Wahltarif mkk PRO Prämie
Sie leben gesund und nehmen selten Leistungen Ihrer Krankenkasse in Anspruch. Heilmittel, Kuren oder auch Zahnersatz – das und vieles mehr benötigen Sie erfahrungsgemäß kaum. Deshalb haben wir die "mkk PRO Prämie" für Sie entwickelt: Das Prinzip dieses Wahltarifs ist einfach: Je weniger unserer ausgewählten Gesundheitsleistungen Sie wahrnehmen, desto höher ist Ihre Prämie: Nach Ablauf des Tarifjahres zahlen wir Ihnen bis zu 200 Euro zurück.
Für wen ist der Wahltarif mkk PRO Prämie geeignet?
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Für Kunden, die gesund leben
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Für Kunden, die kaum Zusatzleistungen wie zum Beispiel Hilfs- und Heilmittel, Zahnersatz oder Fahrkosten in Anspruch nehmen
Vorteile und Inhalte des Wahltarifs
- Mit Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung sind Sie ab dem nächsten Monatsersten nach Posteingang bei der mkk im Wahltarif versichert – ohne Wartezeit.
- Sie erhalten nach dem Tarifjahr eine Prämie von bis zu 200 Euro – je nachdem, ob und welche anrechenbaren Gesundheitsleistungen Sie wahrgenommen haben.
- Sie können viele unserer gesetzlichen Leistungen nutzen. Diese werden Ihnen nicht angerechnet, zum Beispiel Arztbesuche mit Arzneimitteln auf Rezept, Vorsorgeuntersuchungen oder Krankenhausbehandlungen.[1]
- Als Schwangere oder Mutter können Sie alle Leistungen zur Schwanger- und Mutterschaft nach §53 Sozialgesetzbuch V ohne Anrechnung in Anspruch nehmen.
[1] Weitere gesetzliche Leistungen, die Sie ohne Anrechnung auf den Wahltarif in Anspruch nehmen können, sind zum Beispiel die zahnärztliche Behandlung (ohne Zahnersatz), der Gesundheitscheck ab 35, die Krebsvorsorge und von der STIKO empfohlene Schutzimpfungen.
Voraussetzungen und Kriterien für den Wahltarif
- Sie tragen Ihre Krankenbeiträge ganz oder teilweise selbst.
- Ihr Selbstbehalt beträgt pro Tarifjahr max. 400 Euro.
- Wir überweisen Ihre Prämie 6 Monate nach Ablauf des Tarifjahres.[1]
- Nehmen Sie Zusatzleistungen in Anspruch, die Ihren Selbstbehalt betreffen, verrechnen wir diese mit Ihrer Prämie und bis zum individuellen Selbstbehalt.
- Wenn Sie mit Ihrem Tarif zufrieden sind und Ihren Vertrag mit uns nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der dreijährigen Laufzeit kündigen, verlängert er sich automatisch um drei Jahre.
- Nicht vergessen: Die Prämie stellt eine Beitragsrückerstattung dar und wird als solche dem Finanzamt gemeldet.
Zu unseren Beitragssätzen
[1] Das Tarifjahr beginnt mit dem Eingang Ihrer unterschrieben Erklärung bei der mkk. Trifft diese beispielsweise zum 20.08.2016 bei uns ein, beginnt Ihr Wahltarif zum 01.09.2016. Das Tarifjahr läuft dann vom 01.09.2016 – 31.08.2017.
Ausgeschlossene Leistungen
Im Rahmen des Selbstbehalts von 400 Euro je Tarifjahr tragen Sie die Kosten für die folgenden Leistungen selbst:
- Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxi, Mietwagen oder privaten Kraftfahrzeugen
- Ambulante Vorsorgekuren und medizinische Vorsorge (ambulant und stationär) für Mütter und Väter – auch wenn diese medizinisch erforderlich sind
- Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter
- Haushaltshilfe
- Heilmittel: zum Beispiel Krankengymnastik, Ergo- und Sprachtherapie
- Hilfsmittel: zum Beispiel Milchpumpe, Hör- und Gehhilfen
- Verbandmittel, Harn- und Blutteststreifen
- Spezifische Lebensmittel zur enteralen Ernährung (sogenannte Bilanzierte Diäten)
- Medizinprodukte: zum Beispiel Lösungen zur Darmspülung und Natriumchlorid 0,9 Prozent zur Spülung von Wunden und Verbrennungen
- Festzuschuss bei Zahnersatz
Jetzt Wahltarif anfordern!
Wir unterbreiten Ihnen gern ein persönliches Angebot. Füllen Sie das Formular aus und senden es ab. Wir prüfen, ob der Wahltarif für Sie passt und melden uns bei noch ausstehenden Informationen bei Ihnen. Ihre persönlichen Versicherungsunterlagen erhalten Sie in den nächsten Tagen per Post.
Kontakt
Sie haben Fragen rund um diesen Wahltarif? Unser Serviceteam beantwortet diese gerne. Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Donnerstag, 8-18 Uhr und Freitag 8-14 Uhr.
mkk Leistungsabteilung
Lindenstaße 67, 10969 Berlin
Telefon: (030) 72612 2090
Fax: (030) 72612 2298
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Häufige Fragen
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Gelten Selbstbehalt und Prämienregelung auch für mitversicherte Familienmitglieder?
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Nein, mitversicherte Familienmitglieder werden nicht bei der Prämienprüfung berücksichtigt.
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Gibt es ein Sonderkündigungsrecht für den Wahltarif, zum Beispiel bei Unfall?
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Nein, es besteht kein Sonderkündigungsrecht. Der Tarif endet nur dann vorzeitig, wenn Sie als Versicherter nicht mehr zum wahlberechtigten Personenkreis gehören.