklung im deutschen Gesundheitssystem geführt.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steht vor erheblichen finanziellen Herausforderungen, die unsere Arbeit in den kommenden Jahren stark beeinflussen werden. Bereits in den letzten zwölf Monaten haben viele Krankenkassen ihre Beitragssätze angepasst, um auf die steigenden Kosten zu reagieren.
Für das Jahr 2025 zeichnet sich eine Finanzierungslücke von 13,8 Milliarden Euro in der gesamten GKV ab. Diese Lücke stellt alle Kassen vor die Aufgabe, individuelle Maßnahmen zu ergreifen. Um die Finanzierung sicherzustellen, wird die Lücke in erster Linie durch kassenindividuelle Zusatzbeiträge geschlossen.
Der Ausblick auf das nächste Jahr zeigt, dass ein Großteil der Krankenkassen gezwungen sein wird, den Zusatzbeitrag zum Jahreswechsel zu erhöhen. Dies ist notwendig, um die Leistungsfähigkeit und Stabilität der Versorgung zu gewährleisten.
Trotz der herausfordernden Gesamtsituation im Gesundheitswesen – allein im ersten Quartal 2024 sind die Leistungsausgaben aller Krankenkassen um mehr als 5,3 Milliarden Euro gestiegen – können wir mit Stolz sagen, dass unser Leistungspaket weiterhin Maßstäbe setzt.
Unser ausgezeichnetes Leistungspaket wurde noch einmal nach oben angepasst. Der finanzielle Gegenwert unserer Zusatzleistungen übersteigt die aktuelle Anpassung des Zusatzbeitrags um ein Vielfaches.
Mehr an Leistung
Häufige Fragen & Antworten
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Wie setzt sich mein neuer Krankenkassenbeitrag zusammen? Ab wann gilt er?
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Berufstätige, die bei Arbeitsunfähigkeit für sechs Wochen Anspruch auf die Zahlung ihres Krankengelds haben, oder auch Rentner zahlen den allgemeinen Beitragssatz ab dem 01.01.2025: 18,1 Prozent
- bestehend aus dem gesetzlich festgelegten Basisbeitragssatz von 14,6 Prozent und dem Zusatzbeitrag der mkk von 3,5 Prozent
Der ermäßigte Beitragssatz gilt für Kunden, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, wie etwa ein Teil der Selbstständigen oder Erwerbslose ab dem 01.01.2025: 17,5 Prozent
- bestehend aus dem gesetzlich festgelegten Basisbeitragssatz von 14,0 Prozent und dem Zusatzbeitrag der mkk von 3,5 Prozent
Ausnahme: Bei pflichtversicherten Rentnern und Bezieher von Versorgungsbezügen (Zahlstellenzahler) erfolgt die Anpassung des Zusatzbeitrages aus der gesetzlichen Rente und aus dem Versorgungsbezug zwei Monate später (zum 01.03.2025).
- bestehend aus dem gesetzlich festgelegten Basisbeitragssatz von 14,6 Prozent und dem Zusatzbeitrag der mkk von 3,5 Prozent
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Ändert sich etwas an den Leistungen der mkk – meine krankenkasse?
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Kundinnen und Kunden können unsere Leistungen zu 100 Prozent wie zuvor in Anspruch nehmen. Durch die Beitragssatzanpassung kommt es hier zu keinerlei Einschränkungen, im Gegenteil sie werden erweitert. Zum Beispiel gibt es bei Osteopathie und Professioneller Zahnreinigung ein Leistungsplus.
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Warum erhöhen Sie die Leistungen? Ich brauche sie nicht und muss trotzdem dafür mit bezahlen?
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Wir haben innerhalb unseres Gesundheitskontos den Schwerpunkt auf Leistungen verlagert, die von unseren Kundinnen und Kunden am meisten nachgefragt werden, ohne andere Leistungen zu kürzen.
Durch die allgemeine Deckelung des Gesundheitskontos kommt es nicht zu Mehrausgaben. Jeder kann Leistungen nach dem individuellen Bedarf nach nutzen.
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Warum konnten die steigenden Kosten nicht schon mit der Beitragssatzanpassung im August aufgefangen werden?
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In den vergangenen Jahren haben wir gemeinsam viel dafür getan, unsere Leistungen für unsere Versicherten weiterhin in gewohnt hoher Qualität und Zuverlässigkeit anzubieten. Doch die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen stellen uns zunehmend vor Herausforderungen.
Hintergrund
Eine Reihe neuer, kostenintensiver Gesetze hat zu erheblichen Mehrbelastungen geführt, ohne dass diese direkt zu einer Verbesserung der Versorgung unserer Patientinnen und Patienten beitragen. Gleichzeitig warten wir nach wie vor auf die von der Bundesregierung angekündigte und dringend notwendige Reform der Finanzierung des Gesundheitssystems.
Unsere Entscheidung
Wir haben über einen langen Zeitraum alles daran gesetzt, eine Beitragserhöhung zu vermeiden – in dem Bewusstsein, welche zusätzliche Belastung dies für unsere Versicherten darstellt. Angesichts der steigenden Gesundheitskosten und der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen bleibt uns jedoch leider keine andere Möglichkeit. Nur so können wir sicherstellen, dass wir unsere Versicherten auch künftig optimal betreuen und unterstützen können.
Uns ist bewusst, dass diese Entscheidung keine leichte ist – weder für uns noch für unsere Versicherten. Doch sie ist notwendig, um unsere langfristige Stabilität zu sichern und weiterhin als zuverlässiger Partner im Gesundheitssystem auftreten zu können. -
Kann ich durch besondere Angebote die Preiserhöhung ausgleichen?
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Besonders im Bereich der Gesundheitsvorsorge bieten sich wertvolle Vorteile für unsere Kundinnen und Kunden. Mit unserem Vorsorgeprogramm meinBonus erhalten sie jedes Jahr bis zu 100 Euro.
Darüber hinaus profitieren sie vom persönlichen Gesundheitskonto, das zahlreiche exklusive Zusatzleistungen umfasst. Es besteht die Möglichkeit, jährlich bis zu 1.300 Euro für gesundheitliche Vorsorge und andere Versorgungsleistungen zu nutzen.
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Für welchen Zeitraum geben Sie mir eine Preisgarantie?
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Unser Zusatzbeitrag setzt sich aus Prognosen für Einnahmen und Ausgaben durch Experten aus dem Bundesgesundheitsministerium, Krankenkassen und Ärzte- und Krankenhausverbänden zusammen und gilt bis auf Weiteres.
Unvorhergesehene Ereignisse wie Pandemien, Rezessionen oder Gesetzesvorhaben der neuen Regierung könnten jedoch zur Neubewertung der Prognosen führen.
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Müssen Sie sparen?
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Unser Gesundheitswesen steht vor großen Herausforderungen, die wir in den letzten Jahren immer deutlicher beobachten können. Die Kosten im Gesundheitsbereich steigen seit Jahren kontinuierlich an, während die Kluft zwischen den Einnahmen und Ausgaben immer größer wird. Besonders alarmierend ist, dass sich die Gesamtkosten im Gesundheitswesen von 2000 bis 2020 auf rund 440 Milliarden Euro jährlich mehr als verdoppelt haben.
Ein entscheidender Punkt, der zur zunehmenden Belastung des Systems beiträgt, ist die nach wie vor unzureichende Fokussierung auf Krankheitsvermeidung und Prävention. Trotz zahlreicher Bemühungen bleibt Prävention oft im Hintergrund, während die Behandlung von Krankheiten und deren Folgen die größten finanziellen Ressourcen beansprucht.
Diese Entwicklung stellt uns alle vor die Aufgabe, Lösungen zu finden, wie wir langfristig sowohl die Kosten senken als auch die Gesundheit der Menschen stärker in den Vordergrund stellen können. -
Warum informieren Sie auch per E-Mail?
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Bei der letzten Beitragssatzerhöhung haben wir darüber informiert, dass die Benachrichtigung über den Postweg erfolgen muss. An dieser Stelle haben wir umgedacht und möchten nun die Portokosten effizienter gestalten, um Ressourcen gezielt einzusetzen.
Früher haben wir ausschließlich Briefe verschickt, da wir der Ansicht waren, dass dies unbedingt notwendig sei. Allerdings haben wir mittlerweile erkannt, dass dies nicht zwingend erforderlich ist. Deshalb setzen wir nun verstärkt auf E-Mails, um Informationen schneller und kostengünstiger zu übermitteln.
Sollte eine E-Mail jedoch nicht zugestellt werden können, senden wir unseren Versicherten einen Brief, um sicherzustellen, dass sie die wichtigen Informationen dennoch zuverlässig erhalten. Diese Vorgehensweise ermöglicht es uns, unseren Service weiterhin aufrechtzuerhalten, ohne unnötige Kosten zu verursachen, und gleichzeitig sicherzustellen, dass alle Versicherten die relevanten Mitteilungen in jedem Fall erreichen.
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Muss ist jetzt irgendetwas machen oder jemanden informieren?
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Nein. Wir kümmern uns um alles und informieren rechtzeitig ggf. den Arbeitgeber, den Rentenversicherungsträger oder die Agentur für Arbeit über den veränderten Beitragssatz.
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An wen kann ich mich wenden, wenn ich noch Fragen habe?
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Unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater sind via E-Mail und telefonisch unter 0800 1014451 erreichbar.