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Alles über Hilfsmittel

Die mkk möchte Sie so gut wie möglich unterstützen und beraten. Daher haben wir alle wichtigen Informationen zum Thema Hilfsmittel auf dieser Seite für Sie zusammengestellt.

Allgemeine Informationen

Kontaktdaten der Hilfsmittelabteilung

Hilfsmittelabteilung

Postadresse: mkk, 10857 Berlin

Tel: 030 72612-6310

Fax: 030 72612-6329

E-Mail: hilfsmittel@meine-krankenkasse.de

Kontaktdaten unserer Vertragsabteilung

Abrechnungsstelle für Leistungserbringer

DAVASO GmbH
Gärtnerweg 12
04425 Taucha

Hotline: 0341 25920-37

www.davaso.de

Zuzahlung von Hilfsmitteln

  • Nicht zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel: Alle Versicherten ab 18 Jahre zahlen zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro für jedes Hilfsmittel.
  • Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel: Alle Versicherten ab 18 Jahre zahlen zehn Prozent je Packung, höchstens jedoch zehn Euro im Monat für alle zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel zusammen.

Mehrkosten für Hilfsmittel

In unseren Verträgen ist klar geregelt, dass jede Versorgung mit vertragsärztlich verordneten Hilfsmitteln ohne wirtschaftliche Aufzahlung (Mehrkosten) für unsere Versicherten zu erfolgen hat. Wählen Versicherte Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die über das notwendige Maß hinausgehen, haben sie die Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst zu tragen. Die Beratung dazu haben die Leistungserbringer schriftlich oder elektronisch zu dokumentieren und sich durch Unterschrift der Versicherten bestätigen zu lassen.

Rückgabe von Hilfsmitteln

  • Hilfsmittel, die Eigentum der Krankenkasse sind, können von uns zurückgeholt werden.
  • Nicht zurückgeholt werden: Badewannenbretter, Blutdruckmessgeräte, Bandagen, Duschhocker, Gehböcke, Haltegriffe, Hörgeräte, Inkontinenzartikel, Kompressionsstrümpfe, Orthesen, Prothesen, orthopädische Schuhe. Diese können von Ihnen entsorgt oder gespendet werden.

Wenn Sie Ihr Hilfsmittel zurückgeben wollen, können Sie unser Kontaktformular verwenden. Geben Sie dabei bitte folgende Daten an:

  • Art des Hilfsmittels:
  • Grund der Rückholung:
  • Standort des Hilfsmittels:
  • Ansprechpartner und Telefonnummer zur Terminabsprache:

Hilfsmittel

Ableitende Inkontinenzartikel

  • Trägt die mkk die Kosten von ableitenden Inkontinenzartikeln?

Bei den ableitenden Inkontinenzartikeln handelt es sich um Hilfsmittel zum Verbrauch. Zu ableitenden Inkontinenzartikeln zählen verschiedene Produkte wie Katheter, Urin- und Stuhlauffangbeutel, Anal- und Vaginaltampons. Diese sind Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung und können bei vorliegender medizinischen Notwendigkeit von Ihrem behandelnden Arzt verordnet werden.

  • Wie erhalte ich ableitende Inkontinenzartikel?

Ihr Arzt verordnet bei medizinischer Notwendigkeit die benötigten Artikel. Mit dieser Verordnung wenden Sie sich an einen Vertragspartner Ihrer Wahl. Diese senden der mkk einen Kostenvoranschlag zu.

Mit Hilfe dieser Suchmaschine finden Sie einen Vertragspartner in Ihrer Nähe. Sie können sich direkt mit Ihrer Verordnung an ihn wenden. Er kümmert sich um alle Formalitäten mit uns, sodass Sie in der Regel innerhalb weniger Tage mit Ihrem Hilfsmittel versorgt sind.

  • Wie viel zahlt die mkk?

Die Abrechnung erfolgt in Höhe der geltenden Vertragspreise oder Festbetrags. Hier gibt es Unterschiede in den jeweiligen Bundesländern.

Versicherte ab dem 18. Lebensjahr zahlen eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent des Vertragspreises, höchstens zehn Euro im Monat, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten an den Leistungserbringer.

 

Aufsaugende Inkontinenzartikel

  • Trägt die mkk die Kosten von aufsaugenden Inkontinenzartikeln?

Bei den aufsaugenden Inkontinenzartikeln handelt es sich um Hilfsmittel zum Verbrauch. Zu aufsaugenden Inkontinenzartikeln zählen Produkte wie Einlagen und Windeln. Diese sind Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung und können bei vorliegender medizinischer Notwendigkeit von Ihrem behandelnden Arzt verordnet werden. Windelhosen, sogenannte Pans, sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese können Sie auf Wunsch dennoch erhalten, sind aber mit Mehrkosten verbunden.

  • Wie erhalte ich aufsaugende Inkontinenzartikel?

Ihr Arzt verordnet bei medizinischer Notwendigkeit eine aufsaugende Inkontinenzversorgung. Eine Nennung von bestimmten Artikeln ist nicht notwendig. Bei einer Dauerverordnung gilt die Verordnung ein Jahr. Mit dieser Verordnung wenden Sie sich an uns oder direkt an einen unserer Vertragspartner.

Mit Hilfe dieser Suchmaschine finden Sie einen Vertragspartner in Ihrer Nähe. Sie können sich direkt mit Ihrer Verordnung an ihn wenden. Er kümmert sich um alle Formalitäten mit uns, sodass Sie in der Regel innerhalb weniger Tage mit Ihrem Hilfsmittel versorgt sind.

  • Wie viel zahlt die mkk?

Die mkk zahlt eine monatliche Versorgungspauschale in Höhe von 20,23 Euro Brutto. Inbegriffen sind eine Reihe von aufzahlungsfreien Produkten. Sie haben auch die Möglichkeit, sich für Produkte zu entscheiden, die zuzahlungspflichtig sind. Die Mehrkosten werden Ihnen vom Lieferanten direkt in Rechnung gestellt. Unsere Vertragsfirmen beraten Sie hierzu gern. Zudem können Sie die Produkte vorab testen. Versicherte ab dem 18. Lebensjahr müssen eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 2,02 Euro monatlich leisten .

Allergikerbettwäsche / Encasings

  • Trägt die mkk die Kosten von Allergikerbettwäsche?

Die mkk stellt Ihnen bei Vorliegen einer medizinischen Indikation (beispielsweise bei einer Hausstaubmilbenallergie) ein Set (Kissen, Oberbett, Matratze) Allergikerbettwäsche zur Verfügung. Es handelt sich um ein nicht zum Verbrauch bestimmtes Hilfsmittel.

  • Wie erhalte ich Allergikerbettwäsche?

Ihr Arzt kann eine Verordnung bei medizinischer Notwendigkeit ausstellen. Diese lassen Sie uns bitte zukommen. Zudem benötigen wir die Länge und Breite Ihrer Bettwäsche und die Dicke Ihrer Matratze. Im Anschluss bestellen wir die Bettwäsche bei einem unserer Vertragspartner. Sie erhalten die Bettwäsche dann per Paketpost.

Wichtig: Sollten Sie mit einem Partner das Bett teilen, so informieren Sie uns bitte darüber. Ihr Partner erhält dann ebenfalls ein Set. Das gleiche gilt für ein Geschwisterkind im selben Zimmer.

  • Wie viel zahlt die mkk?

Wir zahlen für ein Set höchstens 45,00 Euro Brutto. Versicherte ab dem 18. Lebensjahr zahlen eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent des Vertragspreises, mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten an den Leistungserbringer.

Badewannenlifter

  • Trägt die mkk die Kosten eines Badewannenlifters?

Der Badewannenlifter ist ein Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung und kann von Ihrem behandelnden Arzt verordnet werden. Es handelt sich um ein nicht zum Verbrauch bestimmtes Hilfsmittel.

  • Wie erhalte ich einen Badewannenlifter?

Ihr Arzt kann bei medizinischer Notwendigkeit eine Verordnung ausstellen. Mit dieser Verordnung wenden Sie sich an uns (per Post, Fax oder E-Mail) oder an ein ortsansässiges Sanitätshaus. Die Sanitätshäuser reichen uns einen elektronischen Kostenvoranschlag ein. Anschließend erfolgt eine Prüfung der Kostenübernahme durch uns. Wir arbeiten mit dem Programm ZHP der Firma HMM.

Mit Hilfe dieser Suchmaschine finden Sie einen Vertragspartner in Ihrer Nähe. Sie können sich direkt mit Ihrer Verordnung an ihn wenden. Er kümmert sich um alle Formalitäten mit uns, sodass Sie in der Regel innerhalb weniger Tage mit Ihrem Hilfsmittel versorgt sind.

  • Wie viel zahlt die mkk?

Im Bereich der Badewannenlifter arbeiten wir mit Versorgungspauschalen für die Dauer von 24 Monaten. Unser Vertragspreis beträgt 249,99 Euro Brutto.

Versicherte ab dem 18. Lebensjahr zahlen eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent des Vertragspreises, mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten an den Leistungserbringer.

  • Der Badewannenlifter ist defekt. Was muss ich tun?

Bitte wenden Sie sich an den Lieferanten, in der Regel sind die Lifter deren Eigentum. Sollten Sie von dem Lieferanten an uns verwiesen werden, rufen Sie uns bitte an. Wir kümmern uns dann um die Reparatur.

Bandagen

  • Trägt die mkk die Kosten von Bandagen?

Bandagen sind Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung und können im Rahmen des Hilfsmittelkatalogs von Ihrem behandelnden Arzt verordnet werden. Es handelt sich um ein nicht zum Verbrauch bestimmtes Hilfsmittel.

  • Wie erhalte ich eine Bandage?

Ihr Arzt kann bei medizinischer Notwendigkeit eine Verordnung im Rahmen des Hilfsmittelkatalogs ausstellen. Mit dieser Verordnung wenden Sie sich an eine Apotheke oder an ein ortsansässiges Sanitätshaus. Vertragspartner gibt es nicht. Bandagen werden von den Sanitätshäusern und Apotheken mittels elektronischen Kostenvoranschlag bei uns beantragt. Wir arbeiten mit dem Programm ZHP der Firma HMM.

  • Wie viel zahlt die mkk?

Für Bandagen gelten die für das jeweilige Bundesland gültigen Vertragspreise (z. B. BIV). Versicherte ab dem 18. Lebensjahr zahlen eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent des Vertragspreises, mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten an den Leistungserbringer. Für Bandagen in der Schwangerschaft fallen keine Zuzahlungen an.

Bewegungsschienen (Knie und Schulter) / CPM-Schienen

  • Trägt die mkk die Kosten einer Bewegungsschiene?

Bewegungsschienen für das Knie und die Schulter sind in bestimmten Fällen nach einer Operation eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Ihre mkk übernimmt diese, wenn eine wesentliche funktionelle Beeinträchtigung eines Knie- oder Schultergelenks vorliegt und trotz regelmäßiger Maßnahmen der physikalischen Therapie (insbesondere Krankengymnastik) und der erlernten Eigenübungen eine wesentliche Verbesserung des alltagsrelevanten Bewegungsumfangs des betroffenen Gelenks nur durch die zusätzliche Anwendung einer motorenbetriebenen Bewegungsschiene erreicht werden kann. In jedem Fall kann die Kostenübernahme erst nach erfolgter Operation beantragt werden. Es handelt sich um ein nicht zum Verbrauch bestimmtes Hilfsmittel.

  • Wie erhalte ich eine Bewegungsschiene?

Die Bewegungsschiene kann bei medizinischer Notwendigkeit von Ihrem Arzt (in der Regel der Operateur) nach erfolgter OP verordnet werden. Mit dieser Verordnung können Sie sich direkt an einen örtlichen Leistungserbringer wenden. Vertragspartner gibt es nicht.

Der beauftragte Leistungserbringer beantragt die Kostenübernahme elektronisch bei der mkk.

  • Wie viel zahlt die mkk?

Die Kostenübernahme erfolgt nach Prüfung des Kostenvoranschlages.

Versicherte ab dem 18. Lebensjahr zahlen eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent des Versorgungspreises, mindestens fünf höchstens zehn Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten an den Leistungserbringer.

Blutdruckmessgerät

  • Trägt die mkk die Kosten für ein Blutdruckmessgerät?

Es geht um ein Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung. Ihr Arzt kann bei medizinischer Notwendigkeit eine Verordnung ausstellen. Es handelt sich um ein nicht zum Verbrauch bestimmtes Hilfsmittel.

  • Wie erhalte ich ein Blutdruckmessgerät?

Ihr Arzt kann eine Verordnung bei medizinischer Notwendigkeit ausstellen. Mit dieser Verordnung wenden Sie sich an eine ortsansässige Apotheke. Diese stellt Ihnen das Gerät zur Verfügung und sendet uns zur Abrechnung einen Kostenvoranschlag oder direkt die Rechnung, das ist bundeslandabhängig.

  • Wie viel zahlt die mkk?

Die mkk übernimmt die Kosten bis maximal 37,10 Euro Brutto. Kosten, die über unseren Zuschuss hinausgehen, werden Ihnen privat in Rechnung gestellt. Versicherte ab dem 18. Lebensjahr zahlen eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent des Vertragspreises, mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten an den Leistungserbringer.

Diabetikerzubehör

  • Trägt die mkk die Kosten von Diabetikerbedarf?

Zu Diabetikerbedarf gehören Lanzetten, Pen-Nadeln und Teststreifen. Bei vorliegender medizinischen Indikation, übernimmt die mkk die Kosten. Die Verordnungsmenge entscheidet immer der Arzt und nicht die Krankenkasse. Es gibt keine Vorgaben, nur Empfehlungen. Es handelt sich um Hilfsmittel zum Verbrauch.

  • Wie erhalte ich meinen Diabetikerbedarf?

Ihr Arzt kann bei medizinischer Notwendigkeit eine Verordnung im Rahmen des Hilfsmittelkatalogs ausstellen. Mit dieser Verordnung wenden Sie sich an eine Apotheke oder an ein ortsansässiges Sanitätshaus. Vertragspartner gibt es nicht. Je nach Bundesland sind Kostenvoranschläge notwendig.

  • Wie viel zahlt die mkk?

Der Diabetikerbedarf wird in Höhe der Festbeträge übernommen. Versicherte ab dem 18. Lebensjahr zahlen eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent der der Kosten, höchstens zehn Euro im Monat, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten an den Leistungserbringer. Teststreifen sind zuzahlungsfrei, zudem fällt für Schwangerschaftsdiabetes auch keine Zuzahlung an.

Elektrostimulationsgeräte

  • Trägt die mkk die Kosten eines Elektrostimulationsgeräts?

Zu den Elektrostimulationsgeräten gehören das TENS- und das EMS-Gerät. Sie werden zur Behandlung von Schmerzen und zur Muskelstimulation eingesetzt. Gemäß dem Hilfsmittelkatalog übernehmen wir dafür die Kosten. Es handelt sich um ein nicht zum Verbrauch bestimmtes Hilfsmittel.

  • Wie erhalte ich ein Elektrostimulationsgerät?

Ihr Arzt kann bei medizinischer Notwendigkeit eine Verordnung im Rahmen des Hilfsmittelkatalogs ausstellen. Mit der Verordnung können Sie sich direkt an einen Vertragspartner wenden, dieser sendet Ihnen das entsprechende Gerät zu.

Mit Hilfe dieser Suchmaschine finden Sie einen Vertragspartner in Ihrer Nähe. Sie können sich direkt mit Ihrer Verordnung an ihn wenden. Er kümmert sich um alle Formalitäten mit uns, sodass Sie in der Regel innerhalb weniger Tage mit Ihrem Hilfsmittel versorgt sind.

  • Wie viel zahlt die mkk?

Die Geräte werden gemäß Vertrag gemietet. Sobald eine neue Verordnung notwendig ist, werden Sie von dem Lieferanten kontaktiert. Versicherte ab dem 18. Lebensjahr zahlen eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent des Vertragspreises, mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro.

  • Ich benötige neues Zubehör. Was muss ich tun?

Das Zubehör ist in unserem Preis enthalten. Sollten Sie neues Zubehör brauchen, können Sie sich direkt an den Lieferanten wenden. Dieser wird Ihnen schnellstmöglich ein neues Zubehörteil zukommen lassen.

  • Das Elektrostimulationsgerät ist defekt. Was muss ich tun?

Das Gerät gehört dem Lieferanten. Bitte wenden Sie sich direkt an die Firma, sie wird sich schnellstmöglich um eine Reparatur bzw. einen Ersatz kümmern.

Freestyle Libre 2

  • Trägt die mkk die Kosten eines Freestyle Libre?

Das Freestyle Libre ist ein Glukosemessgerät mit Sensor, sodass kein Stechen notwendig ist. Das Freestyle Libre 2 ist bei schwer einstellbarem insulinabhängigen Diabetes Mellitus und intensivierter Insulintherapie (ICT) eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Freestyle Libre FGM ist keine Leistung der Krankenversicherung.

  • Wie erhalte ich ein Freestyle Libre 2?

Ihr Diabetologe kann bei medizinischer Notwendigkeit eine Verordnung ausstellen. Es ist zwingend erforderlich, das Freestyle Libre 2 zu verordnen. Verordnungen des Freestyle Libre FGM oder Freestyle Libre müssen wir ablehnen.

Mit der Verordnung wenden Sie sich direkt an die Firma Abbott.

  • Über die Website: www.freestylelibre.de (bevorzugte und schnellste Möglichkeit)
  • Per Post: Abbott Diabetes Care, Max-Planck-Ring 2, 65205 Wiesbaden

Die Firma Abbott wird die Kostenübernahme mittels elektronischen Kostenvoranschlages bei uns beantragen

  • Wie viel zahlt die mkk?

Die Abrechnung erfolgt in Höhe der vereinbarten Vertragspreise. Versicherte ab dem 18. Lebensjahr zahlen eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent des Vertragspreises, höchstens zehn Euro im Monat, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten an den Leistungserbringer.

Hilfsmittel für den Arbeitsplatz

Die gesetzliche Krankenversicherung ist für die Versorgung im privaten Umfeld verantwortlich. Möbel zählen grundsätzlich nicht dazu, auch wenn sie behindertengerecht angepasst sind. Kosten für Hilfsmittel, die für den Arbeitsplatz benötigt werden, können wir nicht übernehmen. Hier sind andere Träger (zum Beispiel Rentenversicherungsträger oder Unfallversicherungsträger) bzw. Stellen (Arbeitgeber) verantwortlich.

Zu Arbeitsplatz-Hilfsmitteln zählen beispielsweise:

  • Höhenverstellbarer Schreibtisch
  • Ergonomische Maus oder Schreibtischstuhl
  • Orthopädische Arbeitsschuhe
  • Orthopädische Einlagen für Arbeitsschuhe
  • Bildschirmbrille

Hörgeräte

  • Trägt die mkk die Kosten von Hörgeräten?

Hörgeräte sind Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung und können im Rahmen des Hilfsmittelkatalogs von Ihrem behandelnden Arzt verordnet werden. Es handelt sich um ein nicht zum Verbrauch bestimmtes Hilfsmittel.

  • Wie erhalte ich Hörgeräte?

Ihr Arzt kann bei medizinischer Notwendigkeit eine Verordnung im Rahmen des Hilfsmittelkatalogs ausstellen. Mit dieser Verordnung wenden Sie sich an einen Akustiker. Dieser wird mit Ihnen diverse Hörgeräte testen, dabei mit mindestens einem Modell, das aufzahlungsfrei ist. Wenn Sie sich für ein Gerät entschieden haben, wenden Sie sich erneut an Ihren Arzt, dieser wird die Geräte überprüfen und "abnehmen". Erst danach wird Ihr Akustiker die Kosten bei uns beantragen. Sind Sie über 65 Jahre alt, ist kein Antrag notwendig.

  • Wie viel zahlt die mkk?

Für Hörgeräte gelten Vertragspreise.

  • Beidohrige Versorgung: 1.730,10 Euro Brutto
  • Einohrige Versorgung: 865,05 Euro Brutto

Versicherte ab dem 18. Lebensjahr zahlen eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Euro je Gerät. Berufsbedingte Mehrkosten sind keine Leistung der Krankenkasse.

Kompressionsstrümpfe

  • Trägt die mkk die Kosten von Kompressionsstrümpfen?

Kompressionsstrümpfe erzeugen von außen Druck auf das Gewebe um dessen geschädigte Venen- oder Lymphsystem zu entlasten. Kompressionsstrümpfe oder –strumpfhosen sind Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung und können im Rahmen des Hilfsmittelkatalogs von Ihrem behandelnden Arzt verordnet werden. Es handelt sich um ein nicht zum Verbrauch bestimmtes Hilfsmittel.

  • Wie erhalte ich Kompressionsstrümpfe?

Ihr Arzt kann bei medizinischer Notwendigkeit eine Verordnung im Rahmen des Hilfsmittelkatalogs ausstellen. Mit dieser Verordnung wenden Sie sich an eine Apotheke oder an ein ortsansässiges Sanitätshaus. Vertragspartner gibt es nicht. Kompressionsstrümpfe werden von den Sanitätshäusern mittels elektronischen Kostenvoranschlag bei uns beantragt. Für Apotheken gelten die im jeweiligen Bundesland geltenden Freigrenzen für die Beantragung. Wir arbeiten mit dem Programm ZHP der Firma HMM.

  • Wie viel/oft zahlt die mkk?

Für Kompressionsstrümpfe gelten die für das jeweilige Bundesland gültigen Vertragspreise. Die mkk übernimmt die Kosten für zwei Versorgungen im Kalenderhalbjahr. Versicherte ab dem 18. Lebensjahr zahlen je Versorgung eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent des Vertragspreises, mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten an den Leistungserbringer. Für eine Kompressionsversorgung während der Schwangerschaft fallen keine Zuzahlungen an.

Orthesen /Schienen

  • Trägt die mkk die Kosten einer Orthese?

Orthesen sind Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung und können im Rahmen des Hilfsmittelkatalogs von Ihrem behandelnden Arzt verordnet werden. Es handelt sich um ein nicht zum Verbrauch bestimmtes Hilfsmittel.

  • Wie erhalte ich eine Orthese?

Ihr Arzt kann bei medizinischer Notwendigkeit eine Verordnung im Rahmen des Hilfsmittelkatalogs ausstellen. Mit dieser Verordnung wenden Sie sich an ein ortsansässiges Sanitätshaus. Orthesen werden von den Sanitätshäusern mittels elektronischen Kostenvoranschlag bei uns beantragt. Die Kostenübernahme wird anschließend durch uns geprüft. Wir arbeiten mit dem Programm ZHP der Firma HMM.

  • Wie viel zahlt die mkk?

Für Orthesen gelten die für das jeweilige Bundesland gültigen Vertragspreise (z. B. BIV). Versicherte ab dem 18. Lebensjahr zahlen eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent des Vertragspreises, mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten an den Leistungserbringer.

Pariboy

  • Trägt die mkk die Kosten eines Pariboys?

Ein Pariboy ist ein Inhaliergerät für akute und chronische Atemwegserkrankungen. Diese können bei medizinischer Notwendigkeit gemäß Hilfsmittelkatalog von Ihrem behandelnden Arzt verordnet werden. Es handelt sich um ein nicht zum Verbrauch bestimmtes Hilfsmittel.

  • Wie erhalte ich einen Pariboy?

Ihr Arzt kann bei medizinischer Notwendigkeit eine Verordnung ausstellen. Mit dieser Verordnung wenden Sie sich an eine ortsansässige Apotheke oder ein Sanitätshaus. Diese senden uns einen Kostenvoranschlag zu. In dringenden Fällen kann uns die Apotheke oder das Sanitätshaus gerne telefonisch kontaktieren und wir klären die Kostenübernahme unbürokratisch für Sie. Wir kaufen den Pariboy für Sie, sodass das Gerät direkt zur Hand ist, wenn Sie erneut erkranken.

  • Wie viel zahlt die mkk?

Die Kostenübernahme erfolgt in Höhe unserer Versorgungspreise. Versicherte ab dem 18. Lebensjahr zahlen je Versorgung eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent des Vertragspreises, mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten an den Leistungserbringer.

Perücke

  • Trägt die mkk die Kosten einer Perücke?

Perücken sind zum Beispiel bei krankheitsbedingtem Haarausfall oder Chemotherapie medizinisch notwendig und können von Ihrem behandelnden Arzt verordnet werden. Es handelt sich um ein nicht zum Verbrauch bestimmtes Hilfsmittel.

  • Wie erhalte ich eine Perücke?

Ihr Arzt kann bei medizinischer Notwendigkeit eine Verordnung im Rahmen des Hilfsmittelkatalogs ausstellen. Mit dieser Verordnung wenden Sie sich an ein Perückenstudio Ihrer Wahl. Diese werden die Kosten bei uns beantragen. Wichtig ist, dass das Perückenstudio mit der Krankenkasse abrechnen kann.

  • Wie viel zahlt die mkk?

Unsere Zuschüsse:

  • Kurzzeitversorgung 420,00 Euro Brutto (alle 12 Monate)
  • Langzeitversorgung 840,00 Euro Brutto (alle 24 Monate)
  • Kopftücher zwei Stück zu je 50,00 Euro (bei Chemopatientinnen)

Versicherte ab dem 18. Lebensjahr zahlen eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent des Vertragspreises, mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten an den Leistungserbringer.

Pflegebetten / elektrische Einlegerahmen

  • Trägt die mkk die Kosten eines Pflegebettes bzw. eines Einlegerahmens?

Pflegebetten und Einlegerahmen erleichtern die Pflegesituation für den Pflegebedürftigen und die Pflegekraft. Pflegebetten enthalten Seitengitter und Galgen, Einlegerahmen nicht. Voraussetzung ist ein Pflegegrad. Das Pflegebett und der Einlegerahmen sind Hilfsmittel der gesetzlichen Pflegeversicherung und können von Ihrem behandelnden Arzt verordnet werden. Es handelt sich um ein nicht zum Verbrauch bestimmtes Hilfsmittel.

  • Wie erhalte ich ein Pflegebett bzw. einen Einlegerahmen?

Ihr Arzt kann bei medizinischer Notwendigkeit eine Verordnung ausstellen. Mit der Verordnung können Sie sich direkt an einen Vertragspartner wenden. Die Sanitätshäuser reichen uns einen elektronischen Kostenvoranschlag ein. Anschließend erfolgt eine Prüfung der Kostenübernahme durch uns.

Mit Hilfe dieser Suchmaschine finden Sie einen Vertragspartner in Ihrer Nähe. Sie können sich direkt mit Ihrer Verordnung an ihn wenden. Er kümmert sich um alle Formalitäten mit uns.

  • Wie viel zahlt die mkk?

Pflegebetten und Einlegrahmen werden gemietet. Die Dauer und die Höhe der Kostenübernahme sind in unserem Vertrag geregelt.

Versicherte ab dem 18. Lebensjahr zahlen je Versorgung eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent des Vertragspreises, mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten an den Leistungserbringer.

  • Das Pflegebett bzw. der Einlegrahmen ist defekt. Was muss ich tun?

Das Pflegebett ist Eigentum des Sanitätshauses. Bitte melden Sie sich bei der Firma, diese wird sich um eine Reparatur kümmern.

Pflegehilfsmittel

  • Trägt die mkk die Kosten dieser Hilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Hilfsmittel der gesetzlichen Pflegeversicherung. Man unterscheidet zwischen zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln und nicht zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel. Die Voraussetzungen werden mittels der Pflegebedürftigkeit geprüft.

  • Wie erhalte ich diese Hilfsmittel?

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettunterlagen, Mundschutz und ähnliches.

Sie selbst können den Antrag bei unserer Pflegekasse stellen. Hier finden Sie die Kontaktdaten.

Nicht zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: Elektrisches Pflegebett, elektrischer Betteinlegerahmen, Bettbeistelltisch, Treppensteighilfe, mobile Rampen für den Außengebrauch.

Diese Hilfsmittel können von Ihrem behandelnden Arzt verordnet werden. Mit der Verordnung können Sie sich direkt an einen Vertragspartner wenden.

Mit Hilfe dieser Suchmaschine finden Sie einen Vertragspartner in Ihrer Nähe. Sie können sich direkt mit Ihrer Verordnung an ihn wenden. Er kümmert sich um alle Formalitäten mit uns.

  • Wie viel zahlt die mkk?

Pflegebetten, Einlegerahmen und Bettbeistelltische sind in unserem Vertrag geregelt.

Treppensteighilfen und Rampen werden gekauft, dazu reichen die Sanitätshäuser uns Angebote ein.

Rollator

  • Trägt die mkk die Kosten eines Rollators?

Rollatoren sind Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung und können von Ihrem behandelnden Arzt verordnet werden. Es handelt sich um ein nicht zum Verbrauch bestimmtes Hilfsmittel. Die mkk bezuschuss einen Rollator für den Innen- und Außengebrauch. Einen zweiten Rollator bezuschussen wir nicht. Auch ist die Kostenübernahme eines schmalen Rollators speziell für die Wohnung („Wohnungsrollator“, „Innenraumrollator“) nicht möglich.

  • Wie erhalte ich einen Rollator?

Ihr Arzt kann bei medizinischer Notwendigkeit eine Verordnung im Rahmen des Hilfsmittelkatalogs ausstellen. Mit der Verordnung können Sie sich direkt an einen Vertragspartner wenden.

Mit Hilfe dieser Suchmaschine finden Sie einen Vertragspartner in Ihrer Nähe. Sie können sich direkt mit Ihrer Verordnung an ihn wenden. Er kümmert sich um alle Formalitäten mit uns.

  • Wie viel zahlt die mkk?

Wir übernehmen die Kosten in Höhe von 80,25 Euro Brutto für eine Versorgungspauschale von fünf Jahren.

Versicherte ab dem 18. Lebensjahr zahlen eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent des Vertragspreises, mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten an den Leistungserbringer.

  • Ich möchte einen höherwertigen Rollator haben. Ist das möglich?

Das ist möglich. Die Mehrkosten, die dadurch entstehen, werden Ihnen von dem Sanitätshaus privat in Rechnung gestellt.

Rollstuhl

  • Trägt die mkk die Kosten eines Rollstuhls?

Rollstühle sind Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung und können im Rahmen des Hilfsmittelkatalogs von Ihrem behandelnden Arzt verordnet werden. Es gibt verschiedene Arten von Rollstühlen, beispielsweise Leichtgewichtrollstühle, Pflegerollstühle, Aktivrollstühle, Elektro-Rollstühle und viele mehr. Ob die mkk Kosten für einen Rollstuhl übernimmt, wird im Prüfverfahren nach der Antragsstellung entschieden. Aufwändige Versorgungen werden unter Umständen durch den Medizinischen Dienst geprüft. Es handelt sich um ein nicht zum Verbrauch bestimmtes Hilfsmittel.

  • Wie erhalte ich einen Rollstuhl?

Ihr Arzt kann bei medizinischer Notwendigkeit eine Verordnung im Rahmen des Hilfsmittelkatalogs ausstellen. Mit der Verordnung können Sie sich direkt an einen Vertragspartner wenden. Die Sanitätshäuser reichen uns einen elektronischen Kostenvoranschlag ein. Anschließend erfolgt eine Prüfung der Kostenübernahme durch uns.

Mit Hilfe dieser Suchmaschine finden Sie einen Vertragspartner in Ihrer Nähe. Sie können sich direkt mit Ihrer Verordnung an ihn wenden. Er kümmert sich um alle Formalitäten mit uns.

  • Wie viel zahlt die mkk?

Im Bereich der Rollstühle arbeiten wir mit Versorgungspauschalen und Kaufangeboten, je nach Art des Rollstuhls.

Versicherte ab dem 18. Lebensjahr zahlen eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent des Vertragspreises, mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten an den Leistungserbringer.

  • Der Rollstuhl ist defekt. Was muss ich tun?

Bitte wenden Sie sich an den Lieferanten des Rollstuhls. Das Sanitätshaus stellt für die Zeit der Reparatur ggf. ein Leihgerät zur Verfügung.

Sauerstoffversorgung

  • Trägt die mkk die Kosten von medizinischem Sauerstoff?

Medizinischer Sauerstoff und Sauerstoffgeräte sind eine Leistung bzw. sind Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung und können im Rahmen des Hilfsmittelkatalogs von Ihrem behandelnden Arzt verordnet werden. Folgende Versorgungen sind möglich: stationärer Sauerstoffkonzentrator, mobiler Sauerstoffkonzentrator, Druckgasflaschen, iFill-Anlage, Homefill-Anlage, Flüssigsauerstoff.

Welche Versorgung für Sie die passende ist, wird im ersten Schritt von ihrem Arzt entschieden. Nach Antragstellung prüfen wir die Versorgungsart unter den Aspekten des Sauerstoffbedarfs, der Mobilität und der Wirtschaftlichkeit.

  • Wie erhalte ich eine Sauerstoffversorgung?

Ihr Arzt kann bei medizinischer Notwendigkeit eine Verordnung im Rahmen des Hilfsmittelkatalogs ausstellen. Mit Verordnungen für Sauerstofkonzentratoren (stationär und mobil) wenden Sie sich an ein ortsansässiges Sanitätshaus, alle anderen Versorgungen können bei unseren Versorgungspartnern bestellt werden (zum Beispiel Löwenstein Medical, VitalAir, Linde Gas). Gerne können Sie uns die Verordnung auch zusenden (Post, Fax oder E-Mail).

  • Wie viel zahlt die mkk?

Die Kosten unterscheiden sich je Versorgungsform

Versicherte ab dem 18. Lebensjahr zahlen eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent des Vertragspreises, mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten an den Leistungserbringer. Bei Flüssigsauerstoff fällt eine monatliche Zuzahlung an.

Schlaftherapiegeräte / CPAP

  • Trägt die mkk die Kosten eines Schlaftherapiegeräts?

Sollte für Sie eine Überdruckbeatmung während des Schlafs notwendig werden, verschreibt Ihnen Ihr Arzt/Schlaflabor ein sogenanntes Schlaftherapiegerät - kurz: CPAP-Gerät. CPAP steht für "Continuous Positive Airway Pressure", frei übersetzt bedeutet das „Kontinuierlicher positiver Atemwegsdruck“. Dieses Gerät wird bei einer "schlafbezogenen Atmungsstörung" eingesetzt, der sogenannten Schlafapnoe. Die CPAP-Therapie setzt an den Folgen der Schlafapnoe an.

Die Ursachen können mit diesen Geräten nicht behandelt werden. Eine Therapie im Sinne von Heilung findet deshalb nicht statt. Atemtherapiegeräte sind Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung und können im Rahmen des Hilfsmittelkatalogs von Ihrem behandelnden Arzt bzw. Schlaflabor verordnet werden. Es handelt sich um ein nicht zum Verbrauch bestimmtes Hilfsmittel.

  • Wie erhalte ich ein Atemtherapiegerät?

Die Notwendigkeit wird in der Regel in einem Schlaflabor festgestellt. Dort wird dann eine entsprechende Verordnung ausgestellt und in den meisten Fällen auch direkt ein Lieferant kontaktiert. Die Versorgung erfolgt ausschließlich über Vertragspartner.

Mit Hilfe dieser Suchmaschine finden Sie einen Vertragspartner in Ihrer Nähe. Sie oder das Schlaflabor können sich direkt mit der Verordnung an ihn wenden. Er kümmert sich um alle Formalitäten mit uns.

  • Wie viel zahlt die mkk?

Die Abrechnung erfolgt in Höhe der beantragten Vertragspreise. Die meisten Geräte werden im Rahmen einer Jahrespauschale gemietet. Darin enthalten sind Reparaturen und Zubehör. Nach Ablauf eines Jahres erfolgt eine Betriebsstundenabfrage des Lieferanten an Sie. Damit wird anschließend die weitere Kostenübernahme bei uns beantragt. Versicherte ab dem 18. Lebensjahr zahlen zehn Euro im Jahr an den Leistungserbringer.

  • Ich benötige Zubehör. Was muss ich tun?

Bitte kontaktieren Sie Ihren Lieferanten.

Schuheinlagen

  • Trägt die mkk die Kosten von Schuheinlagen?

Orthopädische Schuheinlagen sind Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung und können im Rahmen des Hilfsmittelkatalogs von Ihrem behandelnden Arzt verordnet werden. Wir übernehmen die Kosten für zwei Paar Schuheinlagen je Kalenderjahr. Es handelt sich um ein nicht zum Verbrauch bestimmtes Hilfsmittel. Bei der Erstversorgung kann nur ein Paar verordnet werden. Wenn Sie die Einlagen erfolgreich erprobt haben, kann Ihr Arzt das zweite Paar ausstellen. In den Folgejahren kann Ihr Arzt direkt zwei Paar verordnen.

  • Wie erhalte ich Schuheinlagen?

Ihr Arzt kann bei medizinischer Notwendigkeit eine Verordnung im Rahmen des Hilfsmittelkatalogs ausstellen. Mit dieser Verordnung wenden Sie sich an eine ein ortsansässiges Sanitätshaus oder einen Orthopädie-Schuhtechniker. Vertragspartner gibt es nicht. Einlagen werden von den Leistungserbringern mittels elektronischen Kostenvoranschlag bei uns beantragt. Wir arbeiten mit dem Programm ZHP der Firma HMM.

  • Wie viel zahlt die mkk?

Für orthopädische Schuheinlagen gelten die für das jeweilige Bundesland gültigen Vertragspreise. Ausnahme sind die sensomotorischen Schuheinlagen. Diese sind grundsätzlich keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, werden von uns jedoch mit 80,00 Euro je Paar bezuschusst. Versicherte ab dem 18. Lebensjahr zahlen eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent des Vertragspreises, mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten an den Leistungserbringer.

Sehhilfen

  • Trägt die mkk die Kosten für Sehhilfen?

Brillen und Kontaktlinsen sind Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung und können im Rahmen des Hilfsmittelkatalogs von Ihrem behandelnden Arzt verordnet werden. Es handelt sich um ein nicht zum Verbrauch bestimmtes Hilfsmittel.

Zuschüsse gibt es bei Versicherten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und bei Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,

  • wenn Sie aufgrund Ihrer Sehschwäche oder Blindheit auf beiden Augen eine schwere Sehbeeinträchtigung mindestens der Stufe 1 (entsprechend der von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Klassifikation) aufweisen. Dies liegt vor, wenn die Sehschärfe (Visus) bei bestmöglicher Korrektur mit einer Brillen- oder Kontaktlinsenversorgung auf dem besseren Auge kleiner als 30 Prozent beträgt oder
  • wenn Sie einen verordneten Fern-Korrekturausgleich für einen Refraktionsfehler von mehr als sechs Dioptrien bei Myopie (Kurzsichtigkeit) oder Hyperopie (Weitsichtigkeit) oder mehr als vier Dioptrien bei Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) aufweisen

 

  • Wie erhalte ich eine Sehhilfe?

Ihr Arzt kann bei medizinischer Notwendigkeit eine Verordnung im Rahmen des Hilfsmittelkatalogs ausstellen. Mit dieser Verordnung wenden Sie sich an einen zugelassenen Optiker Ihrer Wahl. Dieser wird das Glas mit Ihnen planen und die Festzuschüsse direkt mit uns abrechnen. Die Differenz wird Ihnen privat in Rechnung gestellt. Firmen wie Mr. Spexx, eyes+more und Robin Look sind keine zugelassenen Optiker, Kosten können hier nicht übernommen werden.

Wichtig ist, dass in diesem Bereich keine Erstattung an den Versicherten vorgesehen ist. Bitte zahlen Sie also nicht die gesamte Rechnung in Vorleistung an den Optiker und reichen dann die Rechnung bei uns ein. Bei Fragen sind wir gern telefonisch für Sie da.

  • Wie viel zahlt die mkk?

Für die Sehhilfen gibt es bundeseinheitliche Festzuschüsse, bei Brillen gelten diese nur für die Gläser. Den Zuschuss kann Ihnen nur der Optiker nennen. Die mkk kann Ihnen vorab die Höhe des Zuschusses nicht nennen. Einen Zuschuss für das Brillengestell gibt es nicht, auch werden keine Reparaturen übernommen. Versicherte ab dem 18. Lebensjahr zahlen eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent des Festbetragspreises, mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten an den Leistungserbringer.

Toilettenstuhl, Anziehhilfe, Greifhilfe, Bad- und WC-Hilfen

  • Trägt die mkk die Kosten dieser Hilfsmittel?

Die genannten Geräte sind Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung und können im Rahmen des Hilfsmittelkatalogs von Ihrem behandelnden Arzt verordnet werden. Es handelt sich um nicht zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel.

  • Wie erhalte ich diese Hilfsmittel?

Ihr Arzt kann bei medizinischer Notwendigkeit eine Verordnung im Rahmen des Hilfsmittelkatalogs ausstellen. Mit der Verordnung können Sie sich direkt an einen Vertragspartner wenden.

Mit Hilfe dieser Suchmaschine finden Sie einen Vertragspartner in Ihrer Nähe. Sie können sich direkt mit Ihrer Verordnung an ihn wenden. Er kümmert sich um alle Formalitäten mit uns.

  • Wie viel zahlt die mkk?

Die Preise sind im Einzelnen in unserem Vertrag geregelt.

Versicherte ab dem 18. Lebensjahr zahlen eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent des Vertragspreises, mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten an den Leistungserbringer.

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