Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
Du bist berufstätig und dein Kind ist krank? Wenn sich niemand um die kleine Patientin oder den kleinen Patienten kümmern kann, erhältst du Kinderkrankengeld von der mkk. Diese Regelung gilt, bis das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Ein Anspruch besteht auch, wenn du während einer stationären Behandlung deines Kindes aus medizinischen Gründen als Begleitperson aufgenommen werden musst.
Deine Vorteile
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Elternpaare können pro Elternteil und Kind für 15 Arbeitstage / maximal 35 Arbeitstage pro Jahr Elterngeld erhalten. (Stand: 01.01.2025)
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Alleinerziehende haben Anspruch auf 30 Arbeitstage / maximal 70 Arbeitstage pro Jahr je Kind.
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Wenn du aus medizinischen Gründen dein Kind ins Krankenhaus begleiten musst, ist die Anzahl der Tage unbegrenzt.
Wie wird das Kinderkrankengeld berechnet?
Das Kinderkrankengeld ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern, die wegen der Betreuung ihres kranken Kindes nicht arbeiten können. Es beträgt:
- 90 Prozent deines Nettoverdienstes, wenn du normalen Lohn erhältst.
- 100 Prozent deines Nettoverdienstes, wenn du in dieser Zeit auch sonst keine Zuschläge (z.B. für Überstunden) erhalten hättest.
- Wenn du in den letzten zwölf Monaten von deinem Arbeitgeber einmalige Zahlungen (zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld), erhältst du ebenfalls 100 Prozent deines letzten Nettogehalts.
- Die gesetzliche Höchstgrenze pro Tag liegt bei 128,63 Euro (2025).
- Bitte beachte, dass von den oben genannten Beträgen die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen werden, wenn du pflichtversichert bist.
Begrenzung
Das Kinderkrankengeld darf nicht höher als 70 Prozent der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung sein. Die Beitragsbemessungsgrenze ist ein gesetzlich festgelegter Höchstbetrag für Einkommen, auf dessen Grundlage Beiträge zur Sozialversicherung berechnet werden.
Beispiel für 2025: Wenn die kalendertägliche Beitragsbemessungsgrenze 128,63 Euro beträgt, erhältst du höchstens 90,04 Euro pro Tag (70 Prozent von 128,63 Euro).
Abzüge
Vom berechneten Kinderkrankengeld werden Beiträge für Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.
Beispielrechnung
- Wenn du zum Beispiel netto 2.400 Euro im Monat verdienst, wären das etwa 80 Euro netto pro Tag (bei 30 Arbeitstagen).
- 90 Prozent davon: 72 Euro.
- Vergleich mit der Höchstgrenze: Liegt dein Krankengeld unter 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (z.B. 84 Euro), bekommst du die 72 Euro.
So erhältst du die Leistung
Sende uns eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Muster 21) per Post zu oder lade sie in der mkk App hoch. (Die Krankschrift ist unter bestimmten Voraussetzungen auch telefonisch möglich).
Vergesse nicht, die Rückseite des Formulars (Antrag) vollständig auszufüllen. Füge ggf. eine Bescheinigung der stationären Einrichtung hinzu, die dir die medizinischen Gründe und die Dauer einer stationären Mitaufnahme attestiert.