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Vorsorgekuren

Sie wollen eine sich anbahnende chronische Erkrankungen vermeiden oder frühzeitig lindern? Die ärztliche Behandlung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln zuhause reicht nicht aus? Oder es ist wegen beruflicher und familiärer Umstände nicht möglich? Um Ihre Gesundheit zu erhalten, können Sie eine Vorsorgekur durchführen.

Leistungen der mkk – besondere Qualität für Sie

  • Unser Plus für Sie

    Diese Leistungen sind Angebote der mkk über den gesetzlichen Rahmen hinaus.

Medizinische Vorsorgemaßnahmen (Vorsorgekuren) haben das Ziel, gesundheitliche Beschwerden vorzubeugen, chronische Krankheiten zu vermeiden beziehungsweise zu lindern, eine Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung von Kindern entgegenzuwirken.

Sprechen Sie zunächst mir Ihrer behandelnden Ärztin beziehungsweise Ihrem behandelnden Arzt. Sie oder er muss die Vorsorgekur zunächst befürworten und später auch verordnen.

Bereich ambulante Vorsorgekur

Eine Vorsorgekur findet in einem anerkannten Kurort Ihrer Wahl in Deutschland oder in folgenden Ländern statt: Bulgarien, Frankreich, Estland, Italien, Litauen, Österreich, Polen, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechien und Ungarn. Die mkk unterstützt sie dort mit ambulanten Maßnahmen.

  • Gestalten Sie sich das Umfeld während Ihres Genesungsprozesses selbst: Sie suchen sich Ihren Kurort, den Zeitraum und Ihre Unterkunft selbst aus. Ihre Wahl fällt auf einen anerkannten Kurort in Deutschland? Dann übernehmen wir die Kosten für den Kurarzt und verschiedene Kurheilmittelanwendungen (z. B. Massagen, Moorpackungen, Krankengymnastik). Auf Sie kommen hier nur Zuzahlungen in Höhe von 10 Prozent der Kosten für die Kurmittelanwendungen (mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro) pro verordnetem Heilmittel sowie 10 Euro Verordnungsgebühr zu.
  • Sie nehmen die ambulante Vorsorgekur in einem anerkannten Kurort innerhalb der Europäischen Gemeinschaft bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum in Anspruch? Dann erstatten wir Ihnen die Kosten für den Kurarzt und die verordneten Heilmittel. Bitte beachten Sie, dass die Kostenerstattung maximal bis zur Höhe der deutschen Sätze erfolgen kann. Die gesetzlichen Zuzahlungen und Verwaltungskosten werden in Abzug gebracht.

Unser Plus für Sie: Bei einer ambulanten Vorsorgekur über einen Zeitraum von 14 bis 21 Tagen zahlen wir zusätzlich zu den Anwendungen einen Zuschuss von 16 Euro täglich. Chronisch kranke Kleinkinder im Alter von 1 bis 5 Jahren bezuschussen wir sogar mit 25 Euro pro Tag.

Damit beteiligen wir uns über den gesetzlichen Höchstsatz hinaus an den Reisekosten und den Kosten für Unterkunft und Verpflegung vor Ort.

So geht‘s

  • Besprechen Sie Ihr Anliegen mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Mit ihr oder ihm klären Sie, welche Behandlung aus medizinischer Sicht notwendig ist, ob Sie eine Vorsorge benötigen und ob diese ambulant oder stationär erfolgen soll.

  • Lassen Sie den ärztlichen Befundbericht durch Ihre behandelnde Ärztin beziehungsweise Ihren Arzt ausfüllen. Der Vordruck ist im Abschnitt Downloadformulare hinterlegt.

  • Füllen Sie den Selbstauskunftsbogen aus. Der Vordruck ist ebenfalls im Abschnitt Downloadformulare hinterlegt.

  • Reichen Sie den ärztlichen Befundbericht, Ihren Selbstauskunftsbogen und gegebenenfalls weitere medizinische Befundberichte (z.B. (fach-)ärztliche Befundberichte, Entlassungsberichte, Medikationspläne) zusammen bei uns ein.

Hier geht es zu den Formularen

Ärztlicher Befundbericht

Bitte lassen Sie den ärztlichen Befundbericht von Ihrer behandelnden Ärztin beziehungsweise Ihres behandelnden Arztes ausfüllen. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist der ärztliche Befundbericht für Kinder und Jugendliche auszuwählen.

Selbstauskunftsbogen

Bitte füllen Sie den Selbstauskunftsbogen zur ambulanten Vorsorgekur aus.

Kontakt für Fragen zur ambulanten Vorsorgekur

Sie haben noch Fragen? Wir sind für sie da! Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail:

Schauen Sie sich auch gerne die häufigsten Fragen zum Thema an.

Häufige Fragen

Gilt für die ambulante Vorsorgekur Arbeitsunfähigkeit?

Nein, wenn Sie erwerbstätig sind, ist für diese Zeit nur der Urlaub oder die unbezahlte Freistellung möglich. Bitte klären Sie die Art der Freistellung mit Ihrem Arbeitgeber.

Muss ich für die Maßnahmen bei ambulanten Vorsorgekuren zuzahlen?

Ja. Sie zahlen 10 Prozent der Kosten für die Kurmittelanwendungen jedoch mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro pro verordnetem Heilmittel (wie zum Beispiel Massagen) sowie 10 Euro pro Verordnung.

Werden die Fahrkosten übernommen?

Mit unserem kalendertäglichen Zuschuss beteiligen wir uns nicht nur an den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, sondern auch an Ihren Kosten für die An- und Abreise.

Was ist der Unterschied zwischen Rehakur und Vorsorgekur?

Mit einer Vorsorgekur sollen Krankheiten und deren Risikofaktoren gemindert und beseitigt werden. Der Verschlimmerung und Chronifizierung einer bestehenden chronischen Erkrankungen soll vorgebeugt werden. Bei einer Rehakur soll eine bereits bestehende Einschränkung der Leistungsfähigkeit verbessert oder wiederhergestellt werden.

Bereich stationäre Vorsorgekur

Ambulante Kurheilmittelanwendungen am Kurort sind aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nicht möglich? Für diesen Fall bieten wir stationäre Vorsorgekuren in Deutschland an. Betreut von einer Klinikärztin oder einem Klinikarzt werden dort auf sie abgestimmte Kurheilmittelanwendungen verordnet und durchgeführt.

Versicherte, die älter als 18 Jahre sind leisten eine Zuzahlung von 10 Euro je Tag.

So geht‘s

  • Besprechen Sie Ihr Anliegen mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Mit ihr oder ihm klären Sie, welche Behandlung aus medizinischer Sicht notwendig ist, ob Sie eine Vorsorge benötigen und ob diese ambulant oder stationär erfolgen soll.

  • Lassen Sie den ärztlichen Befundbericht durch Ihre behandelnde Ärztin beziehungsweise Ihren Arzt ausfüllen. Der Vordruck ist im Abschnitt Downloadformulare hinterlegt.

  • Füllen Sie den Selbstauskunftsbogen aus. Der Vordruck ist ebenfalls im Abschnitt Downloadformulare hinterlegt.

  • Reichen Sie den ärztlichen Befundbericht, Ihren Selbstauskunftsbogen und gegebenenfalls weitere medizinische Befundberichte (z. B. (fach-)ärztliche Befundberichte, Entlassungsberichte, Medikationspläne) zusammen bei uns ein.

Hier geht es zu den Formularen

Ärztlicher Befundbericht

Bitte lassen Sie den ärztlichen Befundbericht von Ihrer behandelnden Ärztin beziehungsweise Ihres behandelnden Arztes ausfüllen. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist der ärztliche Befundbericht für Kinder und Jugendliche auszuwählen.

Selbstauskunftsbogen

Bitte füllen Sie den Selbstauskunftsbogen zur stationären Vorsorgekur aus.

Kontakt für Fragen zur stationären Vorsorgekur

Sie haben noch Fragen? Wir sind für sie da! Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail:

Schauen Sie sich auch gerne die häufigsten Fragen zum Thema an.

Häufige Fragen

Muss ich für die Maßnahmen bei Vorsorgekuren zuzahlen?

Ja. Sie zahlen 10 Euro pro Tag.

Werden die Fahrkosten übernommen?

Ja, wir übernehmen die Fahrkosten bei stationären Vorsorgekuren, abzüglich der Zuzahlung.

Was ist der Unterschied zwischen Rehakur und Vorsorgekur?

Mit einer Vorsorgekur sollen Krankheiten und ihre Risikofaktoren gemindert und beseitigt werden. Der Verschlimmerung und Chronifizierung einer bestehenden chronischen Erkrankungen soll vorgebeugt werden. Bei einer Rehakur soll eine bereits bestehende Einschränkung der Leistungsfähigkeit verbessert oder wiederhergestellt werden.

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