Ihr Internet Browser wird nicht unterstützt
Um alle Funktionen dieser Webseite korrekt nutzen zu können, verwenden sie bitte einen anderen Internet Browser.

Schutzimpfungen für Ihr Kind

Sobald Ihr Kind das Licht der Welt erblickt hat, entdeckt es seine Umgebung eifrig und mit allen Sinnen. Doch insbesondere in den ersten Lebensmonaten und -jahren ist der junge Organismus vielen Gefahren seiner Umgebung ausgesetzt. Begleiten Sie Ihr Kind deshalb optimal, indem Sie es vor Infektionskrankheiten bewahren. Für jeden Lebensabschnitt gibt es Impfungen, die Ihr Kind schützen. Als Krankenkasse unterstützen wir Sie bei jeder Schutzimpfung in vollem Umfang.

Leistungen der mkk – besondere Qualität für Sie

  • Volle Kostenübernahme per Gesundheitskarte

    Bei der Inanspruchnahme dieser Leistungen werden die Kosten automatisch über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet.

  • Unser Plus für Sie

    Diese Leistungen sind Angebote der mkk über den gesetzlichen Rahmen hinaus.

Wer kann die Leistungen in Anspruch nehmen?

  • Babys, Kinder und Jugendliche

Welche Impfungen umfassen die Leistungen?

  • Alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen für Säuglinge und Kinder

  • Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs (HPV-Impfung) für Mädchen/ Frauen sowie für Jungen/ Männer

  • Reiseschutzimpfungen, z. B. Zeckenimpfungen für den Urlaub

  • Meningokokken-B Impfung

Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die mkk

Schutzimpfungen für Babys und Kinder

Babys und Kinder sind vielen Infektionsrisiken ausgesetzt und benötigen besonderen Schutz. Leider werden ihre Impfungen mit zunehmendem Alter von Eltern immer wieder vernachlässigt. Dabei übernimmt die Krankenkasse mkk die vollen Kosten aller Impfungen, sofern sie von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden und Ihr Kind bei der mkk versichert ist. Auch an den Kosten zusätzlicher Impfungen wie den Reiseschutzimpfungen oder gegen Meningokokken-B beteiligen wir uns gern. Fragen Sie uns vorher.

Gebärmutterhalskrebs-Impfung für Mädchen und Jungen

Die Gebärmutterhalskrebs-Impfung schützt gegen die humanen Papillomviren (HPV), die über Haut- und Schleimhautkontakte, vorwiegend bei sexuellem Kontakt, übertragen werden. Insbesondere wegen der zu 70 Prozent krebserregenden HPV-Untertypen 16 und 18 sollte geimpft werden. Ihre Tochter muss zwischen 9 und 14 Jahre alt und Mitglied der mkk sein, dann können die Kosten über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet werden. Da Jungen die Überträger der Viren sein können, übernehmen wir auch für sie die Kosten für die Impfung.

Für Mädchen und Jungen ab 14 Jahren, die sich gegen HPV-Viren impfen lassen möchten, erstatten wir die Kosten in voller Höhe.

Wie kann ich die Leistungen in Anspruch nehmen?

Für alle gesetzlichen Leistungen wie zum Beispiel Masern, Tetanus oder Diphterie legen Sie beim Arzt nur die Versichertenkarte Ihres Kindes vor. Die Impfungen werden direkt mit der Krankenkasse mkk abgerechnet und sind für Sie kostenlos.

Zusätzliche Leistungen wie die Reiseschutz- und Meningokokken-B-Impfung werden nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet, sondern zunächst von Ihnen selbst getragen.[1] Auch die HPV-Impfung für Frauen ab 18 Jahren, Jungen und Männer zahlen Sie zunächst direkt beim Arzt und reichen die Kosten mit dem Zahlungsbeleg bei uns ein. Wir erstatten Ihnen den vollen Betrag auf Ihr Konto.

Sprechen Sie vor der Impfung gern mit uns, damit wir Sie umfassend beraten können.

Zu den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Impfkalender)

[1]Ausnahme: Die Reiseschutzimpfung im Outdoorladen wird direkt über Ihre Versichertenkarte abgerechnet. Sie müssen die Kosten also nicht nachträglich bei uns einreichen, sondern bringen lediglich die Gesundheitskarte mit.

Impftelefon

Jeden Dienstag von 10 bis 12 Uhr beantworten Fachärzte Ihre Fragen rund um das Thema Impfschutz. Das Impftelefon ist eine Zusammenarbeit mit dem Deutschen Grünen Kreuz e.V. (DGK). Sie erreichen unsere Experten unter der Rufnummer (06421) 293 188.

Häufige Fragen

Sind Impfungen verpflichtend?

Nein, in Deutschland sind alle Impfungen freiwillig. Dennoch sollten Sie Ihr Kind vor Risiken und ernsthaften Krankheiten von Beginn an schützen. Welche Impfungen empfehlenswert sind, können Sie auf der Website "Impfkontrolle" des Centrums für Reisemedizin (CRM) nachlesen.

Ich habe eine Impfung vergessen. Was muss ich tun?

Sie können die Impfung jederzeit nachholen. Wir übernehmen die Kosten für die empfohlenen Impfungen auch weiterhin. Sprechen Sie mit dem Kinderarzt über die relevanten Impfungen.

Kann jeder Arzt mein Kind impfen?

Selbstverständlich. Manche Ärzte haben den Impfstoff nicht gleich vorliegen, können ihn jedoch bestellen.

Wer sollte sich gegen Gebärmutterhalskrebs impfen lassen?

Mädchen im Alter von 9 bis 17 Jahren vor dem ersten Geschlechtsverkehr. Auch bei Jungen und Männern kann die Impfung durchgeführt werden, um die Verbreitung des Virus einzudämmen und gleichzeitig vor Genitalwarzen und bestimmten Krebsarten zu schützen. In den meisten Fällen ist HPV allerdings unproblematisch. Sprechen Sie mit dem Arzt oder Frauenarzt darüber.

Sollte sich meine Tochter auch dann gegen HPV impfen lassen, wenn Kondome benutzt werden?

Ja, denn Kondome garantieren keinen sicheren Schutz vor humanen Papillomviren, sie verringern nur die Wahrscheinlichkeit einer Infektion. Um Gebärmutterhalskrebs vorzubeugen, sollte Ihre Tochter außerdem weiterhin regelmäßig zur Frauenärztin/ zum Frauenarzt gehen.

nach oben