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Unfall - und was jetzt?

An einen Unfall mag niemand gern denken. Für Betroffene kommt neben der Sorge um die eigene Gesundheit noch der ganze organisatorische Aufwand hinzu. Schließlich muss geklärt werden, wer den Unfall verursacht hat.

Wenn du einen Unfall hattest, übernehmen wir selbstverständlich die Kosten für deine Behandlung beim Arzt oder im Krankenhaus. Es ist wichtig, dass du uns den Unfall meldest. Dazu erhältst du einen Unfallfragebogen, in dem du das Unfallgeschehen beschreibst.

Warum erhalte ich einen Unfallfragebogen?

Wenn du dich verletzt und dich beim Arzt oder im Krankenhaus behandeln lässt, erfährt die mkk zwar die Art deiner Verletzungen, aber nicht die Ursache. Deshalb bitten wir dich, den Unfallfragebogen auszufüllen. So können wir feststellen, ob es sich tatsächlich um einen Unfall handelte.

Hierzu zählen alle Arten von Verkehrsunfällen, Verletzungen durch Tiere, Vergiftungen, Schnittwunden oder Knochenbrüche, Körperverletzungen, Stürze, Sportverletzungen, Schul- und Kita-Unfälle, Unfälle im Zusammenhang mit mangelhaften Produkten oder Arbeits(wege)unfälle.

Außerdem ist es wichtig zu wissen, ob möglicherweise weitere Personen (Dritte) in den Unfall verwickelt waren. Insbesondere wenn weitere Personen am Unfall beteiligt waren, klären die Sozialversicherungsträger und privaten Versicherungen untereinander, wer welche Kosten in welcher Höhe zu tragen hat. Du als Kunde bekommst davon nichts mit.

Nur wenn wir alle Beteiligten kennen, können wir Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten, also möglichen Unfallverursachern, geltend machen. Die mkk möchte keine Versichertengelder aufwenden, wenn der Unfallverantwortliche beispielsweise über eine Haftpflichtversicherung abgesichert ist. Darüber hinaus geht es uns darum, die Versichertengemeinschaft der mkk vor unnötigen Ausgaben zu bewahren. So schützen wir letztlich die Beiträge aller Kunden.

Was muss ich tun, wenn ich einen Unfallfragebogen erhalte?

  • Bitte lies dir alle Fragen in Ruhe durch und mache möglichst genaue Angaben zum Unfallhergang. Anschließend sende uns bitte den ausgefüllten Unfallfragebogen per Post oder per E-Mail zurück. Wenn du Fragen hast, ruf uns gerne an.

Du kannst dich gerne telefonisch unter 0800 1014452 (kostenfrei innerhalb Deutschlands) oder per E-Mail an uns wenden.

Häufige Fragen und Antworten

Warum muss ich so detaillierte Angaben machen?

Möglicherweise ist ein mangelhafter Gehweg der Grund für den Unfall oder es handelt sich um einen Arbeits- oder Schulunfall. Für dessen Behandlung müsste z. B. die gesetzliche Unfallversicherung aufkommen. Darum benötigen wir auch dann detaillierte Angaben, wenn keine weitere Person beteiligt war oder du den Unfall selbst verschuldet hast.

Wichtig: Sollte es dir aufgrund des Unfallhergangs unmöglich sein, den Fragebogen auszufüllen, informiere uns bitte kurz.

Bin ich ver­pflich­tet, den Fra­ge­bo­gen aus­zu­fül­len?

Ja, deine Mitwirkungspflicht ist im Sozialgesetzbuch verankert. Als Kunde der mkk – meine krankenkasse bist du dazu berechtigt, Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. Umgekehrt verpflichtet es dich jedoch auch dazu, Tatsachen anzugeben, die mit den Sozialleistungen zusammenhängen.

Was muss ich bei einem Arbeitsunfall beachten?

Die Behandlungskosten für einen Arbeitsunfall trägt die gesetzliche Unfallversicherung. Es fallen keine gesetzlichen Zuzahlungen an. Doch auch bei einem Arbeitsunfall solltest du unbedingt einen Unfallfragebogen ausfüllen und an uns senden.

Wenn du oder dein Kind einen Arbeits- oder Schulunfall hattet, müsst ihr einen sogenannten Durchgangsarzt aufsuchen. In der Regel ist das ein Unfallchirurg oder Orthopäde. Nur ein Durchgangsarzt ist bevollmächtigt, die Behandlung zu Lasten der Unfallversicherung einzuleiten und so die bestmögliche Kostenübernahme für euch zu sichern. Das betrifft die Behandlung und die Zahlung des Verletztengeldes beziehungsweise Kinderverletztengeldes. So wird das Krankengeld genannt, das ihr erhaltet, wenn ihr nach einem Unfall länger arbeitsunfähig oder schulunfähig seid.

Was gilt bei einem Schulunfall?

Auch ein Schulunfall gilt als Arbeitsunfall. Ein Schulunfall steht in direktem Zusammenhang mit Aktivitäten in und rund um die Schule. Dazu zählen auch Unfälle auf dem Weg zur Schule. Unfälle in Kindertageseinrichtungen (Kitas) fallen ebenfalls darunter.

Die Behandlungskosten für einen Schulunfall trägt die gesetzliche Unfallversicherung. Es fallen keine gesetzlichen Zuzahlungen an. Um die Ansprüche für dich oder dein Kind zu sichern, ist das Ausfüllen des Unfallfragebogens sehr hilfreich und wichtig. Gerade Eltern sollten für ihre Kinder unbedingt einen Unfallfragebogen ausfüllen, damit bei eventuellen Folgeschäden der Nachweis leichter zu erbringen ist.

Meine Diagnose hat nichts mit einem Unfall zu tun – was muss ich tun?

Bitte informier uns per E-Mail oder Telefon kurz darüber.

Was passiert, wenn ich den Unfall selbst verschuldet habe?

Selbstverständlich erhältst du alle medizinisch notwendigen Behandlungen, um wieder gesund zu werden. Die mkk ist an deiner Seite und übernimmt die unfallbedingten Behandlungskosten für dich. Ausnahmen hierzu regelt das Sozialgesetzbuch.

Warum erhalte ich mehrere Fragebögen zum selben Unfall?

Das kann daran liegen, dass die Behandlungsmaßnahmen an unterschiedlichen Tagen bzw. von verschiedenen Leistungserbringern (Klinik, Arzt etc.) erbracht wurden. In diesem Fall können wir nicht immer erkennen, ob es sich um dieselben Unfallfolgen oder vielleicht um einen weiteren Unfall handelt.

Hast du für ein und denselben Unfall bereits einen Fragebogen an uns zurückgesandt, genügt ein Anruf oder eine kurze Information per E-Mail.

Was macht die mkk mit meinen Informationen aus dem Unfallfragebogen?

Wir benötigen die Informationen, um mögliche Ersatzansprüche geltend zu machen. Wir garantieren, dass deine Daten nur für diesen Zweck verwendet werden und dem Datenschutz unterliegen.

Wir sind für dich da

Hast du Fragen zum Thema Unfall? Wende dich gerne an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir unterstützen dich, damit du so schnell wie möglich gesund wirst. Du erreichst unsere Kundenberaterinnen und -berater über unser Servicetelefon unter 0800 1656616 (kostenfrei innerhalb Deutschlands) oder per E-Mail.

Hinweis: Bist du Opfer einer Gewalttat geworden? Es bestehen möglicherweise Ansprüche im Rahmen der Opferversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Wichtig hierfür: Stelle bitte einen Antrag bei deinem zuständigen Versorgungsamt und informiere uns darüber. Hilfreiche Informationen findest du auch auf der Seite des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

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