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Das spricht für die mkk – meine krankenkasse

Kunden vermitteln: Grafik von der Welt mit medizinischen Symbolen

Gerade deshalb mkk

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Erfahrener Gesundheitspartner

<p>Die mkk ist mit über 30 Jahren Expertise am Markt aktiv.</p>

Kundentreue

<p>Über 550.000 Kundinnen und Kunden vertrauen ihrer mkk.</p>

Kooperationstreue

<p>Über 1.450 aktive Kooperationspartner nutzen die Vorteile der mkk aktiv.</p>

Vorteile für Ihre Kunden

Sie haben die Antworten für Fragen Ihrer Kundinnen und Kunden

Brauche ich zukünftig noch eine Mitgliedsbescheinigung?

<p>Nein, Sie brauchen keine schriftliche Mitgliedsbescheinigung mehr.</p> <p>Ab dem 01.01.2021 hat diese in Papierform ausgedient.</p>

Was ist, wenn ich einen neuen Arbeitgeber habe?

<p>Dann können Sie ohne Bindungsfrist und Kündigung direkt zur mkk kommen. Einfach die Mitgliedschaftserklärung ausfüllen.</p>

In welchen Fällen habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

<p>Sie können die Krankenkasse innerhalb des Monats, in dem Ihre bisherige Krankenkasse den Zusatzbeitrag erstmalig erhebt oder erhöht, wechseln. Der Wechsel erfolgt dann innerhalb von 2 Monaten zum Monatsende.</p> <p>Bitte beachten Sie: Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht bei Abschluss eines Krankengeld-Wahltarifs.</p> <p><strong>Noch ein Tipp: </strong>Gibt es eine Veränderung, z. B. durch einen Arbeitgeberwechsel, können Sie ab 2021 sofort die Krankenkasse ohne Kündigung wechseln.</p>

Welche Kündigungsfristen habe ich ?

<p>Wenn Sie in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis sind, ist ein Wechsel innerhalb von 2 Monaten zum Monatsende möglich.</p> <p>Sie brauchen nur die Mitgliedschaftserklärung der mkk ausfüllen und können wechseln.</p>

Schreibe ich eine Kündigung an meine bisherige Krankenkasse?

<p>Nein, Sie brauchen keine Kündigung an die bisherige Krankenkasse schreiben. Das übernehmen wir, als neue Krankenkasse, für Sie.</p> <p>Wir informieren auch Ihren Arbeitgeber, sofern Sie dies wünschen. Anderenfalls genügt eine formlose Mitteilung an Ihren Arbeitgeber.</p>

Was ist, wenn ich einen neuen Arbeitgeber bekomme - jedoch bei meiner Krankenkasse bleiben möchte?

<p>Alles bleibt beim alten. In diesem Fall wird <strong>keine </strong>neue Bindungsfrist von 12 Monaten ausgelöst.</p>

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