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Rückenschmerzen

Rückenleiden – jeder kennt sie oder hatte sie schon mal. Wenn diese jedoch länger als zwölf Wochen anhalten, sprechen wir von chronischen Rückenschmerzen. Hier setzen wir gemeinsam mit NOVOTERGUM mit einer vernetzten ganzheitlichen Therapie an. Zusätzlich können sich Betroffene eine zweite Meinung einholen, wenn ein geplanter operativer Eingriff am Rücken, aber auch an den großen Gelenken, wie Hüfte oder Knie, geplant ist.

Leistungen der mkk – besondere Qualität für Sie

  • Volle Kostenübernahme per Gesundheitskarte

    Bei der Inanspruchnahme dieser Leistungen werden die Kosten automatisch über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet.

  • Unser Plus für Sie

    Diese Leistungen sind Angebote der mkk über den gesetzlichen Rahmen hinaus.

Für wen ist die Leistung relevant?

  • Für Kunden mit chronischen Rückenschmerzen

  • Für Kunden, die sich vor einer geplanten OP an Bandscheibe, Hüfte oder Knie eine Zweitmeinung einholen wollen

Was umfasst die Leistung?

Ausgangspunkt dieser Therapie sind immer die individuellen Voraussetzungen des Patienten: sein persönliches Schmerzempfinden oder seine Muskelwerte für Ausdauer, Beweglichkeit und Kraft. Es werden gemeinsam Therapieziele festgelegt, ein Behandlungsablauf geplant und dieser engmaschig mit allen Beteiligten, wie Ärzte und Physiotherapeuten, abgestimmt.

Die unterschiedlichen Maßnahmen, wie zum Beispiel eine individuelle Bewegungs- und Gerätetherapie, Dehnungen oder Wärmebehandlungen, werden sinnvoll und reibungslos miteinander verknüpft.

Wer bereits einen Termin für eine Operation an Bandscheibe, Hüfte oder Knie hat, kann sich eine zweite Meinung von den Experten einholen. Sollte sich herausstellen, dass nicht operiert werden muss, kann in einer Niederlassung der NOVOTERGUM die passende physiotherapeutische Therapie durchgeführt werden.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die mkk

  • Sie haben eine gesicherte Diagnose.

  • Sie schreiben sich bei einem am Programm teilnehmenden Arzt ein.

  • Sie erhalten von Ihrem behandelnden Arzt (am Programm teilnehmender Orthopäde, Haus- oder Facharzt, Internist) eine Überweisung.

  • Sie können sich auch an unsere Versorgungs-Experten wenden. Sie erreichen Sie unter (0 30) 7 26 12 63 60 oder per E-Mail an KoordinierteVersorgung@meine-krankenkasse.de

Wie kann ich die Leistung in Anspruch nehmen?

Sie vereinbaren einen Termin mit einer Klinik oder wenden sich an unsere Versorgungs-Experten. Diese werden einen Termin für Sie koordinieren.

Eine teilnehmende Praxis in den Regionen West und Süd finden Sie über die Standortsuche bei NOVOTERGUM.

Häufige Fragen

Wird die Behandlung über die Gesundheitskarte abgerechnet?

Ja, Sie müssen die Kosten nicht auslegen.

Muss ich Zuzahlungen leisten?

Ja. Die Zuzahlung beträgt mindestens fünf und höchstens zehn Euro pro Therapieeinheit.

Werden die Programme ambulant ausgeführt?

Um am Rückenprogramm teilzunehmen, müssen Sie nicht krankgeschrieben sein. Die Programme nehmen je nach Schweregrad der Erkrankung unterschiedliche Zeiten in Anspruch. Bis zur ersten Kontrollanalyse werden maximal 18 Einheiten à 60 Minuten gerätegestützte Krankengymnastik und zwei Einheiten pro Woche à 30 Minuten Krankengymnastik verordnet. Eine Integration in den Arbeitsalltag ist daher durchaus möglich. Wenn Sie nicht arbeitsfähig sind, werden die Einheiten intensiviert.

Wie lange dauert die Behandlung?

Die Dauer ist abhängig vom durchgeführten Modul – in der Regel sind es drei Monate und mehr.

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