Vorsorge für Kinder
Sobald das Kind da ist, sorgen sich Eltern um seine Gesundheit, ein Leben lang. Denn insbesondere in den ersten Monaten und Jahren wird der junge Organismus mit vielem konfrontiert, was Erwachsenen in der Regel keine Schwierigkeit bereitet – Ihrem Kind vielleicht schon.
Besonders wichtig sind die U- und J- Untersuchungen der Kinder. Damit Sie keinen Termin verpassen, erinnern wir Sie - ohne Ihr Zutun - rechtzeitig mit einer Postkarte.
Wer kann die Leistungen in Anspruch nehmen?
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Babys, Kinder und Jugendliche
Was beinhalten die Leistungen der U- und J-Untersuchungen?
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U0: Elternberatung vor der Geburt
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U1: Neugeborenen-Erstuntersuchung direkt nach der Geburt
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U2: Neugeborenen-Basisuntersuchung (3. bis 10. Lebenstag)
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U3: 4. bis 5. Lebenswoche
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U4: 3. bis 4. Lebensmonat
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U5: 6. bis 7. Lebensmonat
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U6: 10. bis 12. Lebensmonat
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U7: 21. bis 24. Lebensmonat (kurz vor dem 2. Geburtstag)
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U7 a: 34. bis 36. Lebensmonat (kurz vor dem 3. Geburtstag)
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U8: 46. bis 48. Lebensmonat (kurz vor dem 4. Geburtstag)
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U9: 60. bis 64. Lebensmonat (mit etwa 5 Jahren)
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U10: 7 bis 8 Jahre
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U11: 9 bis 10 Jahre
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J1: 12 bis 14 Jahre
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J2: 16 bis 17 Jahre
Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die mkk
Wie kann ich die Leistungen in Anspruch nehmen?
Die Vorsorgeuntersuchungen für Ihr Kind sind für Sie selbstverständlich kostenlos. Wenn Sie Ihr Kind beim Arzt vorstellen, legen Sie bitte einfach die elektronische Gesundheitskarte des Kindes vor.
Nach der Geburt erhalten Sie von Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Hebamme ein Untersuchungsheft für Ihr Kind, das sogenannte "Gelbe Heft". In diesem dokumentiert Ihr Arzt alle Untersuchungsergebnisse.
Häufige Fragen
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Muss ich für die Vorsorgeuntersuchungen etwas bezahlen?
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Kann ich mein Kind für die Vorsorgeuntersuchungen bei jedem Kinderarzt vorstellen?
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Sollte ich jede Vorsorgeuntersuchung wahrnehmen?
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Gibt es spezielle Kinderkurse?
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Was beinhaltet der APGAR-Test für Neugeborene?
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Werden Kinder bei Naturheilverfahren wie Osteopathie oder Homöopathie ebenfalls bezuschusst?
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Was ändert sich mit der neuen Kinder-Richtlinie zum 1. September 2016?