preisgünstige Rabattarzneimittel
Damit diese Entwicklung nicht zu größeren Belastungen der Versicherten führt, schließen wir seit einigen Jahren Rabattverträge mit großen Arzneimittelherstellern. In diesen Verträgen verpflichten wir uns, für unsere Versicherten vorrangig Medikamente eines bestimmten Herstellers abzunehmen und erhalten hierfür einen Preisnachlass. Dadurch werden Preissteigerungen für Medikamente im Interesse der Versichertengemeinschaft begrenzt.
Wissenswertes rund um die Rabattarzneimittel
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Was bedeutet das für Sie?
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Es gibt inzwischen viele Medikamente, deren Patentschutz abgelaufen ist und die von vielen Pharmaunternehmen gleichartig, aber deutlich günstiger als von Originalherstellern angeboten werden. Diese "Nachahmerprodukte" nennt man Generika. Die Produkte durchlaufen dieselben strengen Kontrollen wie Original-Medikamente. Wegen des Rabattvertrages erhalten Sie in der Apotheke vorrangig solche Produkte unserer Vertragspartner.
Wichtig:
Sie bekommen in jedem Fall den vom Arzt verschriebenen Wirkstoff, nur von einem anderen Hersteller. Soweit Ihr Arzt ein Medikament eines ganz bestimmten Herstellers verordnet, indem er auf dem Rezept das "Aut-idem"-Feld durchstreicht ("Kreuz"), erhalten Sie natürlich das Original-Medikament. -
Anderer Hersteller, gleicher Wirkstoff
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Wenn Sie in der Apotheke ein Rezept vorlegen, wird Ihr Apotheker vorrangig ein Arzneimittel auswählen, mit dessen Hersteller wir einen Rabattvertrag abgeschlossen haben. Die Informationen zu den Rabattverträgen werden monatlich in der Apothekensoftware aktualisiert. Deshalb prüft der Apotheker dann immer im Computer die aktuelle Rabattregelung. Auch manche Ärzte haben in ihrer Praxissoftware eine Kennzeichnung der Rabattverträge.
Besteht kein Rabattvertrag für das verordnete Arzneimittel, erhalten Sie entweder das namentlich verordnete Medikament oder eine der drei preisgünstigen Alternativen. Sollte Ihre Apotheke ausnahmsweise kein rabattiertes Medikament vorrätig haben, wird sie das benötigte Mittel innerhalb eines Tages besorgen oder Ihnen in eiligen Notfällen ein nicht rabattiertes Medikament geben. Sie werden also in jedem Fall rechtzeitig mit dem richtigen Arzneimittel versorgt.
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Was hat sich zum Februar 2012 geändert?
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Bisher wurden Rabattverträge in der Regel für das ganze Sortiment eines Arzneimittelherstellers geschlossen. Aufgrund einer gesetzlichen Änderung dürfen die Krankenkassen inzwischen nur noch Rabattverträge für einzelne Wirkstoffe abschließen. Wenn Sie bereits Generika erhalten haben, könnte es daher sein, dass Sie ab Februar 2012 in der Apotheke ein Rabatt-Arzneimittel eines anderen Herstellers erhalten als bisher.
Wichtig:
In den sehr seltenen Fällen, in denen das Austauschmedikament wider Erwarten nicht so gut vertragen wird wie das bisherige Arzneimittel, sprechen Sie bitte Ihren Arzt darauf an. -
Gut zu wissen - höchste Qualität gewährleistet
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Alle Arzneimittelhersteller müssen die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Medikamente beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nachweisen, um eine Arzneimittelzulassung in Deutschland zu erhalten. Dadurch ist garantiert, dass alle Medikamente denselben hohen Qualitätsstandard erfüllen. Diese Verpflichtung besteht auch für Generika, die genau wie die Originalmedikamente die Vorgaben des Arzneimittelgesetzes erfüllen müssen. Außerdem müssen diese Medikamente auch noch die Vergleichbarkeit mit den Originalarzneien nachweisen.