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Zahnersatz

Einen festen Biss und ein dauerhaft schönes Lächeln – das wünschen sich alle. Damit dieser Wunsch nicht am Einkommen scheitert, unterstützen wir dich bei den Kosten für verschiedene Zahnersatzleistungen.

Deine Vorteile

  • Dein Zuschuss zum Zahnersatz erhöht sich, wenn du regelmäßig dein Bonusheft abstempeln lässt.

  • Du erhältst hochwertigen Zahnersatz zu Sonderkonditionen bei einem der Vertragsärzte von DentNet.

Bonusheft

Ein lückenlos geführtes Bonusheft zahlt sich für dich aus: Der gesetzliche Festzuschuss erhöht sich auf 70 Prozent, wenn du innerhalb der letzten fünf Jahre wenigstens einmal pro Jahr eine Vorsorge bei deiner Zahnärztin oder deinem Zahnarzt nachweisen kannst. Der Zuschuss erhöht sich auf 75 Prozent bei einem jährlichen Kontrolltermin in den letzten zehn Jahren. Das Jahr, in dem die Behandlung stattfindet, zählt bei der Berechnung des Bonus nicht mit.

Zahnersatz von DentNet

Wenn du dich bei einem Vertragszahnarzt von DentNet behandeln lässt, bekommst du deinen Zahnersatz, ohne einen Eigenanteil zahlen zu müssen. Voraussetzungen: Du entscheidest dich für eine Lösung aus der Regelversorgung und hast dein Bonusheft zehn Jahre lang gepflegt. Wenn du alle zwölf Monate zur Kontrolluntersuchung gehst, erhältst du eine Gewähr von fünf Jahren auf deinen Zahnersatz.

So erhältst du die Leistung

  • Vor der Behandlung stellt die Zahnärztin oder der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan (HKP) auf und übermittelt uns diesen digital via EBZ (elektronisches Beantragungsverfahren der Zahnärzte).
  • Wir prüfen den HKP und berechnen auf Basis deines Bonushefts unseren Zuschuss und wie hoch dein Eigenanteil ist. Der Festzuschuss ohne Bonus beträgt 60 Prozent einer Regelversorgung.
  • Sobald der Plan von uns bewilligt wurde, kann die Zahnersatzbehandlung beginnen.

Servicetelefon

Du hast Fragen rund um deine Zahngesundheit? Dann rufe uns gerne unter 030 72612-2700 an: Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 14:00.

Häufige Fragen

Was ist der gesetzliche Zuschuss?

Wir beteiligen uns an den Kosten für die Behandlung beim Zahnarzt sowie für das Labor und Material. Welche Leistung für den jeweiligen Befund gewährt wird, ist gesetzlich festgelegt. Die Rede ist dann von der so genannten Regelversorgung. Der Zuschuss erhöht sich, wenn du jährlich zur Zahnvorsorgeuntersuchung gehst und dies im Bonusheft vermerkt wird.

Auch für die aufwändigere Versorgung mit Implantaten oder Geschieben erhältst du einen festen Zuschuss. Die Kosten darüber hinaus trägst du selbst, profitierst aber auch in diesen Fällen von der Bonusregel.

Kann ich von der Zuzahlung zum Zahnersatz befreit werden?

Ja, wenn deine monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt die nachstehenden Grenzwerte nicht überschreiten, kannst du von der Zuzahlung befreit werden:

  • für Alleinstehende 1.414,00 Euro
  • mit einem Angehörigen 1.944,25 Euro
  • mit zwei Angehörigen 2.297,75 Euro
  • mit drei Angehörigen 2.651,25 Euro
  • für jeden weiteren Angehörigen 353,50 Euro

Zu den Bruttoeinnahmen zählen auch die Einnahmen der im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen – in der Regel Ehegatte und familienversicherte Kinder oder die Eltern.

Wenn du mit deinem Einkommen die entsprechende Härtefallgrenze unterschreitest, fülle bitte diesen Antrag aus und sende ihn uns zusammen mit den aktuellen Einkommensunterlagen zu.

Ich habe vergessen, mein Bonusheft abstempeln zu lassen. Kann ich das nachholen?

Bitten deine Zahnärztin oder deinen Zahnarzt, den Stempel nachzutragen. Die Voraussetzung dafür ist, dass du die Vorsorgeuntersuchung tatsächlich durchgeführt hast. Ohne diesen Nachweis können wir leider keinen erhöhten Zuschuss zu deinem Zahnersatz bewilligen.

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