Vorsorgekuren

Du willst eine sich anbahnende chronische Erkrankungen vermeiden oder frühzeitig lindern? Die ärztliche Behandlung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln zuhause reicht nicht aus? Oder es ist wegen beruflicher und familiärer Umstände nicht möglich? Eine Vorsorgekur unterstützt dich dabei, deine Gesundheit zu erhalten.

Medizinische Vorsorgemaßnahmen (Vorsorgekuren) haben das Ziel, gesundheitliche Beschwerden vorzubeugen, chronische Krankheiten zu vermeiden beziehungsweise zu lindern, eine Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung von Kindern entgegenzuwirken.

Spreche zunächst mir deiner behandelnden Ärztin beziehungsweise deinem behandelnden Arzt. Sie oder er muss die Vorsorgekur zunächst befürworten und später auch verordnen.

Bereich ambulante Vorsorgekur

Eine Vorsorgekur findet in einem anerkannten Kurort deiner Wahl in Deutschland oder in folgenden Ländern statt: Bulgarien, Frankreich, Estland, Italien, Litauen, Österreich, Polen, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechien und Ungarn. Die mkk unterstützt dich dort mit ambulanten Maßnahmen.

  • Gestalte das Umfeld während deines Genesungsprozesses selbst: Du suchst dir deinen Kurort, den Zeitraum und deine Unterkunft selbst aus. Deine Wahl fällt auf einen anerkannten Kurort in Deutschland? Dann übernehmen wir die Kosten für den Kurarzt und verschiedene Kurheilmittelanwendungen (z. B. Massagen, Moorpackungen, Krankengymnastik). Auf dich kommen hier nur Zuzahlungen in Höhe von zehn Prozent der Kosten für die Kurmittelanwendungen (mindestens fünf, höchstens zehn Euro) pro verordnetem Heilmittel sowie zehn Euro Verordnungsgebühr zu.
  • Du nimmst die ambulante Vorsorgekur in einem anerkannten Kurort innerhalb der Europäischen Gemeinschaft bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum in Anspruch? Dann erstatten wir dir die Kosten für den Kurarzt und die verordneten Heilmittel. Bitte beachte, dass die Kostenerstattung maximal bis zur Höhe der deutschen Sätze erfolgen kann. Die gesetzlichen Zuzahlungen und Verwaltungskosten werden in Abzug gebracht.

Dein Vorteil: Bei einer ambulanten Vorsorgekur über einen Zeitraum von 14 bis 21 Tagen zahlen wir zusätzlich zu den Anwendungen einen Zuschuss von 16 Euro täglich. Chronisch kranke Kleinkinder im Alter von ein bis fünf Jahren bezuschussen wir sogar mit 25 Euro pro Tag.

Damit beteiligen wir uns über den gesetzlichen Höchstsatz hinaus an den Reisekosten sowie den Kosten für Unterkunft und Verpflegung vor Ort.

So beantragst du eine Vorsorgekur

  • Bespreche dein Anliegen mit deiner Ärztin oder deinem Arzt. Mit ihr oder ihm klärst du, welche Behandlung aus medizinischer Sicht notwendig ist, ob du eine Vorsorge benötigst und ob diese ambulant oder stationär erfolgen soll.

  • Lasse den ärztlichen Befundbericht von deiner behandelnden Ärztin beziehungsweise deinem Arzt ausfüllen. Der Vordruck ist im Abschnitt Downloadformulare hinterlegt.

  • Fülle den Selbstauskunftsbogen aus. Der Vordruck ist ebenfalls im Abschnitt Downloadformulare hinterlegt.

  • Reiche beide Dokumente und gegebenenfalls weitere medizinische Befundberichte (z.B. (fach-)ärztliche Befundberichte, Entlassungsberichte, Medikationspläne) rechtzeitig vor Antritt der Vorsorgemaßnahme bei uns ein.

  • Wir prüfen alle Unterlagen und geben dir dann Bescheid.

Formulare

  • Ärztlicher Befundbericht

Bitte lasse den ärztlichen Befundbericht von deiner behandelnden Ärztin beziehungsweise deinem behandelnden Arzte ausfüllen. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt das Formular für Kinder und Jugendliche.

  • Selbstauskunftsbogen

Bitte fülle den Selbstauskunftsbogen zur ambulanten Vorsorgekur aus.

Kontakt für Fragen zur ambulanten Vorsorgekur

Du hast noch Fragen? Wir sind für dich da! Rufe uns gerne an oder schreibe uns eine E-Mail. Vielleicht findest du die Antwort auf deine Frage auch unten in den FAQ.

Häufige Fragen

Gilt für die ambulante Vorsorgekur Arbeitsunfähigkeit?

Nein, wenn du erwerbstätig bist, ist für diese Zeit nur der Urlaub oder die unbezahlte Freistellung möglich. Bitte kläre mit deinem Arbeitgeber die Art der Freistellung.

Muss ich für die Maßnahmen bei ambulanten Vorsorgekuren zuzahlen?

Ja. Du zahlst zehn Prozent der Kosten für die Kurmittelanwendungen jedoch mindestens fünf, und höchstens zehn Euro pro verordnetem Heilmittel (wie zum Beispiel Massagen) sowie zehn Euro pro Verordnung.

Werden die Fahrkosten übernommen?

Mit unserem kalendertäglichen Zuschuss beteiligen wir uns nicht nur an den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, sondern auch an den Kosten für die An- und Abreise.

Was ist der Unterschied zwischen Rehakur und Vorsorgekur?

  • Mit einer Vorsorgekur sollen Krankheiten und die Risikofaktoren gemindert und beseitigt werden. Der Verschlimmerung und Chronifizierung einer bestehenden chronischen Erkrankungen soll vorgebeugt werden.
  • Bei einer Rehakur soll eine bereits bestehende Einschränkung der Leistungsfähigkeit verbessert oder wiederhergestellt werden.

Bereich stationäre Vorsorgekur

Ambulante Kurheilmittelanwendungen am Kurort sind aufgrund deiner gesundheitlichen Einschränkungen nicht möglich? Für diesen Fall bieten wir stationäre Vorsorgekuren in Deutschland an. Betreut von einer Klinikärztin oder einem Klinikarzt werden dort auf dich abgestimmte Kurheilmittelanwendungen verordnet und durchgeführt.

Versicherte, die älter als 18 Jahre sind, leisten eine Zuzahlung von zehn Euro je Tag.

So beantragst du eine stationäre Vorsorgekur

  • Besprechen dein Anliegen mit deiner Ärztin oder deinem Arzt. Mit ihr oder ihm klärst du, welche Behandlung aus medizinischer Sicht notwendig ist, ob du eine Vorsorge benötigst und ob diese ambulant oder stationär erfolgen soll.

  • Lasse den ärztlichen Befundbericht von deiner behandelnden Ärztin beziehungsweise deinem Arzt ausfüllen. Der Vordruck ist im Abschnitt Downloadformulare hinterlegt.

  • Fülle den Selbstauskunftsbogen aus. Der Vordruck ist ebenfalls im Abschnitt Downloadformulare hinterlegt.

  • Reiche beide Dokumente und gegebenenfalls weitere medizinische Befundberichte (z.B. (fach-)ärztliche Befundberichte, Entlassungsberichte, Medikationspläne) rechtzeitig vor Antritt der Vorsorgemaßnahme bei uns ein.

  • Wir prüfen alle Unterlagen und geben dir dann Bescheid.

Formulare

  • Ärztlicher Befundbericht

Lasse bitte den ärztlichen Befundbericht von deiner behandelnden Ärztin beziehungsweise deinem behandelnden Arzt ausfüllen. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt das Formular für Kinder und Jugendliche.

  • Selbstauskunftsbogen

Bitte fülle den Selbstauskunftsbogen zur stationären Vorsorgekur aus.

Kontakt für Fragen zur stationären Vorsorgekur

Du hast noch Fragen? Wir sind für dich da! Rufe uns gerne an oder schreibe uns eine E-Mail. Vielleicht findest du die Antwort auf deine Frage auch unten in den FAQ.

Schauen Sie sich auch gerne die häufigsten Fragen zum Thema an.

Häufige Fragen

Muss ich für die Maßnahmen bei Vorsorgekuren zuzahlen?

Ja. Du zahlst zehn Euro pro Tag.

Werden die Fahrkosten übernommen?

Ja, wir übernehmen die Fahrkosten bei stationären Vorsorgekuren, abzüglich der Zuzahlung.

Was ist der Unterschied zwischen Rehakur und Vorsorgekur?

  • Mit einer Vorsorgekur sollen Krankheiten und die Risikofaktoren gemindert und beseitigt werden. Der Verschlimmerung und Chronifizierung einer bestehenden chronischen Erkrankungen soll vorgebeugt werden.
  • Bei einer Rehakur soll eine bereits bestehende Einschränkung der Leistungsfähigkeit verbessert oder wiederhergestellt werden.
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