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Auszubildende

Der Start in den ersten Beruf – für Auszubildende eine große Veränderung im Leben. Du triffst Kollegen statt Mitschüler, erwirbst neue Fähigkeiten und verdienst endlich dein eigenes Geld. Mit dem eigenen Einkommen bist du automatisch nicht mehr familienversichert und benötigst deine eigene Krankenversicherung.

Versicherung für Berufsanfänger

Deine Vorteile

  • Auch wenn du noch in der Ausbildung bist, kannst du von allen Leistungen der mkk profitieren.
  • Die Mitgliedschaft in der mkk deckt auch deine Pflegeversicherung ab.
  • Wir übernehmen die Kosten für alle medizinischen Behandlungen und Medikamente – entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.
  • Wenn du beruflich länger als 6 Wochen ausfällst, erhältst du von uns Krankengeld. Davor zahlt dein Arbeitgeber.

Kriterien für die Versicherung

  • Innerhalb von 2 Wochen nach Arbeitsbeginn kannst du eine Krankenkasse wählen. Ansonsten ist dein Arbeitgeber verpflichtet, dich bei deiner bisherigen Krankenkasse zu melden.
  • Wenn du eine Schulausbildung machst und keine Vergütung erhältst, bleibst du bei deinen Eltern familienversichert – maximal bis zum 25. Geburtstag. Deine Gesundheitskarte nutzt du wie gewohnt weiter.

Beitragssatz

  • Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung errechnen sich aus der Ausbildungsvergütung. Verdienst du nicht mehr als 325 Euro brutto im Monat, kommt dein Arbeitgeber allein für die Beiträge auf.
  • Als Auszubildende/r beträgt der Beitragssatz für die Krankenversicherung 14,6 Prozent sowie 2,5 Prozent Zusatzbeitrag. Sowohl dein Arbeitgeber als auch du zahlen davon jeweils die Hälfte - also 8,55 Prozent.
  • Auch in die Pflegeversicherung zahlen du und dein Arbeitgeber zu gleichen Teilen ein. Der gesetzlich vorgeschriebene Beitragssatz liegt bei 3,4 Prozent. Du zahlst damit 1,7 Prozent deines Bruttoeinkommens an die Pflegeversicherung. Wenn du mindestens 23 Jahre alt bist und kein Kind haben, zahlst du 0,6 Prozentpunkte mehr, also 2,3 Prozent.[1]

[1]Versicherte, die in Sachsen arbeiten, zahlen 2,2 bzw. ab 23 Jahre und ohne Kind 2,8 Prozent.

Was noch?

  • Jeder Auszubildende muss ab dem ersten Tag der Ausbildung selbst Mitglied einer Krankenkasse sein.
  • Neben der Krankenversicherung wirst du auch in der gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung versichert.
  • Um die Beitragszahlung musst du dich nicht kümmern, dies erfolgt über das Lohnabzugsverfahren direkt von deinem Arbeitgeber.

Mitglied werden!

Du möchtest dich bei der mkk krankenversichern? Das freut uns. Fülle den Mitgliedsantrag online aus, wir prüfen diesen und setzen uns kurzfristig mit dir in Verbindung.

Drei Schritte zur Krankenversicherung

1. Schritt: Du füllst den Online-Mitgliedsantrag aus oder wendest dich persönlich an uns. Wir beraten dich gern. Wir prüfen deinen Antrag und stellen dir eine Versicherungsbestätigung aus.
2. Schritt: Du reichst ein Passbild für deine neue Gesundheitskarte ein – online, im ServiceCenter oder per Post.
3. Schritt: Wir senden dir rechtzeitig deine Gesundheitskarte zu. Außerdem informieren wir deinen Arbeitgeber über den Wechsel, wenn du das wünscht.

Anschrift: mkk, Neukundenservice, 10857 Berlin
E-Mail senden
Fax: 030 72612 2038
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Junge Leute machen von sich ein Selfie

Unser Jugend-Service

Die Abschlussprüfungen sind noch lange nicht geschrieben. Hast du trotzdem schon eine Idee, wie es nach der Schule weitergehen soll? Wir unterstützen dich mit wichtigen Infos.

Du hast Fragen?

Bestimmt. Und wir können helfen. Damit wir für dich wichtige Informationen zusammenstellen können, benötigen wir ein paar Angaben. Fülle das Formular aus und du bekommst bald Post von uns.

Häufige Fragen

Ich bin in der Ausbildung, habe aber schon eine eigene Familie. Kann ich diese familienversichern?

Ja, deine Familie kannst du unter den Voraussetzungen der Familienversicherung versichern.

Ich mache ein duales Studium. Zähle ich als Student oder als Auszubildender?

Wenn du dual studierst, zählst du als Auszubildender und wirst von deinem Arbeitgeber bei der gewählten Krankenkasse angemeldet.

Zu unseren Angeboten für Studierende

Ich schließe meine Ausbildung demnächst ab. Was muss ich in Bezug auf meine Krankenversicherung tun?

Wenn du bei deinem Arbeitgeber weiterhin beschäftigt bleibst, brauchst du nichts zu unternehmen. Dein Arbeitgeber meldet uns dies, wir ändern deinen Versicherungsstatus zum Arbeitnehmer. Deine elektronische Gesundheitskarte kannst du weiterhin wie gewohnt nutzen.

Wenn du ein Studium aufnehmen und noch nicht 25 Jahre alt bist, kannst du dich gegebenenfalls über deine Eltern familienversichern. Du erhältst eine neue Gesundheitskarte. Bist du 25 Jahre oder älter, bieten wir dir die Krankenversicherung der Studenten zu einem günstigen Beitrag.

Ich besuche eine Berufsfachschule. Zähle ich als Auszubildender?

Nein. Besuchst du eine Berufsfachschule, kannst du dich unter bestimmten Voraussetzungen über deine Eltern familienversichern. Bist du 25 Jahre oder älter, bieten wir dir die Freiwillige Versicherung für Krankheit und Pflege zu einem günstigen Beitrag von 135,77 Euro bzw. für kinderlose über 23 Jahre von 130,90 Euro.

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