Ihr Internet Browser wird nicht unterstützt
Um alle Funktionen dieser Webseite korrekt nutzen zu können, verwenden sie bitte einen anderen Internet Browser.

Rentner

Auch im Ruhestand möchtest du keine Abstriche machen müssen. Schon gar nicht bei der Krankenversicherung. Wir sorgen mit unseren umfangreichen Leistungen dafür, dass du auch im Alter gut versichert bist.

Was sich jetzt für dich ändert und was du über die Krankenversicherung als Rentnerin oder Rentner wissen musst, erfährst du hier.

Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Deine Vorteile

  • Wenn du als Rentner die Kriterien der sogenannten Vorversicherungszeit erfüllst, bist du automatisch gesetzlich krankenversichert – in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Mehr in den Kriterien auf dieser Seite.
  • Im Ruhestand profitierst du von allen Leistungen der mkk, mit Ausnahme des Krankengeldes. Während einer Erkrankung erhältst du deine Rente weiter.
  • Als Mitglied unserer Krankenkasse bist du automatisch in unserer Pflegekasse pflegeversichert – ganz ohne weitere Formalitäten.
  • Wir legen großen Wert darauf, dass du auch dann optimal versorgt wirst, wenn du pflegebedürftig bist: Nutze alle Leistungen unserer starken gesetzlichen Pflegekasse. Lesen Sie mehr zum Thema Pflege.
  • Wenn du als Rentner der Pflichtversicherung nicht unterliegst, kannst du dich freiwillig krankenversichern. Wir helfen dir gerne weiter.

Kriterien für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Die KVdR ist eine Pflichtversicherung, für die es bestimmte gesetzliche Voraussetzungen gibt: Du musst 90 Prozent der zweiten Hälfte deines Berufslebens in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen sein (sogenannte Vorversicherungszeit).

Hierbei berücksichtigt werden:

  • die Zeiten einer eigenen Mitgliedschaft,
  • die Zeiten der Familienversicherung,
  • die Zeiten einer Versicherung in der Sozialversicherung der DDR und
  • gegebenenfalls auch ausländische Versicherungszeiten.


Beispiel für die Berechnung der Vorversicherungszeit: Herr Muster hat seit 1980 durchgängig gearbeitet und geht 2024, mit 67 Jahren, in Rente. In der zweiten Hälfte seines Berufslebens hat er folglich 22 Jahre gearbeitet. 90 Prozent davon, also 19,8 Jahre muss er krankenversichert gewesen sein, um KVdR-Mitglied werden zu können. Die Berechnung erfolgt auf den Tag genau.

Hinweis: Das Berufsleben beginnt ab dem ersten Tag der Erwerbstätigkeit und endet mit dem Tag der Rentenantragstellung.

Beitragssatz

Der Beitragssatz der Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent, die Deutsche Rentenversicherung übernimmt einen Anteil von 7,3 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent, der ebenfalls zur Hälfte von Ihnen getragen werden muss.
Den Beitrag zur Pflegeversicherung zahlst du allein. Der Beitragssatz beträgt 3,4 Prozent. Hast du mehr als ein Kind unter 25 Jahren reduziert sich der Beitragssatz um jeweils 0,25 Prozentpunkte für das 2. bis 5. Kind. Kundinnen und Kunden ohne Kinder zahlen ab dem 23. Lebensjahr einen Beitragssatz von 4 Prozent.

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt den monatlichen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung direkt an die mkk, für dich entsteht kein zusätzlicher Aufwand.

Informationen für Versorgungsempfänger

Informationen zur Beitragsüberzahlung

Werden Sie Mitglied!

Du möchtest dich bei der mkk krankenversichern? Das freut uns sehr. Fülle den Mitgliedsantrag bequem online aus, wir prüfen diesen und setzen uns kurzfristig mit dir in Verbindung.

Die Schritte zu Ihrer Krankenversicherung

1. Schritt: Fülle den Online-Mitgliedsantrag aus oder wende dich persönlich an uns. Wir beraten dich gern. Wir prüfen deinen Antrag und stellen dir eine Versicherungsbestätigung aus. Anschließend informierst du deinen Arbeitgeber über den Krankenkassenwechsel.
2. Schritt: Du reichst ein Passbild für deine neue Gesundheitskarte ein – online, im ServiceCenter oder per Post.
3. Schritt: Wir senden dir rechtzeitig deine Gesundheitskarte. Außerdem informieren wir deinen Arbeitgeber über deinen Wechsel, sofern Sie dies wünschen

Anschrift: mkk, Neukundenservice, 10857 Berlin
E-Mail senden
Fax: 030 72612 2038
Passbild hochladen

 

Häufige Fragen

Kann ich trotz Rente weiterhin arbeiten?

Ja, denn dass du eine Rente erhältst, bedeutet kein Berufsverbot. Je nach Rentenart gelten unterschiedliche Grenzen des zusätzlichen Verdienstes.

Bei der Altersrente ist die Hinzuverdienstgrenze weggefallen.

Lesen Sie mehr auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.

Muss ich meinen Arzt über den Wechsel der Krankenkasse informieren?

Du informierst deinen Arzt, indem du beim Arztbesuch nach dem Wechsel zur mkk einfach deine neue Gesundheitskarte vorlegst.

Wie erfährt die Deutsche Rentenversicherung von meinem Krankenkassenwechsel?

Wir informieren die Deutsche Rentenversicherung automatisch. Du musst nichts weiter erledigen.

Bekomme ich als Rentner eine neue Krankenversichertenkarte?

Ja, du erhältst rechtzeitig eine neue Krankenversichertenkarte. Sofern wir von dir ein Lichtbild haben, nutzen wir dieses. Du kannst in unseren Service-Centern auch gern ein neues aufnehmen lassen oder ein neues Foto online hochladen.

Nutzen Sie dafür unseren Lichtbildservice.

Ich erhalte nicht viel Rente. Gibt es für mich Vergünstigungen in der Krankenversicherung?

Die Beitragszahlungen orientieren sich an deiner Rentezahlung. Sind deine Zuzahlungsbeträge jährlich sehr hoch, kannst du davon befreit werden. Jeder Versicherte ist gesetzlich verpflichtet, zum Beispiel bei Arznei- und Verbandmitteln, Heilmitteln sowie Hilfsmitteln, Fahrkosten und stationären Aufenthalten einen Teil selbst zu tragen.
Du musst aber nicht mehr als 2 Prozent (als chronisch Kranke/r 1 Prozent) deines jährlichen Bruttofamilieneinkommens zahlen.

Ermitteln Sie Ihre finanzielle Belastungsgrenze mit Hilfe unseres Zuzahlungsrechners.

nach oben