Berufstätige
Ganz gleich, ob du frisch ins Berufsleben startest oder viel Arbeitserfahrung mitbringst – auf deine Krankenversicherung muss Verlass sein. Die mkk steht als starker Gesundheitspartner an deiner Seite und bietet ausgezeichnete Leistungen für jedes Alter. Erfahre mehr über unsere Beitragssätze und die Vorteile einer Mitgliedschaft bei der mkk.
Inhalte der Krankenversicherung für Berufstätige
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Deine Vorteile
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- Die mkk unterstützt dich dabei, gesund zu bleiben und hilft dir im Krankheitsfall schnell und unbürokratisch.
- Wir fördern dein Wohlbefinden mit vielen Gesundheitsangeboten, die sich einfach in deinen Arbeitsalltag integrieren lassen.
- Du hast keine Zeit, in unseren ServiceCentern vorbeizuschauen? Kein Problem. Unser 24-h-Servicetelefon ist rund um die Uhr kostenfrei innerhalb Deutschlands für dich erreichbar.
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Kriterien für die Versicherung im Berufsleben
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- Du übst eine Beschäftigung aus und verdienst unter der Geringfügigkeitsgrenze von 538 Euro im Monat (Stand: 1. Januar 2024), dann zahlst du keine Beiträge zur Krankenversicherung.
- Überschreitet dein jährliches Arbeitsentgelt die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze, bist du von der Krankenversicherungspflicht befreit. Du wirst daher auf der Grundlage einer freiwilligen Mitgliedschaft versichert. Weitere Informationen dazu findest du im Abschnitt "Häufige Fragen".
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Beitragssatz
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- Deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden aus deinem Arbeitsentgelt berechnet. Du und dein Arbeitgeber zahlen in der Regel jeweils die Hälfte der Beiträge.
- Der allgemeine Beitragssatz der Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent. Zusätzlich erheben wir einen individuellen Zusatzbeitrag von derzeit 2,5 Prozent. Dein Arbeitgeber übernimmt jeweils die Hälfte.
- Liegt dein Arbeitsentgelt zwischen 538,01 Euro und 2000 Euro monatlich (sogenannter Übergangsbereich), zahlst du einen verminderten Beitrag.
- Den Beitrag zur Pflegeversicherung teilst du dir mit deinem Arbeitgeber ebenfalls zur Hälfte. Der Beitragssatz beträgt insgesamt 3,4 Prozent. Kinderlose Versicherte ab 23 Jahren zahlen einen zusätzlichen Anteil von 0,6 Prozent selbst.
Die Schritte zu deiner Krankenversicherung
1. Schritt: Fülle den Online-Mitgliedsantrag aus oder wende dich persönlich an uns. Wir beraten dich gern. Wir prüfen deinen Antrag und stellen dir eine Versicherungsbestätigung aus. Anschließend informierst du deinen Arbeitgeber über den Krankenkassenwechsel.
2. Schritt: Du reichst ein Passbild für deine neue Gesundheitskarte ein – online, im ServiceCenter oder per Post.
3. Schritt: Wir senden dir rechtzeitig deine Gesundheitskarte. Außerdem informieren wir deinen Arbeitgeber über deinen Wechsel, sofern Sie dies wünschen
Anschrift: mkk, Neukundenservice, 10857 Berlin
E-Mail senden
Fax: 030 72612 2038
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Werde Mitglied!
Du möchtest dich bei der mkk krankenversichern? Das freut uns sehr. Fülle den Mitgliedsantrag online aus, wir prüfen diesen und setzen uns kurzfristig mit dir in Verbindung.
Häufige Fragen
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Kann ich meine Familie bei der mkk kostenlos mitversichern?
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Ja, für Angehörige von mkk Versicherten ist die Familienversicherung inklusive der Pflegeversicherung kostenlos.
Lesen Sie mehr in der Familienversicherung. -
Was bedeutet Beitragsbemessungsgrenze?
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Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag, bis zu welchem dein Arbeitsentgelt für Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung herangezogen wird. Der Teil des Einkommens, der die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, bleibt für die Beitragsberechnung außer Betracht.
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Was bedeutet die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Gegensatz zur Beitragsbemessungsgrenze?
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Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch Versicherungspflichtgrenze genannt, ist der Grenzwert, ab welcher Höhe des jährlichen Arbeitsentgelts ein Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Der Versicherte kann sich dann entscheiden, bei der mkk freiwillig krankenversichert zu bleiben oder sich privat zu versichern.
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Wie zahle ich meine Krankenversicherungsbeiträge?
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Die Beiträge behält dein Arbeitgeber direkt aus deinem Brutto-Arbeitsentgelt ein. Er führt diese dann zusammen mit dem Arbeitgeberbeitragsanteil an uns ab. Wir leiten diese an den Gesundheitsfonds weiter. Die einbehaltenen Beiträge kannst du deiner Gehaltsabrechnung entnehmen.
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Bin ich beim Wechsel zur mkk durchgehend krankenversichert?
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Ja, deine Mitgliedschaft bei der mkk schließt nahtlos an deine vorherige Krankenkasse an.