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Empfängnisverhütung

Während erwachsene Frauen meist wissen, was Verhütung bedeutet und welche Arten am besten für sie geeignet sind, ruft das Thema bei Mädchen und jungen Frauen eher Unsicherheit hervor. Wie sich insbesondere unerfahrene Frauen vor einer ungewollten Schwangerschaft und sexuell übertragbaren Krankheiten schützen können, erklärt der Frauenarzt.

Die Krankenkasse mkk übernimmt die vollen Kosten der ärztlichen Beratung und Untersuchung sowie die Medikation, wenn die persönlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Für wen ist die Leistung relevant?

  • Im Rahmen der Empfängnisverhütung: Für Mädchen und Frauen, die nicht schwanger werden wollen

Was umfasst die Leistung im Hinblick auf Empfängnisverhütung?

  • Die medizinische Beratung durch eine Ärztin/ einen Arzt

  • Die notwendige ärztliche Untersuchung

  • Die ärztliche Verordnung von Mitteln zur Empfängnisverhütung

  • Verschreibungspflichtige Medikamente zur Verhütung sind bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres für Sie kostenfrei.

  • Wenn die verschreibungspflichtigen Medikamente medizinisch notwendig sind und im Rahmen einer Krankenbehandlung eingesetzt werden, legen Sie einfach Ihre Gesundheitskarte vor. Die Kosten werden darüber direkt abgerechnet.

Voraussetzungen und Kriterien für die Kostenübernahme durch die mkk

  • Damit wir die Kosten verschreibungspflichtiger Medikamente zur Empfängnisverhütung übernehmen können, dürfen Sie höchstens 21 Jahre alt sein.

  • Bei einer therapeutischen Behandlung mit empfängnisverhütenden Medikamenten müssen eine medizinische Notwendigkeit und die Zulassung des Medikamentes für die geplante Therapie vorliegen. Sie zahlen nur den Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Kosten zu.

Wie kann ich die Leistung in Anspruch nehmen?

Sie legen Ihre Versichertenkarte beim Arzt vor. Die Praxis rechnet die Leistung direkt mit uns ab, Sie brauchen sich nicht zusätzlich an uns zu wenden.

Häufige Fragen

Übernimmt die mkk die Kosten für rezeptfreie Verhütungsmittel wie zum Beispiel Kondome?

Nein, diese können wir nicht erstatten.

Übernimmt die mkk die Kosten für die Pille?

Wir übernehmen die Kosten für die Antibabypille als Verhütungsmittel, wenn die Patientin maximal 21 Jahre alt ist. Wird die Pille für die therapeutische Behandlung eingesetzt, übernimmt die mkk die Kosten, wenn:

  • das Medikament dafür zugelassen und
  • eine medizinische Notwendigkeit für die Behandlung gegeben sind.

Übernimmt die mkk die Kosten für die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs (HPV-Impfung)?

Ja, für Mädchen im Alter von 9 bis 17 Jahren wird die Impfung über die Gesundheitskarte abgerechnet. Frauen ab 18 sowie Jungen und Männern erstatten wir die Kosten. Mehr Informationen unter Kindergesundheit/ Schutzimpfungen.

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