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Künstliche Befruchtung

Einen Partner finden, ein gemeinsames Leben aufbauen, eine Familie gründen – das ist ein ganz natürlicher Wunsch vieler Menschen. Doch was, wenn die Familiengründung nicht klappen will? Wenn die Schwangerschaft nicht eintritt? Für viele Paare ist ein unerfüllter Kinderwunsch quälend. Die künstliche Befruchtung ist deshalb oftmals die letzte Chance auf ein Baby. Die Krankenkasse mkk möchte Sie dabei unterstützen – über den gesetzlichen Anspruch hinaus.

Wer kann die Leistung in Anspruch nehmen?

  • Verheiratete Paare mit unerfülltem Kinderwunsch

Was umfasst die Leistung der künstlichen Befruchtung?

Wir übernehmen alle Maßnahmen für eine künstliche Befruchtung zu 50 Prozent. Das bedeutet:

  • bei Samenübertragung (Insemination) ohne Hormonstimulation bis zu 8-mal
  • bei der Samenübertragung nach hormoneller Stimulation bis zu 3-mal
  • beim intratubaren Gametentransfer bis zu 2-mal
  • bei der In-Vitro-Fertilisation (IVF) bis zu 3-mal
  • bei der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) bis zu 3-mal

Der behandelnde Arzt entscheidet darüber, welche Behandlungsmethode angewandt wird.

Unser Plus für Sie

Zusätzlich erstatten wir für jeden Behandlungsversuch bis zu 600 Euro.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die mkk

  • Beide Versicherte sind miteinander verheiratet.

  • Samen und Eizellen werden ausschließlich von den Ehepartnern entnommen.

  • Sowohl der Mann als auch die Frau haben das 25. Lebensjahr vollendet.

  • Weibliche Versicherte haben noch nicht das 40. Lebensjahr vollendet.

  • Männliche Versicherte haben noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet.

Weitere Kriterien der Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung

Wenn Sie sich aus den oben genannten Möglichkeiten der Befruchtung für die In-Vitro-Fertilisation (IVF) und intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) entscheiden, beachten Sie bitte, dass wir Sie nicht bei beiden, sondern nur bei einer Methode unterstützen können.

Beachten Sie bitte außerdem: Der dritte Versuch einer IVF oder ICSI kann nur übernommen werden, wenn beim ersten oder zweiten Versuch eine Befruchtung stattgefunden hat.

Wie kann ich die Leistung in Anspruch nehmen?

Hat Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bzw. Ihr betreuendes Kinderwunschzentrum die Voraussetzungen geprüft und hält eine künstliche Befruchtung für erforderlich, wird Ihnen ein Behandlungsplan ausgestellt. Bitte reichen Sie diesen im Original zur Prüfung bei uns ein.

Wenn wir die Behandlung bewilligen, übernehmen wir 50 Prozent aller im Behandlungsplan beantragten Kosten. Erst nach unserer Genehmigung kann die Behandlung begonnen werden.

  • Unsere Postadresse lautet: mkk, 10857 Berlin. Oder Sie senden uns die Unterlagen via E-Mail.

Ihre mkk bietet Ihnen im Rahmen der Kinderwunschbehandlung weitere attraktive Zusatzleistungen an.

Glücklicher reifer Ehemann und Ehefrau mit Schwangerschaftstest

Kinderwunschbehandlung - unser Plus

Mit dem Programm BKK Kinderwunsch unterstützt die mkk ungewollt kinderlose Paare mit besonderen Zusatzleistungen.

Weitere Informationen

Ungewollt kinderlos? Neben einfach verständlichen Infomaterialien bietet das Informationsportal des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend eine umfangreiche Datenbank mit Beratungsstellen vor Ort. Darüber hinaus können Paare mit dem Förder-Check herausfinden, ob und wo sie einen finanziellen Zuschuss für eine Kinderwunschbehandlung beantragen können.

Häufige Fragen

Werden die Kosten für die Kryokonservierung übernommen?

Die Kosten für die Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen bzw. Keimzellgewebe können nur dann übernommen werden, wenn diese im Zusammenhang mit einer keimzellschädigenden Therapie (zum Beispiel bei Krebserkrankungen) steht. Anderenfalls dürfen wir uns nicht an den Kosten beteiligen.

Wir haben in Kürze den ersten Termin für die künstliche Befruchtung. Kann ich die Genehmigung nachholen?

Nein, der Behandlungsplan muss vor Behandlungsbeginn von uns genehmigt worden sein.

Wir wollen die Behandlung im Ausland durchführen lassen. Ist das möglich?

Wir können nur die Leistungen erstatten, die in Deutschland zugelassen sind. Lassen Sie sich hierzu gern durch unsere Mitarbeiter beraten, da Ihnen im Ausland höhere Kosten entstehen können.

Müssen beide Ehepartner bei der mkk versichert sein?

Nein, für die Kostenübernahme muss nur ein Partner bei der mkk versichert sein. Unsere Kundin oder unser Kunde bekommt zusätzlich den Zuschuss von bis zu 600 Euro pro Behandlungsversuch.

Was versteht man unter einem intratubaren Gametentransfer?

Der Frau werden zunächst bis zu drei reife Eizellen entnommen. Etwa zwei der unbefruchteten Eizellen werden anschließend gemeinsam mit den Spermien des Mannes in den Eileiter platziert, wo die Befruchtung auf natürlichen Weg erfolgen soll. Ist diese Methode erfolgreich, wandert das befruchtete Ei in die Gebärmutter und nistet sich dort ein.

Wofür steht die In-Vitro-Fertilisation (IVF)?

Die In-Vitro-Fertilisation wird angewendet, wenn entweder die Eileiter der Frau verschlossen sind, die Spermaqualität nicht ausreicht oder wenn bereits mehrere Inseminationen erfolglos waren.

Bei dieser Methode werden die Eierstöcke zunächst hormonell behandelt. Danach werden der Frau Eizellen entnommen und in einem Reagenzglas mit den Spermien des Ehemannes zusammengebracht. Die Spermien befruchten die Eizellen, und die so entstandenen Embryonen werden in die Gebärmutter eingebracht (Embryotransfer). Im Idealfall wachsen sie dort an und die Frau wird schwanger.

Was passiert bei der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI)?

Bei dieser künstlichen Befruchtungsmethode wird die Samenzelle des Mannes direkt in das Zytoplasma, den Zellinhalt einer Eizelle eingespritzt. ICSI wird vor allem dann angewendet, wenn die Spermien auf natürliche Weise nicht ausreichen oder weniger aktiv sind.

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