Ihr Internet Browser wird nicht unterstützt
Um alle Funktionen dieser Webseite korrekt nutzen zu können, verwenden sie bitte einen anderen Internet Browser.

Pflegegeld

Wenn ein Familienmitglied zum Pflegefall wird, stellen sich viele Fragen. Zum Beispiel, wer die Betreuung übernimmt und ob die oder der Pflegebedürftige in ihrer bzw. seiner gewohnten Umgebung bleiben kann. Ihre mkk ist in dieser Situation für Sie da. Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen stellt die Pflegekasse finanzielle Mittel bereit, um die bestmögliche Versorgung bei der häuslichen Pflege zu gewährleisten.

Für wen sind Pflegegeldleistungen relevant?

  • Für Pflegebedürftige, die in ihrer eigenen Wohnung leben können und durch private Pflegepersonen betreut werden

Alles über Pflegegeld

Pflegegeld ist dann relevant, wenn die oder der Pflegebedürftige zu Hause und privat gepflegt wird. Erfahren Sie alles über Voraussetzungen, Umfang und Beantragung direkt bei der mkk Pflegekasse.

Pflegegeld beantragen

Laden Sie den entsprechenden Pflegeantrag herunter und senden Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Formular per Post, Fax oder E-Mail zu.

Häufige Fragen

Erhalte ich Pflegegeld auch während einer Kurzzeitpflege?

Für die Dauer der Kurzzeitpflege erhalten Sie die Hälfte des Pflegegeldes weiter. Für den ersten und letzten Tag der Kurzzeitpflege wird Ihnen das volle Pflegegeld ausbezahlt.

Worin liegt der Unterschied zwischen Pflegesachleistungen und Pflegegeld?

Pflegesachleistungen werden von einem Pflegedienst in der häuslichen Umgebung erbracht. Das Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige selbst und es steht ihm frei, wie er es verwenden möchte (zum Beispiel als Bezahlung für eine Pflegeperson).

nach oben