Pflegegrade
Wenn der Alltag beschwerlich wird – im Alter, aufgrund einer Krankheit oder durch einen Unfall – ist die Hilfe anderer Menschen notwendig. Das Leben ändert sich dann oft grundlegend, und auch die Angehörigen sind betroffen. Viele Fragen kommen auf und manchmal genügen wenige Leistungen zur Unterstützung, in anderen Fällen ist eine intensive Pflege notwendig.
Die mkk Pflegekasse sorgt dafür, dass Ihre Pflegekosten bezuschusst werden. Entscheidend sind hier die Pflegegrade.
Das Pflegegutachten mit der Einstufung des Pflegebedürtigen in den jeweiligen Pflegegrad erstellt der Medizinische Dienst (MD). Wird der Pflegebedürftige im eigenen Haushalt, in einer betreuten Wohnung oder Pflegeeinrichtung betreut, gewähren wir Geld- oder Sachleistungen oder auch eine Kombination aus beidem.
Renten- und Arbeitslosenversicherung
Auch die Leistungen für die Pflegepersonen im Bereich der Rentenversicherungspflicht verbessern sich mit dem Pflegestärkungsgesetz II. Neu ist, dass Pflegepersonen seit 2017 in der Arbeitslosenversicherung versichert sind. Weitere Informationen zur sozialen Sicherung für private Pflegepersonen.
Pflegegrade und ihre Berechnung
Wie und von wem der Pflegegrad errechnet wird, haben wir Ihnen auf der Website der mkk Pflegekasse ausführlich zusammengestellt.
Pflegeantrag stellen
Laden Sie den entsprechenden Pflegeantrag herunter und senden Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Formular per Post, Fax oder E-Mail zu.