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Mutter- oder Vater-Kind-Kuren

Für Eltern ist es meist gar nicht so einfach, Kindererziehung, Haushalt und Beruf unter einen Hut zu bringen. Durch die hohe Belastung im Alltag wird die eigene Gesundheit auf die Probe gestellt. Gerade als Elternteil wollen Sie diese – vor allem für Ihre Kinder - erhalten. Nutzen Sie dafür das Angebot einer Mutter- oder Vater-Kind-Kur.

Was beinhaltet die Leistung Mutter- oder Vater-Kind-Kur?

Mutter- oder Vater-Kind Kuren dienen zur Wiederherstellung der Gesundheit aufgrund der Überforderung bzw. Erschöpfung der Mutter oder des Vaters. Zusätzlich können auch die Kinder von einer solchen Kur profitieren.

Sprechen Sie zunächst mir Ihrer behandelnden Ärztin beziehungsweise Ihrem behandelnden Arzt. Dieser muss die Mutter- oder Vater-Kind-Kur zunächst befürworten und später auch verordnen.

Für Mutter- oder Vater-Kind-Kuren stehen ausgewählte Partnerkliniken der mkk zur Verfügung. Wir dürfen grundsätzlich alle 4 Jahre die Kosten übernehmen. Sie als Elternteil zahlen lediglich einen Betrag von 10 Euro pro Tag zu. Für Kinder und Personen, die von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, entfallen diese.

Partnerkliniken der mkk

So geht‘s

  • Besprechen Sie Ihr Anliegen mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Mit ihr oder ihm klären Sie, welche Behandlung aus medizinischer Sicht notwendig ist, ob Sie eine Vorsorgekur oder Reha benötigen und ob diese ambulant oder stationär erfolgen soll.

  • Ihre Ärztin oder ihr Arzt stellt Ihnen den Vordruck Muster 64 zur Verfügung. Ist Ihr Kind ebenfalls behandlungsbedürftig, verwendet Ihre Kinderärztin oder Kinderarzt den Vordruck Muster 65

  • Sie füllen den Vordruck gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt aus.

  • Reichen Sie den Vordruck bei uns ein – persönlich, per Post oder per E-Mail.

  • Wir prüfen Ihre Unterlagen auf die medizinische Notwendigkeit einer Mutter- oder Vater-Kind-Kur und teilen Ihnen unsere Entscheidung mit.

Kontakt für Fragen zu Mutter- oder Vater-Kind-Kuren

Sie haben noch Fragen? Wir sind für sie da! Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail:

Schauen Sie sich auch gerne die häufigsten Fragen zum Thema an.

Häufige Fragen

Worin liegt der Unterschied zwischen einer Kinderkur und einer Mutter- oder Vater-Kind-Kur?

Bei einer Kinderkur wird Ihr Kind medizinisch behandelt. Bei einer Mutter- oder Vater-Kind-Kur steht immer der Erwachsene im Vordergrund der Maßnahme. Dazu beraten wir Sie gern auch telefonisch.

Welche Altersgrenze gilt für Kinder bei Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kuren?

Eine Begleitung des Kindes ist grundsätzlich bis zum 12. Geburtstag möglich. Damit Sie beruhigt Ihre Anwendungen wahrnehmen können, ist es sinnvoll, wenn Ihr Kind bereits Erfahrungen mit Fremdbetreuung sammeln konnte (zum Beispiel im Kindergarten oder einer Tagesmutter).

Wie lang dauert eine Mutter-Kind oder Vater-Kind-Kur?

In der Regel dauert diese 3 Wochen

Werden die Fahrkosten übernommen?

Ja, wir übernehmen die Fahrkosten bei Mutter- oder Vater-Kind-Kuren, abzüglich der Zuzahlung.

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