Häusliche Krankenpflege
Manchmal ist es einfach gut, wenn du dich nach einem Klinikaufenthalt zu Hause in Ruhe erholen kannst. Viele Erkrankungen lassen sich heutzutage sehr gut ambulant behandeln. In solchen Fällen hilft dir die häusliche Krankenpflege. Dabei wirst du in der gewohnten Umgebung ärztlich versorgt und gepflegt.
Wer kann die häusliche Krankenpflege in Anspruch nehmen?
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Patientinnen und Patienten, die zu Hause ihre medizinisch notwendige Behandlung nicht selbst sicherstellen können (zum Beispiel bei der Wundbehandlung oder Einnahme von Medikamenten)
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Menschen, die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind, das heißt, keine Pflegestufe haben
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Personen, die sich nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder aufgrund einer vorübergehenden schweren Erkrankung nicht selbst versorgen können
Was beinhaltet die Leistung für häusliche Krankenpflege?
- Behandlungspflege: Falls es medizinisch notwendig ist und du selbst oder eine Angehörige bzw. ein Angehöriger die verordneten Maßnahmen nicht durchführen können, erhältst du Leistungen zur Behandlungspflege. Die Pflegekraft wechselt beispielsweise Verbände, versorgt Wunden und bereitet deine Medikamente zur Einnahme vor.
- Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung kann nur verordnet werden, wenn keine dauerhafte Pflegebedürftigkeit (keine Einstufung in die Pflegeversicherung) vorliegt und du oder eine Angehörige bzw. ein Angehöriger nicht in der Lage bist, die Grundpflege (Unterstützung bei der Körperpflege) und/oder hauswirtschaftliche Versorgung (zum Beispiel Hilfe beim Einkaufen, Kochen und Spülen) selbst zu verrichten.
Jeder Pflegeeinsatz darf höchstens eine Stunde dauern. Pflegeeinsätze erhältst du nur für die Dauer der Behandlungspflege.
Dein Eigenanteil (Zuzahlung)
Für jede Verordnung zur häuslichen Krankenpflege zahlst du 10 Euro zu und trägst pro Kalendertag 10 Prozent der Kosten, jedoch nur für maximal 28 Tage.
So erhältst du die Leistung
- Du legst eine ärztliche Verordnung für häusliche Krankenpflege vor. Bei einer stationären Behandlung kann der Arzt bis zu 7 Tage danach eine Verordnung über häusliche Krankenpflege ausstellen.
- Du suchst dir einen Pflegedienst in deiner Nähe aus und legst ihm die Verordnung vor. Gemeinsam füllt ihr die Verordnung aus und reicht sie bei uns ein.
- Gerne sind wir bei der Suche eines Pflegdienstes behilflich. Rufe uns gerne an.
Häufige Fragen
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Muss ich nachweisen, dass ich oder ein Angehöriger die Krankenpflege nicht selbst übernehmen kann? Wenn ja: in welcher Form?
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Auf der Rückseite der Verordnung, wo du unterschreiben musst, wird die Frage nach Personen im Haushalt gestellt. Diese Fragen beantwortest du bitte. Das reicht als Nachweis.
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Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Behandlungspflege oder hauswirtschaftliche Versorgung?
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Die Grundpflege umfasst die Körperpflege (Waschen, Anziehen, Rasieren, Kämmen usw.), die hauswirtschaftliche Versorgung beinhaltet die Versorgung des Haushalts (z. B. Kochen, Einkaufen, Putzen der Wohnung).
Die Behandlungspflege fasst die vom Arzt verordneten medizinisch notwendigen Maßnahmen zusammen, wie beispielsweise Wund- oder Kompressionsverbände anlegen, Medikamente oder Injektionen verabreichen.