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MEINBONUS

Es zahlt sich doppelt für dich aus, wenn du dich um deine Gesundheit kümmerst - mehr Wohlbefinden, mehr Geld im Portemonnaie. Mit dem Programm meinBonus erhältst du bis zu 100 Euro jährlich, wenn du in deine Gesundheitsvorsorge investierst.

Deine Vorteile

  • Bis zu 100 Euro im Jahr in bar erhalten

  • Auch einzelne Maßnahmen zählen: Fünf Euro für jede für dein Alter und Geschlecht empfohlene Leistung zur Vorsorge, Zahnvorsorge und Früherkennung von Krankheiten

Nutze unseren Vorsorgekalender oder die untenstehenden Tabellen, um herauszufinden, welche Vorsorgeuntersuchungen bei dir anstehen.

Für Kinder und Jugendliche

Alter Kinder und Jugendliche Turnus
2 Jahre U7 einmalig
3 Jahre U7a einmalig
4 Jahre U8 einmalig
5 Jahre U9 einmalig
ab 6 Jahre Zahnvorsorge halbjährlich
ab 12 Jahre J1 einmalig

Kindern unter 2 Jahren empfehlen wir unseren Babybonus

Für Erwachsene

Alter Frauen Männer Turnus
ab 18 Jahre Check Up (18 - 34 Jahre) Check Up (18 - 34 Jahre) einmalig bis zum 34. Lebensjahr
ab 18 Jahre Zahnvorsorge Zahnvorsorge jährlich
ab 20 Jahre Früherkennung Gebärmutterhalskrebs und Krebserkennung des Genitals jährlich
30 - 69 Jahre zusätzlich Früherkennung Brustkrebs jährlich
zusätzlich ab 35 Jahre Check Up 35: Früherkennung u. a. Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes Check Up 35: Früherkennung u. a. Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes alle 3 Jahre
zusätzlich ab 35 Jahre Früherkennung Hautkrebs Früherkennung Hautkrebs alle 2 Jahre
zusätzlich ab 45 Jahre Früherkennung Krebserkrankungen der Prostata und des äußeren Genitals jährlich
zusätzlich von 50 - 69 Jahre Früherkennung Brustkrebs-Mammographie Screening alle 2 Jahre
50 - 54 Jahre Früherkennung Darmkrebs Früherkennung Darmkrebs (1) jährlich
ab 55 Jahre Früherkennung Darmkrebs (2) Früherkennung Darmkrebs (2) alle 2 Jahre
zusätzlich ab 65 Jahre Früherkennung Bauchaortenaneurysma einmalig

1) Versicherte Männer im Alter von 50 bis einschließlich 54 Jahren können zwischen einem jährlichen Test auf occultes Blut im Stuhl und einer Koloskopie entscheiden.
2) Versicherte Männer und Frauen ab dem Alter von 55 Jahren können zwischen einem Test auf occultes Blut im Stuhl, der alle zwei Jahre durchgeführt wird, und einer Koloskopie entscheiden.

Wird eine Koloskopie durchgeführt, ist in den auf das Untersuchungsjahr folgenden neun Kalenderjahren keine Früherkennungsmethode anzuwenden. Es sind höchstens zwei Koloskopien als Früherkennungsmethode durchzuführen. Eine Koloskopie ab dem Alter von 65 Jahren gilt als zweite Früherkennungskoloskopie.

Bonusvarianten

meinBonus – 70 Euro

Wir überweisen dir einen Gesundheitsbonus von 70 Euro unter den oben genannten Voraussetzungen, wobei wir ggf. schon ausgezahlte Beträge für einzelne Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, die wir mit je 5 Euro prämieren, anrechnen.

meinBonusPlus – 100 Euro

Nimmst du alle Vorsorgeangebote wahr, die für dein Alter und Geschlecht empfohlen werden, dann erstatten wir dir deineRechnungen für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), private Zusatzversicherungen (Krankenzusatzversicherung und Altersvorsorge) sowie für deine Online-Patientenverfügung.

In dieser Bonusvariante erstatten wir dir die nachgewiesenen Kosten für alle in einem Kalenderjahr in Anspruch genommenen Bonusleistungen - insgesamt bis zu 100 Euro pro Jahr.

meinBonusDigital – 210 Euro für drei Jahre

Deine Rechnungen für digitale Gesundheitsprodukte, zum Beispiel Smart Watches oder Fitnessarmbänder, erstatten wir bis zu einer Höhe von 210 Euro. Voraussetzung ist, dass du alle die für dich oder dein Kind empfohlenen Leistungen zur Vorsorge oder Früherkennung in den vergangenen drei Jahren in Anspruch genommen und keine andere unserer Bonusvarianten (inklusive des bis 2022 laufenden Bonusprogramms "Gesund leben zahlt sich aus") in Anspruch genommen hast.

Zusatzboni

Zusatzbonus für Impfungen - 5 Euro für jede Impfung über eGK

Nach unserer Überzeugung gehören Impfungen zu den größten Errungenschaften moderner Medizin. Für jede von der Ständigen Impfkommissionen (STIKO) bzw. dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) empfohlene Schutzimpfung, die deine Ärztin oder dein Arzt dir verabreicht und über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet hat, zahlen wir dir einen Zusatzbonus von 5 Euro – und zwar pro Impfung. Hiervon ausgenommen sind Reiseschutzimpfungen.

Zusatzbonus für Prävention - 10 Euro

Wenn du im Bonusjahr an Präventionsmaßnahmen teilgenommen hast, zahlen wir dir einen zusätzlichen Präventionsbonus in Höhe von 10 Euro. Unter Präventionsmaßnahmen fallen:

  • Kurse nach §20 SGB V
  • Maßnahmen zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz nach §20k SGB V
  • Gesundheitsaktionen deiner mkk - meine krankenkasse, zum Beispiel in einem unserer ServiceCenter, oder
  • Gesundheitsaktionen deines Arbeitgebers, der Schule oder Universität

Die Gesundheitsaktionen müssen mindestens zwei Termine im Bonusjahr umfasst haben. Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung können wir hier leider nicht berücksichtigen. Zu Aktionen und Kursen für deine Gesundheit beraten wir dich gern.

Zeitraum und Teilnahme

  • Der Bonuszeitraum beträgt ein Kalenderjahr.
  • Um am Bonusprogramm teilzunehmen, lässt du dir ganz einfach die Teilnahme an den verschiedenen Maßnahmen und Leistungen innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres bestätigen.
  • Bei Präventionskursen oder Gesundheitsaktionen macht dies der jeweilige Anbieter, ärztliche Untersuchungen bestätigt die Ärztin oder der Arzt.
  • Nutzen für die Bestätigungen unser Bonusblatt, wähle deine Bonusvariante und reiche das ausgefüllte Bonusblatt bis zum 30. April des Folgejahres bei uns ein.

Falls du meinBonusDigital wählst, beträgt der Bonuszeitraum drei Kalenderjahre. In diesem Fall reiche das ausgefüllte Bonusblatt bis zum 30. April des Jahres ein, das auf den Dreijahreszeitraum folgt.

Bonusblatt anfordern und profitieren

Häufige Fragen

Wie erfolgt die Übermittlung an die Steuerverwaltung und woher ist meine Steuernummer bekannt?

Alle Wege des Datenaustausches entsprechen strengen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Wir übermitteln deine Daten über einen besonders geschützten Datentransfer. Die Steuernummer wird uns im Rahmen des Datenaustausches von der Bundeszentrale für Steuern zugesendet.

Warum erhalte ich so spät die Mitteilung über die Bonuszahlungen?

Der Gesetzgeber hat den Krankenkassen eine Frist bis zum 28. Februar des Folgejahres zur Übermittlung der Daten aus Bonuszahlungen eingeräumt. Der Aufwand der Datenermittlung ist sehr groß, sodass fast jede Krankenkasse die Steuerbescheinigungen im Februar versendet.

Muss ich das Schreiben mit meiner Steuererklärung beim Finanzamt abgeben bzw. meinem Steuerberater zur Verfügung stellen?

Nein, das Schreiben ist für deine Unterlagen. Der Finanzverwaltung liegen die gleichen Daten bereits elektronisch vor. Selbstverständlich kannst du dem Finanzamt oder deinem Steuerberater eine Kopie des Schreibens zur Verfügung stellen.

Welchen Zeitraum des Leistungsbezuges wurde bei der Bescheinigung berücksichtigt?

Hier gilt das sogenannte Zufluss-Prinzip aus dem Steuerrecht. Dies bedeutet, dass wir alle Bonuszahlungen berücksichtigen müssen, die wir dir bis einschließlich 31.12. des Kalenderjahres überwiesen haben (Richtlinie: Geldausgang der mkk).

Ich habe die Bonuszahlung erst nach dem 01.01. dieses Jahres überwiesen bekommen. Wurden diese Beträge auch bei der Übermittlung an die Finanzverwaltung berücksichtigt?

Ja, der Betrag wurde in der aktuellen Datenübermittlung für das vergangene Steuerjahr berücksichtigt, wenn der Betrag von uns noch bis einschließlich 31.12. des vergangenen Jahres angewiesen wurde.

Beispiel: Wurde der Betrag von uns nach dem 31.12.2015 angewiesen, dürfen wir den Betrag für das Steuerjahr 2022 erst in 2023 übermitteln.

Wie wirkt sich mein Bonus auf meine Steuerrückerstattung aus?

Das können wir nicht sagen, da der Betrag, um den sich deine Steuerrückerstattung minimiert, von vielen individuellen Faktoren deiner steuerpflichtigen Einnahmen und Abzugsmöglichkeiten abhängt.

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