Haushaltshilfe

Jedem Menschen kann die folgende Situation passieren: Er muss länger ins Krankenhaus oder zur Kur und niemand kann sich in dieser Zeit regelmäßig um seine Kinder oder den Haushalt kümmern. Selbst nach dem Aufenthalt im Krankenhaus, einer schweren Erkrankung oder bei Komplikationen in der Schwangerschaft oder nach der Entbindung kommt es vor, dass der Haushalt nicht allein geführt werden kann. In diesen Situationen kann dich eine Haushaltshilfe unterstützen.

Diese Personen haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe

  • Menschen, die aufgrund einer stationären Behandlung ihren Haushalt nicht weiterführen können

  • Schwerkranke oder Kranke, bei denen sich die Krankheit akut verschlimmert

  • Kranke, die nach einem Klinikaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder ambulanten Krankenhausbehandlung ihren Haushalt noch nicht weiterführen können

  • Schwangere oder junge Mütter, bei denen schwere Komplikationen, wie z. B. Bettlägerigkeit auftreten

  • Menschen, die bereits häusliche Krankenpflege erhalten, aber niemand zu Hause ihren Haushalt führen kann

Dein Vorteil

  • Als besonderes Plus erhältst du bei uns eine Haushaltshilfe auch dann, wenn du wegen einer Krankheit den Haushalt nicht fortführen kannst und kein Kind in deinem Haushalt lebt.

  • Du kannst diese dann für 14 Einsatztage innerhalb von 3 Wochen bei einer akuten Erkrankung und maximal zwei Stunden täglich in Anspruch nehmen.

  • Nach einer Pause von vier Wochen kannst du die Hilfe erneut in Anspruch nehmen; maximal 28 Tage im Jahr. Alle weiteren Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

So erhältst du die Leistung

  • Dein Arzt bescheinigt, dass du eine Haushaltshilfe benötigst.
  • Im Haushalt lebt keine weitere Person, die ihn fortführen kann.
  • Im Haushalt lebt ein Kind, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist (Ausnahme: bei akuter Erkrankung und Verschlimmerung einer Krankheit sowie bei Schwangerschaft und nach der Entbindung).
  • Du beantragst die Leistung, bevor du die Haushaltshilfe in Anspruch nimmst. Nimm dazu bitte Kontakt mit uns auf. Wir beraten dich und stellen dir das entsprechende Formular zur Verfügung. Du erreichst uns unter unserer kostenlosen 24-h-Service-Hotline.

Welche Tätigkeiten umfasst die Haushaltshilfe?

Zur Haushaltshilfe gehören alle Tätigkeiten, die zwingend erforderlich sind, um die Haushaltsführung aufrecht zu halten. Dazu zählen beispielsweise:

  • das Reinigen der Wohnung
  • Einkaufen und Mahlzeiten zubereiten
  • Kinderbetreuung

Deine Kostenbeteiligung

Als Krankenkasse sehen wir uns jeden Antrag individuell an. Sofern wir die Kosten übernehmen können, fallen für dich lediglich die gesetzlichen Zuzahlungen an:

  • Pro Kalendertag zahlst du 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro, selbst.
  • Wenn du von der Zuzahlung befreit bist oder die Haushaltshilfe aufgrund einer Schwangerschaft notwendig ist, entstehen dir keine Kosten.

Mehr Informationen zur Haushaltshilfe bei Risikoschwangerschaften

Häufige Fragen

Wer kann die Haushaltshilfe erbringen?

Im Haushalt sollte eine Fachkraft helfen, zum Beispiel von einem Pflege- oder Sozialdienst. Möchtest du deinen Haushalt von einer privaten Person erledigen lassen, muss sie bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden.

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