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Ambulante Patientenschulung

Wenn Sie eine chronische Krankheit wie Diabetes, Asthma oder Neurodermitis haben, hängt viel von Ihnen selbst ab. Zum Beispiel, wie Sie mit Einschränkungen oder Beschwerden im Alltag umgehen. Die Krankenkasse mkk unterstützt Sie dabei, die Krankheit besser zu bewältigen und mehr Lebensqualität zu gewinnen. Wir beteiligen uns an den Kosten für ambulante Patientenschulungen durch qualifizierte Fachleute und beraten Sie gern zu den Anbietern.

Leistungen der mkk – besondere Qualität für Sie

  • Unser Plus für Sie

    Diese Leistungen sind Angebote der mkk über den gesetzlichen Rahmen hinaus.

Für wen ist die ambulante Patientenschulung relevant?

  • Für Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Asthma oder Neurodermitis

  • Für deren Angehörige und/ oder Pflegende

Was umfasst die Leistung?

Hilfestellung beim Umgang mit der chronischen Krankheit

Die ambulante Patientenschulung wird in Gruppen durchgeführt. Jede Schulung beschäftigt sich mit einer speziellen Krankheit. Als Teilnehmer erfahren Sie mehr über die Krankheit und lernen, sich in jeder Situation richtig zu verhalten.

Zuschuss für Schulungskosten

Die Krankenkasse mkk beteiligt sich an den Kosten der ambulanten Patientenschulung. Sie müssen nur einen Eigenanteil übernehmen.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die mkk

  • Ihr Arzt stellt Ihnen eine Verordnung mit ausführlicher Begründung und Diagnose aus.

  • Die mkk prüft, ob das Programm wirksam und effizient gemäß MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) ist.

Wie kann ich die Leistung in Anspruch nehmen?

  1. Sie reichen die ärztliche Verordnung bei uns ein.
  2. Sie können selbst nach einer passenden Schulung suchen. Bitte legen Sie uns in diesem Fall eine kurze Beschreibung und einen Kostenvoranschlag des Anbieters vor.

Haben Sie Interesse an einer ambulanten Patientenschulung?

Nehmen Sie Kontakt mit unserer 24-h-Service-Hotline auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Häufige Fragen

Wie oft kann ich eine ambulante Patientenschulung in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich einmal bei einer Erkrankung, danach sollte alles Notwendige zum Umgang mit ihr erlernt sein.

Kann ich die Schulung auch gemeinsam mit einem Angehörigen oder einer Pflegekraft besuchen?

Ja, falls dies notwendig ist, zum Beispiel bei der Schulung von Kindern.

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