Krankenversicherung im Ausland

Auch im Urlaub bestens abgesichert - wenn du auf einer Reise in Europa und weiteren Ländern zum Arzt oder ins Krankenhaus musst, dann übernehmen wir die Kosten über die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) dafür.

Je nach Reiseland gelten unterschiedliche Bedingungen für die Kostenübernahme nach einer ärztlichen Behandlung. 

  • Reisen in das europäische Ausland und in Länder mit einem speziellen Abkommen

Innerhalb Europas[1] und in Ländern, mit denen Deutschland ein spezielles Abkommen[2] hat, deckt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die sich auf der Rückseite deiner Gesundheitskarte befindet, die Kosten einer medizinisch notwendigen Behandlung ab. 

Nicht immer wird die Gesundheitskarte akzeptiert. Dann stellt der behandelnde Arzt eine Privatrechnung aus. Wir können jedoch nur den gesetzlich vorgeschriebenen Satz in Deutschland übernehmen. 

Damit du die Mehrkosten nicht alleine tragen musst, empfehlen wir, eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

  • Reisen außerhalb Europas

Da es bei Fernreisen keinen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz gibt, raten wir zu einer zusätzlichen Vorsorge. Eine private Auslandskrankenversicherung erstattet je nach Anbieter und Tarif neben der Arztrechnung weitere Kosten – zum Beispiel für einen ärztlich angeordneten Rücktransport.

Unser Partner, die Reisekrankenversicherung der Barmenia bietet Versicherungsschutz bei allen urlaubs- und beruflich bedingten Reisen.

[1] Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ist in folgenden Ländern gültig:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Luxemburg, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Malta, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Nordirland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern (griechischer Teil) sowie Hoheitsgebiete von EU-Staaten wie beispielsweise Martinique, Madeira, Azoren, Grönland oder Gibraltar

[2] In folgenden Ländern kannst du dich mit einem Auslandskrankenschein behandeln lassen: Türkei, Tunesien, Nord Mazedonien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina.

Weitere Informationen rund um den Versicherungsschutz im Ausland gibt es bei der Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland

Auslandskrankenschein

Für die Reise in einen Abkommensstaat (Bosnien und Herzegowina, Nord Mazedonien, Montenegro, Tunesien und Türkei) benötigen Sie einen Auslandskrankenschein. Diesen kannst du ganz einfach über E-Mail beantragen.

Dafür benötigen wir folgende Angaben:

  • Vor- und Zuname
  • Krankenversicherungsnummer
  • Urlaubsland
  • Wer reist mit? (Vor- und Zuname)
  • Genauer Reisezeitraum (Datum)
  • Besteht eine chronische Erkrankung? Wenn ja, für wen (Vor- Zuname) und welche? (Diagnose)

Falls du den Auslandskrankenschein auf Reisen benötigst, ist es wichtig, diesen vor einer ärztlichen Behandlung bei einer ausländischen Krankenkasse gegen einen Behandlungsschein einzutauschen.

Erreichbarkeit aus dem Ausland

  • Aus dem Ausland erreichst du uns unter folgender Telefon-Nummer +49 30 726121212.

Freunde, die die Natur erkunden

Die Gesundheitskarte

Um medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen, benötigst du eine Gesundheitskarte, auch elektronische Gesundheitskarte oder kurz eGK genannt.

Häufige Fragen

Habe ich im Ausland freie Arztwahl?

Ja, du kannst zwischen allen zugelassenen Ärzten auswählen.
 

Wie erhalte ich den Nachweis, dass meine Behandlung im europäischen Ausland medizinisch notwendig ist und die Kosten zu 100 Prozent übernommen werden?

Wir prüfen die vom Arzt erstellte Rechnung und stellen die medizinische Notwendigkeit fest. Ein spezieller Nachweis ist nicht erforderlich. Die Kosten können wir jedoch nur in Ausnahmefällen vollständig übernehmen, meistens musst du dich ebenfalls daran beteiligen.

Werden auch die Kosten für die verschriebenen Medikamente erstattet? Muss ich hierfür eine Zuzahlung leisten?

Sollten die Medikamente bereits über die Gesundheitskarte/ Auslandskrankenschein abgerechnet sein, können wir keine weitere Erstattung vornehmen. Ansonsten reiche bitte die Rechnung ein.

Welche Leistungen erhalte ich beim Zahnarzt oder im Falle einer stationären Notfallbehandlung?

Der Leistungsumfang richtet sich nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem du dich aufhältst.

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