Zahnvorsorge für Kinder
Was kann es Süßeres geben, als ein lachendes Kind, bei dem die ersten Zähnchen zu sehen sind. Aber was viele Eltern nicht wissen: Die durchkommenden Zähnchen sind sehr empfindlich, da sie weniger mineralisiert und viel dünner als bei einem Erwachsenen sind. Um Karies vorzubeugen, ist daher wichtig, schon beim ersten Milchzahn mit der Pflege anzufangen. Für Früherkennungsuntersuchungen übernehmen wir die Kosten.
Leistungen der mkk – besondere Qualität für Sie
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Volle Kostenübernahme per Gesundheitskarte
Bei der Inanspruchnahme dieser Leistungen werden die Kosten automatisch über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet.
Für wen ist die Leistung relevant?
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Für Kinder zwischen sechs Monaten und dem vollendeten 18. Lebensjahr
Was umfasst die Leistung?
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Im Alter von einem halben Jahr bis zum vollendeten 33. Monat
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Da Karies bereits Milchzähne schädigen kann, können Eltern bereits mit ihren Kleinkindern zum Zahnarzt gehen. Wir übernehmen drei Vorsorgeuntersuchungen im Alter zwischen dem 6. bis zur Vollendung des 33. Monats.
- Darüber hinaus haben die Kinder zweimal pro Kalenderhalbjahr einen Anspruch auf eine Behandlung mit Fluorid-Lack, um den Zahnschmelz zu härten.
- Die Eltern der Kinder können sich zu den Themen Ernährungs- und Mundhygiene beraten lassen.
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Im Alter ab dem 34. Monat bis zum 6. Lebensjahr
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Kinder zwischen dem 34. Lebensmonat und dem vollendeten 6. Lebensjahr haben einen Anspruch auf drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen und die Behandlung mit Fluoridlack, wenn das Kariesrisiko hoch ist.
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Im Alter von sechs Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
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Wir übernehmen zweimal jährlich die Kosten für die Früherkennungsuntersuchung beim Zahnarzt.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die mkk
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Sie legen beim Zahnarzt die Gesundheitskarte Ihres Kindes vor.