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Krankengeld

Wenn du arbeitsunfähig bist, zahlt meist dein Arbeitgeber den Lohn weiter: Bis zu sechs Wochen gilt die sogenannte Entgeltfortzahlung. Arbeitslose erhalten weiterhin ihr Arbeitslosengeld. Wer länger krank ist, erhält von der Krankengeld.

Voraussetzungen für den Krankengeldbezug

  • Du bist aufgrund einer Krankheit länger als sechs Wochen krankgeschrieben und hast keinen Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung durch deinen Arbeitgeber.
  • Deine Mitgliedschaft bei der mkk beinhaltet einen Anspruch auf Krankengeld.
  • Du legst uns das Attest deines Arztes über die fortlaufende Arbeitsunfähigkeit innerhalb einer Woche vor. Viele Ärzte senden uns diese Bescheinigung bereits elektronisch als sogenannte eAU, sodass du uns diese nicht mehr zusenden brauchst.
  • Für einen lückenlosen Nachweis muss deine weitere Arbeitsunfähigkeit spätestens am folgenden Werktag des vorausgegangenen Arbeitsunfähigkeitszeitraumes ärztlich festgestellt und bescheinigt werden. (Beispiel: Wenn du bis einschließlich Freitag krankgeschrieben bist, ist für den lückenlosen Nachweis spätestens am Montag eine erneute Krankschreibung erforderlich.)

Wie hoch ist mein Krankengeld?

  • Das Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent des letzten Bruttoarbeitsentgeltes und maximal 90 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgeltes.

  • Falls du Arbeitslosengeld erhältst, bekommst du Krankengeld in voller Höhe deines Arbeitslosengeldes.

So erhältst du Krankengeld

  • Du erhältst von uns einen Antrag auf Krankengeld, wenn der Arbeitgeber oder die Agentur für Arbeit die Fortzahlung des Geldes während deiner Krankheit eingestellt haben.

Hinweis zur Bearbeitungszeit der Krankengeldzahlung

Für die erste Zahlung deines Krankengeldes benötigen wir Angaben zu deinem Verdienst von deinem Arbeitgeber bzw. den Aufhebungsbescheid von der Agentur für Arbeit. Sind alle Unterlagen bei uns eingetroffen, können wir das Krankengeld berechnen. Die erste Zahlung erhältst du kurze Zeit nach deinem Bescheid zur Krankengeldhöhe.

Ab der zweiten Zahlung kannst du mit dem Geld vier Arbeitstage (Montag-Freitag) nach Einreichen der weiteren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechnen.

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Häufige Fragen

Beziehen sich die sechs Wochen Entgeltfortzahlung auf dieselbe Krankheit? Was passiert bei einer Unterbrechung?

Grundsätzlich hast du Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch deinen Arbeitgeber für sechs Wochen je Krankheit. Bist du mehrfach wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig, werden diese Zeiten zusammengerechnet. Sobald dein Anspruch auf Lohnfortzahlung beendet ist, erhältst du das Krankengeld von der mkk.

In welchen Abständen wird Krankengeld gezahlt?

Du erhältst das Krankengeld immer rückwirkend. Das heißt, sobald uns deine aktuelle Krankschreibung vorliegt, bis zu dem Tag, an dem die Bescheinigung ausgestellt worden ist. (Beispiel: Du wurdest am 15.07. weiter krankgeschrieben bis einschließlich 30.07. Die Zahlung des Krankengeldes erfolgt bei Eingang der Bescheinigung bis einschließlich 15.07.).

Warum wird mein Krankengeld nicht bis zum Ende meiner Krankschreibung überwiesen, sondern nur bis zum Datum meines letzten Arztbesuchs?

Dein Krankengeld kann, ähnlich dem Lohn bzw. Gehalt, nur rückwirkend, ausgezahlt werden. Überwiesen wird dabei bis zum Datum der Arbeitsunfähigkeitsfeststellung, also dem Datum deines letzten Arztbesuchs. Das ist gesetzlich so vorgegeben, da du bereits vor Ablauf deiner Krankschreibung (auf dem Krankenschein als "voraussichtlich arbeitsunfähig bis" bezeichnet), wieder gesund werden könntest.

Sobald du genesen bist, darfst du auch wieder arbeiten, völlig unabhängig vom ausgewiesenen Datum auf deinem Krankenschein.

Wie wird Krankengeld berechnet?

Das Krankengeld für Monatslöhner berechnet sich wie folgt:

  • Bruttolohn: 3.000 Euro
  • Nettolohn: 2.100 Euro
  • Keine Einmalzahlungen

3.000 Euro : 30 Tage = 100 Euro tägliches Regelentgelt

100 Euro x 70 Prozent = 70 Euro

2.100 Euro : 30 Tage = 70 Euro tägliches Nettoarbeitsentgelt

70 Euro x 90 Prozent = 63,00 Euro

Ergebnis: 70 Euro sind mehr als 63 Euro - damit beträgt das Brutto-Krankengeld 63 Euro. Davon sind noch die Beiträge zur Rentenversicherung, Arbeitsförderung und Pflegeversicherung abzuziehen.

 

Das Krankengeld für Stundenlöhner berechnet sich wie folgt:

  • Bruttolohn: 3.000 Euro
  • Nettolohn: 2.100 Euro
  • Wöchentliche Arbeitszeit: 39 Stunden
  • Gesamtstunden: 168
  • Keine Einmalzahlungen

(3.000 Euro x 39 Wochenstunden) : (168 Gesamtstunden x 7 Tage) = 99,49 Euro Regelentgelt

99,49 Euro x 70 Prozent = 69,64 Euro

(2.100 Euro x 39 Wochenstunden) : (168 Gesamtstunden x 7 Tage) = 69,64 Euro tägliches Nettoarbeitsentgelt

69,64 Euro x 90 Prozent = 62,68 Euro

Ergebnis: 69,64 Euro sind mehr als 62,68 Euro - damit beträgt das Brutto-Krankengeld 62,68 Euro. Davon sind noch die Beiträge zur Rentenversicherung, Arbeitsförderung und Pflegeversicherung abzuziehen.

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