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Selbstständige und Freiberufler

Du bist selbstständig oder freiberuflich tätig? Dann bist du bei der mkk freiwillig versichert. Wir bieten dir einen umfangreichen Krankenversicherungsschutz und attraktive Zusatzleistungen. Der Wahltarif PRO Krankentagegeld schützt dich darüber hinaus vor finanziellen Nachteilen bei einer längeren Erkrankung. Überzeuge dich von unseren Leistungen und informiere dich über die Beitragssätze.

Inhalte der Krankenversicherung für Selbstständige

Deine Vorteile

  • Die mkk unterstützt dich dabei, gesund zu bleiben und hilft dir im Krankheitsfall schnell und unbürokratisch.
  • Mit dem Wahltarif mkk PRO Krankentagegeld bist du bei einer Erkrankung auch als Selbstständiger oder Freiberufler finanziell abgesichert.

Voraussetzungen für die freiwillige Versicherung

Du kannst dich freiwillig bei der mkk versichern, wenn du aus der Versicherungspflicht ausscheiden oder bei deiner bisherigen Krankenkasse freiwillig versichert warst.
Falls du privat versichert bist und das 55. Lebensjahr vollendet hast, kannst du nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren

  • wenn du nicht in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht gesetzlich versichert warst und
  • nicht mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei oder
  • von der Versicherungspflicht befreit warst.

Ansonsten gibt es keine Möglichkeit mehr. Dies ist auch dann der Fall, wenn dein Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze[1] unterschreitet.

[1] Zur Erläuterung der Beitragsbemessungsgrenze siehe auch unter "Häufige Fragen".

Beitragssatz

  • Dein Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 15,8 Prozent. Er setzt sich zusammen aus dem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent (ohne Anspruch auf Krankengeld) und dem Zusatzbeitrag der mkk - meine krankenkasse von 1,8 Prozent.
  • Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,4 Prozent. Hast du mehr als ein Kind reduziert sich dieser je nach Alter und Anzahl der Kinder auf maximal 2,4 Prozent. Versicherte ohne Kinder zahlen ab dem 23. Lebensjahr einen Beitragssatz von 4 Prozent.
  • Grundsätzlich berechnen sich die Beiträge aus der Beitragsbemessungsgrenze zur Kranken- und Pflegeversicherung von monatlich 5.175,00 Euro. Werden geringere Einkünfte nachgewiesen, berechnen sich die Beiträge auf der Basis von mindestens 1.178,33 Euro.
  • Falls du einen Gründungszuschuss erhältst, berechnen wir deine Beiträge auf der Basis von monatlich mindestens 1.178,33 Euro.

Die Schritte zu deiner Krankenversicherung

1. Schritt: Du füllst den Online-Mitgliedsantrag aus oder wendest dich persönlich an uns. Wir beraten dich gern.
2. Schritt: Du kündigst deine bisherige Krankenkasse und reichst die Kündigungsbestätigung bei uns ein – per Post, E-Mail oder Fax. Wir prüfen deinen Antrag und stellen dir eine Versicherungsbescheinigung aus.
3. Schritt: Du reichst ein Passbild für deine neue Gesundheitskarte ein – online, im ServiceCenter oder per Post. Wir senden dir rechtzeitig deine Gesundheitskarte

Anschrift: mkk, Neukundenservice, 10857 Berlin
E-Mail senden
Fax: 030 72612 2038
Passbild hochladen

 

Werde Mitglied!

Du möchtest sich bei der mkk krankenversichern? Das freut uns sehr. Fülle den Mitgliedsantrag online aus, wir prüfen diesen und setzen uns kurzfristig mit dir in Verbindung.

Häufige Fragen

Was ist unter der Beitragsbemessungsgrenze für freiwillig Versicherte zu verstehen?

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag, bis zu welchem dein Einkommen für Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung herangezogen wird. Der Teil des Einkommens, der die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, bleibt für die Beitragsberechnung außer Betracht.

Kann ich meine Angehörigen auch als Selbstständiger mitversichern?

Ja, für Ehegatten und Kinder von mkk Versicherten ist die Familienversicherung inklusive der Pflegeversicherung kostenlos, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zur Familienversicherung.

Ich bin Rentner und arbeite außerdem als Selbstständiger. Wie kann ich mich krankenversichern?

Falls die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit deine übrigen Einkünfte übersteigen, wirst du freiwilliges Mitglied als Selbstständiger.
Sind die übrigen Einkünfte (Rente, Versorgungsbezüge, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, sonstige Einnahmen zum Lebensunterhalt) höher, wirst du als Rentner kranken- und pflegeversichert.

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