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Haushaltshilfe

Jedem Menschen kann die folgende Situation passieren: Er muss länger ins Krankenhaus oder zur Kur und niemand kann sich in dieser Zeit regelmäßig um seine Kinder oder den Haushalt kümmern. Selbst nach dem Aufenthalt im Krankenhaus, einer schweren Erkrankung oder bei Komplikationen in der Schwangerschaft oder nach der Entbindung kommt es vor, dass der Haushalt nicht allein geführt werden kann. In diesen Situationen kann Sie eine Haushaltshilfe unterstützen.

Wer kann die Haushaltshilfe in Anspruch nehmen?

  • Menschen, die aufgrund einer stationären Behandlung ihren Haushalt nicht weiterführen können

  • Schwerkranke oder Kranke, bei denen sich die Krankheit akut verschlimmert

  • Kranke, die nach einem Klinikaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder ambulanten Krankenhausbehandlung ihren Haushalt noch nicht weiterführen können

  • Schwangere oder junge Mütter, bei denen schwere Komplikationen, wie z. B. Bettlägerigkeit auftreten

  • Menschen, die bereits häusliche Krankenpflege erhalten, aber niemand zu Hause ihren Haushalt führen kann

Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die mkk

  • Ihr Arzt bescheinigt, dass Sie eine Haushaltshilfe benötigen
  • Im Haushalt lebt keine weitere Person, die ihn fortführen kann
  • Im Haushalt lebt ein Kind, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist (Ausnahme: bei akuter Erkrankung und Verschlimmerung einer Krankheit sowie bei Schwangerschaft und nach der Entbindung)
  • Sie beantragen die Leistung, bevor Sie die Haushaltshilfe in Anspruch nehmen

Welche Tätigkeiten umfasst die Haushaltshilfe?

Zur Haushaltshilfe gehören alle Tätigkeiten, die zwingend erforderlich sind, um die Haushaltsführung aufrecht zu halten. Dazu zählen beispielsweise:

  • das Reinigen der Wohnung
  • Einkaufen und Mahlzeiten zubereiten
  • Kinderbetreuung

Kriterien für die Kostenbeteiligung durch die mkk

Als Krankenkasse sehen wir uns jeden Antrag individuell an. Sofern wir die Kosten übernehmen können, fallen für Sie lediglich die gesetzlichen Zuzahlungen an:

  • Pro Kalendertag zahlen Sie 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro, selbst.
  • Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind oder die Haushaltshilfe aufgrund einer Schwangerschaft notwendig ist, entstehen Ihnen keine Kosten.

Mehr Informationen zur Haushaltshilfe bei Risikoschwangerschaften

Leistungen der mkk – besondere Qualität für Sie

  • Unser Plus für Sie

    Diese Leistungen sind Angebote der mkk über den gesetzlichen Rahmen hinaus.

Als besonderes Plus gewährt Ihnen die mkk eine Haushaltshilfe auch dann, wenn Sie wegen einer Krankheit den Haushalt nicht fortführen können und kein Kind in Ihrem Haushalt lebt. Sie können diese dann für 14 Einsatztage innerhalb von 3 Wochen bei einer akuten Erkrankung und maximal zwei Stunden täglich in Anspruch nehmen. Nach einer Pause von vier Wochen können Sie die Hilfe erneut in Anspruch nehmen; maximal 28 Tage im Jahr. Alle weiteren Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

Wie kann ich die Leistung in Anspruch nehmen?

Zur Beantragung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie und stellen Ihnen das entsprechende Formular zur Verfügung. Sie erreichen uns unter unserer kostenlosen 24-h-Service-Hotline.

Häufige Fragen

Wer kann die Haushaltshilfe erbringen?

Im Haushalt sollte eine Fachkraft helfen, zum Beispiel von einem Pflege- oder Sozialdienst. Möchten Sie Ihren Haushalt durch eine private Person erledigen lassen, muss sie bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden.

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