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Kinderwunschbehandlung - unser Plus

Fast ein Viertel der Paare in Deutschland sind ungewollt kinderlos und nutzen viele unterschiedliche Methoden, um ihren größten Wunsch Wirklichkeit werden zu lassen: Ein eigenes Kind. Mit dem Programm BKK Kinderwunsch unterstützen wir Sie mit einer besonderen Leistung, die über die Regelversorgung hinaus geht.

Für wen ist die Leistung relevant?

  • Für verheiratete Paare mit unerfülltem Kinderwunsch

Was umfasst die Leistung?

Wer am Programm BKK Kinderwunsch teilnimmt, erhält grundsätzlich die Leistungen im Rahmen der Regelversorgung und folgende Mehrleistungen:

  • 2 x Kostenbeteiligung an einem Kryozyklus nach erfolgtem Transfer in Höhe von 350 Euro
  • 2 x Kostenbeteiligung an einer Blastozystenkultur nach erfolgtem Transfer in Höhe von 250 Euro
  • einmalige Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden 4. Behandlungsversuch nach erfolgtem Transfer*
  • Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre*
  • Vermeidung einer zusätzlichen hormonellen Stimulationsbehandlung, sofern noch kryokonservierte befruchtete Eizellen vorhanden sind
  • Erhöhung der Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft, indem die entnommenen Eizellen fünf anstatt der üblichen zwei bis drei Tage reifen
  • Vermeidung des Risikos von Mehrlingsschwangerschaften durch Transfer von maximal zwei anstatt von drei Embryonen.

* Für Kinderwunschpaare, bei denen die Frau das 40. Lebensjahr vollendet hat oder den 4. Behandlungsversuch durchführen, handelt es ich um einen Zuschuss für den Behandlungsversuch nach erfolgtem Transfer. Die restlichen Kosten (z. B. ärztlichen Nebenleistungen sowie Arzneimittel) sind bei Patientinnen über 40 Jahre oder im 4. Behandlungsversuch weiterhin privat zu leisten. Ein Abbruchszyklus wird nicht übernommen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite BKK für Familien.

Voraussetzung für die Kostenübernahme

  • Frauen ab 25 Jahren, die ihr 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Ehepartner ist maximal 50 Jahre alt.

  • Die Frau ist bei der mkk versichert. Der Ehepartner kann bei einer anderen Krankenkasse versichert sein.

  • Die Behandlung findet in einem teilnehmenden Kinderwunschzentrum statt.

  • Der Antrag auf Genehmigung und die unterschriebene Teilnahmeerklärung müssen zusammen bei uns eingereicht und genehmigt werden.

Wie kann ich die Leistung in Anspruch nehmen?

Sie wenden sich an eine der bundesweit teilnehmenden Kinderwunschkliniken, die auf der Website BKK für Familien zu finden sind, und machen einen Termin aus. Bei Fragen steht Ihnen unser Team Leistungen via E-Mail oder Telefon 030 726122090 gerne zur Verfügung.

Häufige Fragen

Kann ich den Zuschuss von bis zu 600 Euro erhalten?

Der Zuschuss kann für Kundinnen unter 40 Jahren für die Versuche eins bis drei (Regelleistung) gezahlt werden.

Wie hoch ist der Eigenanteil für die künstliche Befruchtung?

Die Behandlungskosten sind sehr individuell und werden vom Arzt vorab geschätzt. Sie betreffen zum Beispiel Medikamente oder ärztliche Nebenleistungen. Deshalb ist es schwer, eine pauschale Aussage zu treffen. Eine konkrete Einschätzung über die entstehenden Kosten wird das Kinderwunschzentrum treffen.

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