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Zuzahlungsbefreiung

Für verschreibungspflichtige Medikamente, Heil- oder Hilfsmittel sieht das Gesetz eine Kostenbeteiligung der Patienten vor: Sie zahlen jeweils 10 Prozent bis zum Höchstbetrag von 10 Euro. Diese Zuzahlungen können sich schnell summieren und vor allem chronisch Kranke finanziell stark belasten. Daher können sich Kunden von der Zuzahlung für Leistungen der Krankenkasse mkk befreien lassen. Informieren Sie sich über die Bedingungen und berechnen Sie Ihre jährliche Belastungsgrenze.

Wer kann sich von der Zuzahlung befreien lassen?

  • Alle, für die Zuzahlungen eine große finanzielle Belastung sind (häufig chronisch Kranke, die zum Beispiel einen hohen Umfang an Medikamenten benötigen)

Was beinhaltet die Zuzahlungsbefreiung?

Du wirst mit Ausnahme von Zahnersatz von der gesetzlichen Zuzahlung befreit, wenn deine jährliche Belastungsgrenze überschritten wird. Deine persönliche Belastungsgrenze kannst du bitte bei unserem Servicetelefon erfragen.

Voraussetzungen und Kriterien für die Zuzahlungsbefreiung

Alle Patienten

  • sind von der Zuzahlung befreit, wenn die Summe der gesetzlichen Zuzahlungen über 2 Prozent des jährlichen Bruttofamilieneinkommens liegt.

Chronisch Kranke

  • sind von der Zuzahlung befreit, wenn die Belastungsgrenze von 1 Prozent des jährlichen Bruttofamilieneinkommens erreicht wird.

Als chronisch krank gilt, wer eine schwerwiegende Erkrankung hat und in den letzten 12 Monaten mindestens einmal pro Quartal wegen dieser Erkrankung zum Arzt geht. Dies muss vom Arzt bestätigt werden.

Wie kann ich die Leistung in Anspruch nehmen?

  • Wenn die Voraussetzungen auf dich zutreffen, kannst du die Befreiung von der Zuzahlung beantragen. Fülle dazu das Antragsformular aus.

Zuzahlungsrechner

Ermittle ganz einfach, ob für dich eine Zuzahlungsbefreiung in Frage kommt. Bitte beachte: Das errechnete Ergebnis ist ohne Gewähr und nicht rechtsverbindlich.

Häufige Fragen

Welche Zuzahlungen werden berücksichtigt?

Die Zuzahlungsbefreiung erstreckt sich auf alle gesetzlich festgelegten Zuzahlungen – beispielsweise für Medikamente, Heil- oder Hilfsmittel. Wirtschaftliche Aufschläge, die bei Hilfsmitteln manchmal zu zahlen sind, stellen keine gesetzliche Zuzahlung dar.

Gilt die Zuzahlung auch für Kinder?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Nur bei Fahrkosten und Zahnersatz musst du dich an den Kosten beteiligen.

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