Risiko Blutvergiftung
Die Blutvergiftung (auch Sepsis genannt) kann eine potenziell tödliche Krankheit sein. Die Symptome einer Sepsis können anfänglich unspezifisch sein und sich beispielsweise in Kopfschmerzen, Fieber, Schüttelfrost und Schwindel äußern. In diesem Stadium ist eine Diagnose sehr schwierig. Zu spät entdeckt kann eine Blutvergiftung tödlich verlaufen. Eine Schutzimpfung ist bereits ab dem ersten Lebensjahr möglich.
Viele sepsisbedingte Todesfälle sind jedoch durch Prävention vermeidbar. Das gilt beispielsweise für die seltenen, aber lebensbedrohlichen Blutvergiftungen durch Meningokokken-Bakterien, die durch Tröpfcheninfektion übertragen werden können. Babys und Kleinkinder sind besonders gefährdet, da ihr Immunsystem noch nicht vollständig ausgebildet ist. Glücklicherweise können sie schon früh durch Impfungen vor einer Meningokokken-Erkrankung geschützt werden. Neben der standardmäßig empfohlenen Impfung gegen Gruppe C im Alter von zwölf Monaten stehen in Deutschland zwei zusätzlich mögliche Impfungen zur Verfügung, die bereits im ersten Lebensjahr möglich sind: gegen Gruppe B sowie ACWY in Kombination. Wir empfehlen allen Eltern, sich frühzeitig vom Kinderarzt zu den unterschiedlichen Impfungen beraten zu lassen.
Eine Impfung als bestmöglicher Schutz vor einer lebensbedrohlichen Erkrankung sollte nicht am Geld scheitern.
Wiebke Kottenkamp beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Meningokokken-Impfung
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Warum werden manche Impfungen nicht von allen Krankenkassen übernommen?
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Alle Impfungen, die von der STIKO standardmäßig empfohlen sind, wie z. B. die Meningokokken-C-Impfung bei Kindern, müssen von allen Krankenkassen als Pflichtleistungen übernommen werden. Anders ist es bei zusätzlich möglichen Impfungen, wie beispielsweise gegen Meningokokken B und ACWY, die bisher noch nicht standardmäßig von der STIKO empfohlen werden. Hier steht es den Krankenkassen frei, ob sie die Kosten übernehmen oder nicht.
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Warum sollten sich Eltern über die zusätzlich möglichen Impfungen informieren?
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Die standardmäßige Meningokokken-C-Impfung kann nicht vor den anderen Meningokokken-Gruppen schützen, deswegen raten wir, sich auch über die zusätzlich möglichen Impfungen gegen Meningokokken B und ACWY zu informieren. Eltern sollten sich über alle Möglichkeiten bewusst sein, um dann eine Entscheidung bezüglich der Impfungen treffen zu können und sich von ihrer Kinderärztin bzw. ihrem Kinderarzt beraten lassen.
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Warum erstatten viele Krankenkassen diese Impfungen bereits freiwillig?
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Die Erstattung von Impfungen spielt bei Eltern häufig eine wichtige Rolle bei der Impfentscheidung. Viele Krankenkassen haben sich daher mittlerweile dazu entschieden, die zusätzlichen Meningokokken-Impfungen vollständig oder teilweise zu übernehmen. Dazu zählen auch wir von der mkk. Die Entscheidung für den bestmöglichen Schutz vor einer seltenen, aber lebensbedrohlichen Erkrankung, sollte nicht am Geld scheitern. Am Ende ist Impfen natürlich immer eine individuelle Entscheidung jedes Einzelnen, die wir nicht bewerten möchten. Aber es ist unser Anliegen, für diejenigen, die sich für eine Impfung entscheiden, auch die größtmögliche Unterstützung zu bieten.
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Wie beantrage ich die Erstattung der Kosten?
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Da die zusätzlichen Impfungen in der Regel nicht über die Chipkarte abgerechnet werden können, müssen die Eltern auch bei einer zugesicherten Kostenübernahme durch die Krankenkasse erst einmal in Vorkasse gehen. Hinterher reichen sie das Impfstoff-Rezept, die Apothekenrechnung für den Impfstoff und die Arztrechnung bei ihrer Krankenkasse ein. Das ist meistens per App oder auf dem Postweg schnell und einfach erledigt und die Krankenkasse erstattet die Kosten zeitnah auf das angegebene Konto.