Mutter- oder Vater-Kind-Kuren
Für Eltern ist es meist gar nicht so einfach, Kindererziehung, Haushalt und Beruf unter einen Hut zu bringen. Durch die hohe Belastung im Alltag wird die eigene Gesundheit auf die Probe gestellt. Gerade als Elternteil willst du diese – vor allem für deine Kinder - erhalten. Nutze dafür das Angebot einer Mutter- oder Vater-Kind-Kur.
Was beinhaltet die Leistung Mutter- oder Vater-Kind-Kur?
Mutter- oder Vater-Kind Kuren dienen zur Wiederherstellung der Gesundheit aufgrund von Überforderung bzw. Erschöpfung der Mutter oder des Vaters. Zusätzlich können auch die Kinder von einer solchen Kur profitieren.
Spreche zunächst mir deiner behandelnden Ärztin oder deinem Arzt. Sie oder er muss die Mutter- oder Vater-Kind-Kur zunächst befürworten und später auch verordnen.
Für Mutter- oder Vater-Kind-Kuren stehen ausgewählte kooperierende Kliniken der mkk zur Verfügung. Wir dürfen grundsätzlich alle vier Jahre die Kosten übernehmen. Sie als Elternteil zahlst du einen Betrag von zehn Euro pro Tag zu. Für Kinder und Personen, die von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, entfallen diese Kosten.
Kooperierende Kliniken der mkk
So beantragst du eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur
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Bespreche dein Anliegen mit deiner Ärztin oder deinem Arzt. Mit ihr oder ihm klärst du, welche Behandlung aus medizinischer Sicht notwendig ist, ob du eine Vorsorgekur oder Reha benötigen und ob diese ambulant oder stationär erfolgen soll.
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Deine Ärztin oder dein Arzt stellt dir den Vordruck Muster 64 zur Verfügung. Ist dein Kind ebenfalls behandlungsbedürftig, verwendet deine Kinderärztin oder dein Kinderarzt den Vordruck Muster 65. Gemeinsam füllt ihr diesen Vordruck aus.
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Reiche den Vordruck vor Beginn der Maßnahme bei uns ein – persönlich, per Post oder per E-Mail.
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Nachdem wir die medizinische Notwendigkeit einer Mutter- oder Vater-Kind-Kur geprüft haben, melden wir uns bei dir.
Kontakt für Fragen zu Mutter- oder Vater-Kind-Kuren
Du hast noch Fragen? Wir sind für dich da! Rufe uns gerne an oder schreibe uns eine E-Mail. Vielleicht findest du die Antwort auf deine Frage auch unten in den FAQ.
- Tel.: 030 726 12 6350
- E-Mail: reha(at)meine-krankenkasse.de
Häufige Fragen
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Worin liegt der Unterschied zwischen einer Kinderkur und einer Mutter- oder Vater-Kind-Kur?
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Bei einer Kinderkur wird dein Kind medizinisch behandelt. Bei einer Mutter- oder Vater-Kind-Kur steht immer der Erwachsene im Vordergrund der Maßnahme. Dazu beraten wir dich gern auch telefonisch.
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Welche Altersgrenze gilt für Kinder bei Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kuren?
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Eine Begleitung des Kindes ist grundsätzlich bis zum 12. Geburtstag möglich. Damit du beruhigt deine Anwendungen wahrnehmen kannst, ist es sinnvoll, wenn dein Kind bereits Erfahrungen mit Fremdbetreuung sammeln konnte (zum Beispiel im Kindergarten oder bei einer Tagesmutter).
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Wie lang dauert eine Mutter-Kind oder Vater-Kind-Kur?
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In der Regel dauert diese drei Wochen
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Werden die Fahrkosten übernommen?
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Ja, wir übernehmen die Fahrkosten bei Mutter- oder Vater-Kind-Kuren, abzüglich der Zuzahlung.