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Reha

Sie haben gerade erst eine lange Krankheit überstanden, möchten eine chronische Erkrankung lindern oder wieder fit für den Alltag werden? Wir unterstützen Sie auf dem Weg der Genesung mit einer medizinischen Rehabilitation. Der Begriff Rehabilitation kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "wiederherstellen".

Was beinhaltet die Leistung Reha?

Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen (Reha) können ambulant oder stationär durchgeführt werden. Eine stationäre Reha kommt in Frage, wenn eine ambulante Reha nicht möglich oder ausreichend ist. Mit einer Reha soll eine bereits bestehende chronische Erkrankung oder anderweitige schwere Beeinträchtigung beseitigt oder reduziert werden. Krankheitsbeschwerden sollen gelindert werden und gleichzeitig sollen Betroffene Unterstützung zum besseren Umgang mit Ihrer Krankheit erhalten.

Sprechen Sie zunächst mir Ihrer behandelnden Ärztin beziehungsweise Ihrem behandelnden Arzt. Dieser muss die Reha zunächst befürworten und später auch verordnen.

Falls Sie noch keine Altersrente oder eine Rente wegen Erwerbsminderung auf Dauer beziehen und Ihre Erwerbsfähigkeit bedroht oder gemindert ist, ist die Deutsche Rentenversicherung der richtige Ansprechpartner für eine Reha. Sie können Ihren Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung online stellen und Nachweise digital beifügen.

Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen

Wird die Reha infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufserkrankung notwendig, wenden Sie sich bitte an Ihre Berufsgenossenschaft. In diesen Fällen kann die Krankenkasse keine Kosten übernehmen.

Kontakt für Rehabilitationsmaßnahmen

Als zentrale Ansprechstelle für Rehabilitation und Teilhabe beraten wir Sie gern über Inhalte, Ziele und Verfahren und helfen Ihnen bei der Antragstellung. Sie erreichen uns:

Weitere Ansprechpartner:

Ihre mkk übernimmt die Kosten für eine stationäre Reha in ausgewählten Partnerkliniken. Die Auswahl der Partnerklinik erfolgt in Abhängigkeit Ihres Krankheitsbildes.

Für Sie fällt – egal ob ambulante oder stationäre Reha – lediglich eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Tag an. Für Kinder unter 18 Jahren und Personen, die von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, übernimmt die mkk die Kosten in voller Höhe.

Weitere Informationen rund um das Thema Reha finden Sie hier:

Partnerkliniken der mkk

So geht‘s

  • Besprechen Sie Ihr Anliegen mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Mit ihr oder ihm klären Sie, welche Behandlung aus medizinischer Sicht notwendig ist, ob Sie eine Reha benötigen und ob diese ambulant oder stationär erfolgen soll.

  • Ihre Ärztin oder ihr Arzt stellt Ihnen den Vordruck (Muster 61) zur Verfügung.

  • Sie füllen den Vordruck gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt aus.

  • Je nachdem, wer zuständig ist: Reichen Sie den Vordruck bei uns, Ihrer Berufsgenossenschaft oder Rentenversicherung ein – persönlich, per Post oder per E-Mail inklusive Ihrer Unterschrift.

  • Wir prüfen Ihren Vordruck auf die medizinische Notwendigkeit einer Kur und informieren Sie.

Kontakt für Fragen zu Reha-Kuren

Sie haben noch Fragen? Wir sind für sie da! Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail:

Schauen Sie sich auch gerne die häufigsten Fragen zum Thema an.

Häufige Fragen

Werden die Fahrkosten übernommen?

Ja, wir übernehmen die Fahrkosten bei Reha-Kuren.

Können Kinderkuren sowohl bei der Krankenkasse als auch bei der Rentenversicherung beantragt werden?

Ja, bei beiden.

Was ist der Unterschied zwischen einer ambulanten und stationären Reha?

Bei den Therapieangeboten gibt es keine Unterschiede. Während einer ambulanten Reha sind Sie tagsüber in der wohnortnahen Einrichtung und können das Gelernte gleich daheim anwenden. Bei einer stationären Reha werden Sie in der Einrichtung für die gesamte Zeit untergebracht und verpflegt. Eine stationäre Reha kommt in Betracht, wenn z. B. aus gesundheitlichen Gründen eine ambulante Reha nicht möglich ist.

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