
Das spricht für die mkk – meine krankenkasse


Erfahrener Gesundheitspartner
<p>Die mkk ist mit über 30 Jahren Expertise am Markt aktiv.</p>

Kundentreue
<p>Über 550.000 Kundinnen und Kunden vertrauen ihrer mkk.</p>

Kooperationstreue
<p>Über 1.450 aktive Kooperationspartner nutzen die Vorteile der mkk aktiv.</p>
Vorteile für Ihre Kunden
Sie haben die Antworten für Fragen Ihrer Kundinnen und Kunden
Brauche ich zukünftig noch eine Mitgliedsbescheinigung?
<p>Nein, Sie brauchen keine schriftliche Mitgliedsbescheinigung mehr.</p> <p>Ab dem 01.01.2021 hat diese in Papierform ausgedient.</p>
Was ist, wenn ich einen neuen Arbeitgeber habe?
<p>Dann können Sie ohne Bindungsfrist und Kündigung direkt zur mkk kommen. Einfach die Mitgliedschaftserklärung ausfüllen.</p>
In welchen Fällen habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
<p>Sie können die Krankenkasse innerhalb des Monats, in dem Ihre bisherige Krankenkasse den Zusatzbeitrag erstmalig erhebt oder erhöht, wechseln. Der Wechsel erfolgt dann innerhalb von 2 Monaten zum Monatsende.</p> <p>Bitte beachten Sie: Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht bei Abschluss eines Krankengeld-Wahltarifs.</p> <p><strong>Noch ein Tipp: </strong>Gibt es eine Veränderung, z. B. durch einen Arbeitgeberwechsel, können Sie ab 2021 sofort die Krankenkasse ohne Kündigung wechseln.</p>
Welche Kündigungsfristen habe ich ?
<p>Wenn Sie in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis sind, ist ein Wechsel innerhalb von 2 Monaten zum Monatsende möglich.</p> <p>Sie brauchen nur die Mitgliedschaftserklärung der mkk ausfüllen und können wechseln.</p>
Schreibe ich eine Kündigung an meine bisherige Krankenkasse?
<p>Nein, Sie brauchen keine Kündigung an die bisherige Krankenkasse schreiben. Das übernehmen wir, als neue Krankenkasse, für Sie.</p> <p>Wir informieren auch Ihren Arbeitgeber, sofern Sie dies wünschen. Anderenfalls genügt eine formlose Mitteilung an Ihren Arbeitgeber.</p>
Was ist, wenn ich einen neuen Arbeitgeber bekomme - jedoch bei meiner Krankenkasse bleiben möchte?
<p>Alles bleibt beim alten. In diesem Fall wird <strong>keine </strong>neue Bindungsfrist von 12 Monaten ausgelöst.</p>
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