Häufige Fragen
Vom Antragsformular bis zur Kündigung deiner bisherigen Krankenkasse – hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Mitgliedschaft bei der mkk. Falls du ein weiteres Anliegen hast, ist unser Service-Team rund um die Uhr für dich da.
Die wichtigsten Antworten im Überblick
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Welche Kündigungsfrist habe bei meiner bisherigen Krankenkasse?
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Wenn du in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis bist, ist ein Wechsel innerhalb von 2 Monaten zum Monatsende möglich. Du brauchst nur die Mitgliedschaftserklärung der mkk ausfüllen und schon kannst du wechseln.
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Schreibe ich eine Kündigung an meine bisherige Krankenkasse?
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Nein, du brauchst bei deiner aktuellen Krankenkasse nicht kündigen. Das übernehmen wir als neue Krankenkasse für dich. Wir informieren auch deinen Arbeitgeber, sofern du das wünscht. Anderenfalls genügt eine formlose Mitteilung an deinen Arbeitgeber.
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Was ist, wenn ich einen neuen Arbeitgeber habe?
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Bei einem Jobwechsel kannst du ohne Bindungsfrist und Kündigung direkt zur mkk kommen. Fülle einfach die Mitgliedschaftserklärung aus.
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Brauche ich eine Mitgliedsbescheinigung?
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Du brauchst keine schriftliche Mitgliedsbescheinigung mehr. Seit Anfang 2021 hat diese in Papierform ausgedient.
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Wie erfährt mein Arbeitgeber von meinem Wechsel?
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Wir als deine neue Krankenkasse informieren deinen Arbeitgeber, sofern du das wünscht. Anderenfalls genügt eine formlose Mitteilung an deinen Arbeitgeber.
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Was ist, wenn ich einen neuen Arbeitgeber habe und bei meiner bisherigen Krankenkasse, der mkk, bleiben möchte? Habe ich eine neue Bindungsfrist?
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Nein, in diesem Fall wird keine neue Bindungsfrist von 12 Monaten ausgelöst.
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Wie kann ich mein Passbild für die Gesundheitskarte zusenden?
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Du hast unterschiedliche Möglichkeiten, uns dein Lichtbild zukommen zu lassen.
- Du sendest uns das Passbild per Post. Unsere Postanschrift lautet: mkk, 10857 Berlin
- Du schickst uns dein Passbild digital. Ganz einfach geht es über Online-Fotokabine. Wenn du kein aktuelles Bild hast, kannst du über diese Anwendung eins von dir erstellen. Du brauchst dafür nur eine Webcam.
- Es besteht auch die Möglichkeit, in unserem ServiceCenter Berlin-Mitte ein Bild machen zu lassen. Bitte beachte, dass wir diesen Service nur dort anbieten können.
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In welchen Fällen habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
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Du kannst deine Krankenkasse innerhalb des Monats, in dem deine bisherige Krankenkasse den Zusatzbeitrag erstmalig erhebt oder erhöht, wechseln. Wenn dies der Fall ist, informiert dich deine Krankenkasse schriftlich über die Änderung. Der Wechsel kann dann innerhalb von 2 Monaten zum Monatsende erfolgen.
Bitte beachte: Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht bei Abschluss eines Krankengeld-Wahltarifs.
Noch ein Tipp: Gibt es eine Veränderung, zum Beispiel durch einen Arbeitgeberwechsel, kannst du sofort die Krankenkasse ohne Kündigung wechseln.
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Ab welchem Alter benötige ich ein Lichtbild für meine Gesundheitskarte?
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Jede Kundin und jeder Kunde der mkk erhält eine eigene Gesundheitskarte mit ihrem oder seinem Foto. Davon ausgenommen sind Kinder unter 15 Jahren und Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen kein Foto einreichen können (z.B. Mitglieder mit Pflegegrad IV und V). Sie erhalten eine Gesundheitskarte ohne Lichtbild. Auf Wunsch können Versicherte der Pflegegrade IV und V jedoch eine elektronische Gesundheitskarte mit Bild erhalten.
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Für welche Angehörigen kann ich eine Familienversicherung abschließen?
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Die Familienversicherung gilt für
- Ehegatten oder Lebenspartner (nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz)
- Kinder (auch Stiefkinder und Enkel), für deren Lebensunterhalt das Mitglied sorgt
- Pflegekinder, wenn das Mitglied diese Kinder nicht beruflich pflegt
Auf der Seite zur Familienversicherung findest du weitere Informationen.
Du hast weitere Fragen?
Gerne beraten dich unsere Mitarbeiter zu deinem Krankenkassenwechsel. Unser Servicetelefon ist kostenlos und rund um die Uhr erreichbar: 0800 165 66 16.
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