Mutterschaftsgeld
In den letzten Wochen der Schwangerschaft und nach der Geburt erhalten Frauen Mutterschaftsgeld.
Deine Vorteile
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Du erhältst Mutterschaftsgeld sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt.
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Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten erhältst du nach der Geburt für zwölf Wochen Mutterschaftsgeld.
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Das Mutterschaftsgeld beträgt bis zu 13 Euro pro Kalendertag. Die Differenz zu deinem Nettoarbeitsentgelt zahlt dein Arbeitgeber.
So erhältst du die Leistung
Du bekommst Mutterschaftsgeld, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Du bist schwanger oder hast kürzlich entbunden und bist bei uns versichert.
- Du hast zu Beginn der Schutzfrist Anspruch auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld I.
- Du erhältst in der Zeit der Mutterschutzfrist kein Arbeitsentgelt.
Bist du bei uns freiwillig versichert, zum Beispiel als Selbständige, hast du nicht automatisch Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Du musst vorher einen Wahltarif abschließen.
Informiere dich über unseren Wahltarif mkk PRO Krankentagegeld.
Elterngeld
Fragen rund um das Elterngeld beantwortet dir die Elterngeldstelle.
So kannst du Mutterschaftsgeld beantragen
- Lasse dir von deiner Ärztin, deinem Arzt oder deiner Hebamme eine formlose Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin ausstellen.
- Diese Bescheinigung reichst du zusammen mit deiner aktuellen Bankverbindung bei uns ein.
- Die mkk setzt sich mit deinem Arbeitgeber zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes in Verbindung und meldet sich danach bei dir.
Häufige Fragen
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Stellt die Krankenkasse auch eine Bescheinigung für das gezahlte bzw. nicht gezahlte Mutterschaftsgeld aus?
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Selbstverständlich stellen wir dir für die Elterngeldstelle eine Bescheinigung über das Mutterschaftsgeld aus. Diese erhältst du automatisch, sobald du uns die „Geburtsurkunde für die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft“ im Original eingereicht hast.
Auch wenn du keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast, bestätigen wir dir das formal.