App auf Rezept
Bereits seit längerer Zeit gibt es digitale Lösungen, die medizinische Versorgungsprozesse begleiten und unterstützen. Die mkk übernimmt beispielsweise die Kosten für eine internetbasierte Behandlung von Kindern mit Sehschwäche (Amblyopie) oder auch die Behandlung Tinnitus mit der Medizin-App Tinnitracks.
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) können nahezu jeden Bereich der Versorgung optimieren. Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und der Digitale- Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) wurde eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die eine Verordnung von Gesundheits-Apps durch Ärzte und Psychotherapeuten ermöglicht und deren Erstattung durch die Krankenkassen regelt.
Für wen ist die Leistung relevant?
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Für alle Kundinnen und Kunden der mkk
Was umfasst die Leistung?
Bei einer DiGA, also einer "App auf Rezept", muss es sich um ein Medizinprodukt niedriger Risikoklasse handeln, dessen Hauptfunktion im Wesentlichen auf einer digitalen Technologie beruht. Diese digitalen Medizinprodukte können von der Ärztin bzw. vom Arzt direkt verordnet werden. Voraussetzung dafür ist, dass die behandelnde Person eine entsprechende Indikation hat.
DiGAs haben keinen präventiven Charakter, sondern werden für medizinische Zwecke eingesetzt, also zur Diagnose oder Behandlung einer Krankheit. Eine Liste der zu erstattenden DiGAs gibt es beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die mkk
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Du bist bei der mkk versichert.
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Die Ärztin bzw. der Arzt oder die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut stellt dir eine Verordnung für eine DiGA aus.
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Kannst du nachweisen, dass du eine bestimmte Indikation hast, bekommst du von der mkk ohne Verordnung den Freischaltcode für die App. Wir empfehlen aber eine ärztliche Verordnung und Begleitung durch deine behandelnde Ärztin bzw. deinen behandelnden Arzt.
Wie kann ich die Leistung in Anspruch nehmen?
- Reiche die ärztliche Verordnung (Rezept) bei uns ein.
- Du kannst auch bei uns direkt die Übernahme der Kosten für eine DiGA beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass du sie gesundheitlich benötigst bzw. eine entsprechende Erkrankung hast und das nachweisen kannst. Für einen guten Behandlungserfolg ist es aber empfehlenswert, sich vorab mit der Ärztin bzw. dem Arzt abzustimmen.
- Im Anschluss bekommst du von uns einen Code, der zur Aktivierung der App benötigt wird.
- Nun kannst du die Gesundheits-App so lange nutzen, wie deine Ärztin bzw. dein Arzt es verordnet hat. Wenn du die App direkt bei uns ohne Verordnung vom Arzt beantragst, liegt die Nutzungsdauer bei drei Monaten.
Häufige Fragen
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Kann ich mehrere DiGAs nutzen?
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Mir gefällt die App nicht und ich möchte eine andere haben. Geht das?
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Wie kann ich den Vertrag mit einem DiGA-Anbieter kündigen?
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Ich habe einen Freischaltcode für eine DiGA erhalten, kann die App aber nicht nutzen. An was kann das liegen?
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Kann der Freischaltcode auch telefonisch übermittelt werden?
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Ist eine DiGA grundsätzlich für mich kostenfrei?
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Wird mein Abo automatisch verlängert?
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Welche Daten werden in der DiGA gespeichert und wer hat Zugriff darauf?
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Kann ich die DiGA auf verschiedenen Geräten verwenden?