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Hilfsmittel

Im Alter, bei einer Krankheit oder Behinderung erleichtern Hilfsmittel den Alltag enorm. Diese können helfen, einer Behinderung vorzubeugen oder körperliche Beeinträchtigungen auszugleichen. Die mkk übernimmt die Kosten für die Anschaffung dieser Hilfsmittel. Aber auch für notwendige Änderungen und Reparaturen sowie für den Ersatz dieser kommen wir auf.

Was beinhaltet die Leistung für Hilfsmittel?

  • Die mkk übernimmt die Kosten für die Anschaffung, notwendige Änderung oder Reparatur sowie den Ersatz eines vom Arzt verschriebenen Hilfsmittels (zum Beispiel: Hörgerät, Gehhilfe, Bandage, orthopädische Schuhe).

  • Bei einigen Hilfsmitteln wie Schuheinlagen und Kompressionsstrümpfen zahlen wir einen einheitlichen Festbetrag. Den restlichen Anteil tragen Sie selbst.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die mkk

Ihr Arzt stellt eine Verordnung für das medizinisch notwendige Hilfsmittel aus. Diese prüfen wir gemeinsam mit dem Kostenvoranschlag des Anbieters. Wenn wir diesen bewilligt haben, erhalten Sie das Hilfsmittel. Mehr dazu im nächsten Punkt "Wie kann ich die Leistung in Anspruch nehmen".
Folgende Hilfsmittel erhalten Sie durch unsere Vertragspartner:

  • Geräte zur Behandlung von Schlafapnoe
  • Inkontinenzmaterial
  • Schmerz-, Muskel- und Inkontinenztherapiegeräte
  • Stomaartikel
  • Reha-Hilfsmittel

Unser Service: Vertragspartnersuche

Mit Hilfe dieser Suchmaschine finden Sie einen Vertragspartner in Ihrer Nähe. Sie können sich direkt mit Ihrer Verordnung an ihn wenden. Er kümmert sich um alle Formalitäten mit uns, sodass Sie in der Regel innerhalb weniger Tage mit Ihrem Hilfsmittel versorgt sind.

Frau im Rollstuhl

Alles über Hilfsmittel

Die mkk möchte Sie so gut wie möglich unterstützen und beraten. Daher haben wir alle wichtigen Informationen zum Thema Hilfsmittel auf dieser Seite für Sie zusammengestellt.

Wie kann ich die Leistung in Anspruch nehmen?

  • Ihr Arzt stellt eine kassenärztliche Verordnung über das notwendige Hilfsmittel aus.

  • Unser Vertragspartner oder der von Ihnen gewählte Hilfsmittelanbieter, zum Beispiel Apotheke, Sanitätshaus oder Optiker/ Akustiker, reicht Ihre Verordnung mit einem Kostenvoranschlag bei uns ein.

  • Wir prüfen die Notwendigkeit Ihrer Versorgung.

  • Haben wir Ihren Antrag bewilligt, erhalten Sie das Hilfsmittel.

Teilhabeberatung

  • Weitere Informationen für Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen gibt es bei der Teilhabeberatung.

Besonderheit bei Sehhilfen

Bei unseren jungen Kunden beteiligen wir uns an den Kosten einer Sehhilfe. Für Brillen-Gestelle können wir keine Kosten übernehmen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Eine Sehhilfe zur Verbesserung der Sehschärfe wurde vom Augenarzt verordnet.
  • Das Kind / der oder die Jugendliche hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.

Bei Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beteiligen wir uns gemäß der gesetzlichen Bestimmungen:

  • Sie haben aufgrund einer Augenverletzung oder Augenerkrankung eine schwere Sehbeeinträchtigung und erreichen mit einer Brille bzw. mit Kontaktlinsen ein Sehvermögen von maximal 30 Prozent (entspricht der Klassifizierung der Weltgesundheitsorganisation - Stufe 1).
  • Sie benötigen einen Fernausgleich von mehr als sechs Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit.
  • Sie haben eine Hornhaut-Verkrümmung von mehr als vier Dioptrien.

Ihr Augenarzt nimmt die Bestimmung Ihrer Sehschärfe vor und stellt Ihnen dementsprechend eine Verordnung aus. Dies ist eine Leistung, die Ihre Krankenkasse mkk übernimmt.

Häufige Fragen

Muss ich für Hilfsmittel eine Zuzahlung leisten?

Sie beteiligen sich mit 10 Prozent an den Kosten für das Hilfsmittel, und zwar mit mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel.

Davon ausgenommen sind zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, wie zum Beispiel Pen-Nadeln für Diabetiker. Hier zahlen Sie nie mehr als 10 Euro pro Monat.

Übernimmt die mkk auch die Kosten für Pflegehilfsmittel?

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